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Auch für den Monat Juli erreichten uns wieder zahlreiche Zuschriften.

Kommentare zu BLIX, Juni 2024, Thema “Moorschutz”, Seite 10 ff.

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Liebe BLIX-Redaktion,

Herr Diesch behauptet, der Zweckverband zerstört das Moor nicht und schont die Moor-Ressourcen. Er geriert sich als Moorschützer und sorgt aber dafür, dass das gesamte Reichermoos (120 ha) immer noch entwässert wird und der verbliebene Moorkörper austrocknet. Er zerstört damit weiterhin das Reichermoos und zwar das ganze Moor. Und das obwohl schon im Gutachten von 2014 für den Zweckverband vom Dipl. Biologe Dr. Sepp Bauer eine kurzfristige (Wochen) und kostengünstige (10.000 Euro) Vernässung ohne Beeinträchtigung des Badetorfabbaus dringend empfohlen wird. 
Der Zweckverband beruft sich auf seine acht Hektar Abbaugebiet im Reichermoos, auf denen nur ein bisschen Torfabbau im Vergleich zu früher stattfindet. Nur für diese Fläche will Herr Diesch zuständig sein und stiehlt sich damit aus seiner Verantwortung für Moorschutz im Reichermoos. 
Ja, was kann ein Bürgermeister oder ein Zweckverband schon bewirken? Der Zweckverband könnte zum Beispiel beim Landratsamt vorstellig werden und für eine schnelle Vernässung des Reichermoos aus Naturschutzgründen plädieren. Oder könnte, wenn das öffentlich wird, ein Gschmäckle in der heilen Moorschutzfassade der Bäder entstehen? Der Zweckverband sorgt also sehr bewusst für die weitere Zerstörung des Reichermoos und geriert sich weiterhin bei seinen Touristen als oberster oberschwäbischer Moorschützer. Wie lange kann das noch gutgehen? 
Die 3000 Kubikmeter Badetorf, die der Zweckverband jährlich abbaut, reichen für etwa vier Moorbäder pro Tag und das bei über tausend Betten in den drei Heilbädern (Wurzach, Waldsee und Buchau). Wenn wirklich von den drei Moorbädern pro Tag mehrere 100 Arbeitsplätze abhängen, hat jemand seinen Job sehr schlecht gemacht und sollte bald zurücktreten. Als Beschäftigter wäre ich jedenfalls deswegen sehr beunruhigt. Und was, Herr Diesch, machen Sie, wenn die Kategorie Moorheilbad plötzlich abgeschafft wird, die Zeit dafür wäre reif und die anderen Bäder sind weit voraus. 

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Mit  freundlichen Grüßen, Dieter Josef Walter
2. Vorsitzender  ProNatur Vogt-Waldburg e.V.

Die Revitalisierung des Reichermoos ist überfällig

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Die Aussagen von Herrn Diesch entlarven den Lobbyismus der Bäderstädte, sind faktisch falsch und objektiv unhaltbar. Unabhängig der Verpflichtung des Zweckverbands für 30 Hektar ist der Eigentümer, das Land BW, in der Verpflichtung rund 100 Hektar zu renaturieren. Wieso dies seit 20 Jahren weder qualitativ noch terminlich überhaupt in Erwägung gezogen wurde, muss das Regierungspräsidium klären. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Ravensburg schützt im Interesse der Marketingblase “Oberschwäbische Moorbäder” den Torfabbau und hat keine Motivation und deshalb auch keine konkreten Renaturierungspläne. Das Reichermoos ist nicht tot. Es ähnelt einem Patienten, der nach vielen Behandlungsfehlern endlich aus dem künstlichen Koma erweckt werden muss. 
Wir fordern die sofortige Planung der Moorrenaturierung nach aktuellem Wissensstand durch ein von der oberschwäbischen Bäderpolitik unabhängiges Planungsbüros. Die Revitalisierungs-Maßnahmen im Gesamtgebiet müssen bis 2036, ähnlich dem renaturierten Arrisrieder Moos bei Kißlegg – nur viel billiger da einfacher -, umgesetzt sein. Es gilt dazu keine Zeit zu verlieren! 

Manfred Scheurenbrand, 
Vorsitzender ProNatur Vogt-Waldburg e.V. 

Respektlos: Zweckverband zerstört das Reichermoos statt es zu renaturieren.

Das Reichermoos ist absolut nicht tot. Vermutlich war der Vorsitzende noch nie dort, sonst hätte er das vorhandene Potenzial für eine Renaturierung sehen können. Zwei frühere Gutachter haben 2006 und 2014 unabhängig voneinander überschaubare Maßnahmen auch unter momentanem Beibehalt des Moorabbaus vorgeschlagen. „Vieles könnte für die Natur erreicht werden, Nichtstun ist keine Renaturierung“. schreiben die Gutachter. Weder der Zweckverband als Nutznießer, noch das Land als Besitzer unternehmen etwas.
Torfabbau zerstört wertvolles Moor in mehrfacher Hinsicht: Die Trockenlegung zerstört die Torfmoose und alle weiteren Lebewesen. Abgebaggerter Badetorf wird gemahlen und erhitzt, die Torfstruktur dadurch zerstört, fürs Moorwachstum erforderliche Mikroorganismen und Pilzsporen werden vernichtet. Übrig bleibt ein biologisch toter Brei. Dieser könnte erneut nach etwas Lagerzeit als Badetorf verwendet werden. Das haben chemische Begutachtungen bestätigt. Verantwortungsvoller und schonender Umgang mit Moor ist daher nur Recycling. Torfabbau schädigt das Klima: Austrocknendes Moor mineralisiert, das heißt wird unter CO2 -Freisetzung zu Humus abgebaut. „Moor muss nass“, ist deshalb aktiver Klimaschutz. 
Der Zweckverband verantwortet 30 ha Reichermoos, ca. 100 ha das Land. Vermutlich beabsichtigt man bis 2070 dieses völlig abzubauen. Damit wäre aller Moorkörper entfernt und das Reichermoos wirklich tot. Während die Badestädte in den höchsten Tönen mit ihren Mooren werben, zerstören sie das ehemals schönste Moor Oberschwabens und halten es der ansässigen Bevölkerung vor. Respektlosigkeit
Deshalb muss der weitere Torfabbau eingestellt werden und das Reichermoos in renaturiertem Zustand der Bevölkerung zurückgegeben werden.

Dr. Ulrich Walz, Bad Wurzach

Kommentar zu BLIX, Mai 2024.
Thema „Warum kriegstüchtig?“, Seite 5 ff.
Thema „Meinung statt übler Nachrede“, Seite 7

Sehr geehrter Herr Dr. Reck,

Ihr Artikel über die SPD Bundestagsabgeordneten empfinde ich als Wahlwerbung für eine in Sicherheitsfragen gespaltene Partei. Dazu sind Sie als privates Magazin natürlich berechtigt. Man kann aber anderer Meinung sein. Das Wort „kriegstüchtig“ bereitet Ihnen wohl Magenschmerzen. Angesichts des russischen verbrecherischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der dauernden Drohungen Putins und Medwedews sollten wir das sein und nicht utopischen Verhandlungsoptimismus auf dem Rücken der Ukraine zelebrieren.
Wenigstens den äußerst wichtigen Umstand, dass Deutschland gemessen an der maßgeblichen Wirtschaftsleistung im unteren Mittelfeld der Unterstützungsnationen liegt, hätte erwähnt werden müssen.
Der Artikel von Patrick Merk über das Verfahren gegen Samuel Bosch ist grob fehlerhaft. Beim LG Augsburg und vor dem BVerfG ging es niemals um die Strafbarkeit des Banners „Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“ Eine bessere und sogar zutreffende Meinungsäußerung ist niemals strafbar gewesen. Insoweit ging es um Hausfriedensbruch, weil das Banner am Gebäude der Regierung Oberschwaben angebracht wurde. Zu der Bestrafung deshalb äußerte sich das Bundesverfassungsgericht nicht. Aufgeboben hatte das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung des Bosch wegen Beleidigung des Regierungspräsidenten nach § 188 StGB, weil Bosch den Regierungspräsidenten öffentlich verbreitend als „korrupt“ bezeichnet hatte. Amtsgericht und Landgericht Augsburg sahen diese Äußerung als unzutreffende Tatsachenbehauptung und verurteilten deshalb wegen Verleumdung. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass bei dieser Wertung die Meinungsfreiheit des Bosch nicht genügend berücksichtigt wurde. Das ist alles und nachzulesen in der sachlichen Berichterstattung des Juristenportals LTO über Samuel Bosch. LTO beschreibt die zahlreichen Straftaten des Bosch, die Sie natürlich weglassen. Schlecht kann es ihm in der Arrestanstalt nicht gegangen sein. Hatte er dort laut LTO doch die nächsten Klimaaktivitäten vorbereitet.
Ich erwarte, dass Sie demnächst mit links-grüner Moral gestärkt über die immer noch in Weingarten hängende Gedächtnistafel Erwin Rommel betreffend berichten.
Die heute wissenschaftlich seriöse Meinung rechnet Rommel zum freilich späten militärischen Widerstand, der Rommel das Leben gekostet hat. Ich habe dazu ausführlich in der u.g. Webseite gearbeitet.

Freundliche Grüße aus Markdorf-Reute
Dr. Peter Brause
Richter am Bundesgerichtshof a.D.



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Auch für den Monat Oktober erreichten uns wieder zahlreiche Zuschriften.

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