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Endlich schwanger! Die Freude ist groß, aber es gibt noch vieles zu beachten.

Na endlich. Geht doch. Schwanger! Juhu! Sie haben einen positiven Schwangerschaftstest? Es darf gefeiert werden. Natürlich ohne Alkohol. Rauchen ist ebenso tabu. Die Gefühle schlagen Purzelbäume und Frau darf sich erst mal freuen. Und dann, was ist zu erledigen?

Und dann? Sollten Sie einen Termin in der Frauenarztpraxis vereinbaren. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bestätigt der Arzt oder die Ärztin die Schwangerschaft, errechnet den Geburtstermin, führt eine gynäkologische sowie eine Ultraschall-Untersuchung durch. Bis zur 32. Woche steht einmal im Monat eine Vorsorgeuntersuchung im Kalender, danach alle zwei Wochen. Beim ersten Termin erhalten Sie einen Mutterpass. Er sollte während der gesamten

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Schwangerschaft immer mitgeführt werden. Und: Jede Einnahme von Medikamenten sollte mit dem  Arzt besprochen werden. 

Viele Frauen kontaktieren auch eine Hebamme, die vor, während und nach der Geburt mit Rat und Tat zur Seite steht. Bis auf die Ultraschall-Untersuchungen können Hebammen übrigens alle Vorsorgeuntersuchungen durchführen, die Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Hebammensuche, in manchen Orten mangelt es an Hebammen. Ebenso wie an Frauenärzten. 

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Zwischen der 11. und der 14. Schwangerschaftswoche ist der so genannten Ersttrimestertest möglich. Er besteht aus einem Bluttest und einer speziellen Ultraschalluntersuchung, dem Nackentransparenz-Test. Wird ein erhöhtes Risiko für Chromosomenabweichungen ermittelt, kann eine Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese Aufschluss über eine mögliche Behinderung des Kindes geben. Pränataldiagnostische Untersuchungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bezahlt werden. Nur wenn im Verlauf dieser Untersuchungen festgestellt wird, dass die kindliche Entwicklung beeinträchtigt sein könnte, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für weitere Untersuchungen.

Kurse zu einem Geburtsvorbereitungskurs sind oft schnell ausgebucht, eine rechtzeitige Anmeldung empfiehlt sich. Manche werdenden Eltern möchten sich auch bald informieren, welches Krankenhaus für sie in Frage kommt oder ob sie sich in einem Geburtshaus besser aufgehoben fühlen. Die meisten Kliniken und Geburtshäuser bieten Informationsabende.

Es mag übertrieben klingen, aber in manchen Kindertageseinrichtungen kann man bereits auch ein ungeborenes Kind auf die Warteliste setzen lassen. Viele Einrichtungen nehmen allerdings keine Anmeldungen vor der Geburt an. Hilfreich ist es, sich bereits über Kinderärzte in der Nähe zu informieren und Freundinnen und Bekannte mit Kindern nach ihren Erfahrungen zu fragen.

Nicht zu lange warten!

Die meisten werdenden Mütter warten die ersten drei Monate ab, bis sie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Nicht zu lange warten sollten Schwangere jedoch damit, einen Kontrolltermin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Durch die Hormonumstellung sind Zähne und Zahnfleisch während der Schwangerschaft besonders empfindlich. 

Sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde, gilt der Mutterschutz. Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, aber auch zum Beispiel für Auszubildende und Studentinnen, die schwanger sind oder stillen. Zum Mutterschutz gehören unter anderem der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, der Schutz vor Kündigung, das Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt und die Sicherung des Einkommens. Frau kann im Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zum Mutterschutz auch schon über den beruflichen Wiedereinstieg sprechen und ihm mitteilen, wenn sie  beispielsweise Teilzeit arbeiten möchte. Sie braucht eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft nur, wenn der Arbeitgeber es verlangt, weil ihm die mündliche Information nicht genügt. Die Kosten für die Bescheinigung muss der Arbeitgeber übernehmen.

Kinderbett, Kleidung, Schlafsack, Wickelutensilien, Kinderwagen, Autositz – es gilt einiges anzuschaffen, Nicht nur aus Kostengründen sollte man auf Gebrauchtes zurückgreifen und sich auf entsprechenden Basaren umschauen. Gerade bei Kleidungsstücken empfehlen viele Kinderärzte mehrfach gewaschene Teile, die weniger Allergien auslösen. 

Wenn Sie nicht zu den wenigen Frauen gehören, die zu Hause entbinden wollen: Ein gepackter Klinikkoffer beruhigt – falls es früher als geplant losgeht.

Informationen vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter:  www.bmbfsfj.bund.de

Der Arzt empfiehlt

Infektionen mit RSV (Respiratorische Syncitial Viren) sind eine ernste Bedrohung für Neugeborene und Säuglinge. Respiratorische Synzytial-Viren sind weltweit verbreitete Atemwegsviren, die hauptsächlich im Winter (Oktober bis März) auftreten und oft erkältungsähnliche Symptome verursachen. RSV kann jedoch auch zu schweren Erkrankungen wie Lungenentzündungen oder Bronchiolitis führen, besonders bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Erwachsenen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Seit kurzem gibt es zwei Möglichkeiten die Kleinen zu schützen, die auch schon von der Ständigen Impfkommission (StIKo) empfohlen werden: Entweder die Schwangere im dritten Trimenon impfen, dann bildet sie Antikörper, die sie ihrem Kind mitgibt („Nestschutz“) oder die Neugeborenen, die selbst noch keine Antikörper bilden können, mit einem Passiv-Impfstoff (ein Serum, das schon fertige Antikörper enthält) impfen. Dringend empfehlenswert, wenn der Geburtstermin in die RSV-Saison Oktober bis März liegt.

Autorin: Andrea Reck



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