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Winter

Schneemassen erfordern großen Einsatz, aber auch Verständnis



Foto: Brigitte Göppel
Mit großem Einsatz wurden Anfang der Woche die Schneemassen aus der Stadt geräumt. Nur so können der Wochenmarkt und der Weihnachtsmarkt überhaupt durchgeführt werden. Vielen, vielen Dank an die fleißigen Mitarbeiter des Baubetriebshofs

Bad Waldsee – So schneereiche Tage wie die vergangenen bringen eine schöne und ruhige Stimmung in die Stadt. Aber sie bringen auch jede Menge Arbeit, denn der viele Schnee muss von den Gehwegen und Straßen geräumt werden.

Bereits morgens um 4.00 Uhr beginnen die Mitarbeitenden vom städtischen Winterdienst mit dem Räumen und Streuen der wichtigsten Straßen. „Dafür ein herzliches Dankeschön an die vielen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter widrigen Wetterumständen von früh bis spät diese wichtige Tätigkeit für die Bürger verrichten“, lobt Oberbürgermeister Matthias Henne den Einsatz des Städtischen Baubetriebshofs und der Ortschaften sowie der Straßenmeisterei des Landkreises. Nicht immer kann individuellen Wünschen zur Schneeräumung nachgekommen werden, dafür bittet die Stadt um Verständnis. Denn erst müssen die gefährlichsten und verkehrsintensivsten Straßen geräumt werden, hierfür wurden die Straßenbereiche in drei Kategorien eingeteilt.

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Geräumt und gestreut wird nach Rangliste

Priorität 1 haben Strecken, die gefährlich und verkehrsbedeutend sind. Priorität 2 haben Strecken, die gefährlich oder verkehrsbedeutend sind. Priorität 3 haben Strecken, die weder gefährlich noch verkehrsbedeutend sind, für die eine Räumung und Streuung aber zu empfehlen ist. Für Straßen in Wohngebieten gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Räumpflicht, sie werden aber von der Stadt nach Möglichkeit geräumt und gestreut. Es kann auch mal vorkommen, dass bei kräftigen Schneefällen, wie in den vergangenen Tagen, die Räumarbeiten in Wohngebieten unterbrochen werden müssen, um die gefährlichsten Straßen wieder zu räumen.

Keine Absicht

Um Verständnis bittet Wolfgang Räth, der für den städtischen Winterdienst verantwortlich ist, auch dafür, dass leider hin und wieder durch die Schneeräumung private Zufahrten mit Schnee zugeschoben werden. „Das machen wir nicht mit Absicht, in manchen Situationen ist es einfach nicht anders möglich. Die Straße soll geräumt sein und die Schneemassen müssen ja irgendwo hin.“ Auch Oberbürgermeister Matthias Henne bittet hier um Verständnis. „Bitte seien Sie versichert, unsere Mitarbeiter geben ihr Bestes. Auch können nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt und gestreut werden.“

Ungehinderte Zufahrt

Um einen reibungslosen Winterdienst des städtischen Baubetriebshofes zu ermöglichen, ist es wichtig, dass den Räumfahrzeugen freie Zufahrt zu den entsprechenden Straßen, Wegen und Plätzen gewährt wird. Kraftfahrzeuge müssen deshalb so geparkt werden, dass die Räumfahrzeuge problemlos vorbeifahren können. Das gilt insbesondere für Wendeplatten.

35 Frauen und Männer helfen mit

Insgesamt sind in Bad Waldsee und den Ortschaften 35 Frauen und Männer mit 15 Fahrzeugen im Einsatz. Zusätzlich sind noch fünf Fremdfirmen beauftragt. Gearbeitet wird in Schichten, von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Die bisherige Praxis der Stadt Bad Waldsee im Bereich des Winterdienstes übersteigt übrigens die gesetzlichen und aus der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an den Winterdienst.

Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

In der Streupflichtsatzung der Stadt Bad Waldsee wird die Räum- und Streupflicht für die Gehwege beziehungsweise Flächen am Rand der Fahrbahn von mindestens einem Meter Breite den Straßenanliegern übertragen. Auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist die Randfläche in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen. Der weggeräumte Schnee soll auf dem restlichen Teil des Gehweges – wenn der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn – angehäuft werden.

Wussten Sie schon?

Auch wenn kein Gehweg an der Fahrbahn vorhanden ist, sind die Anlieger verpflichtet, für Fußgänger einen Streifen zu räumen und zu streuen, der einen Meter breit ist.

Gehwege

Die Gehwege müssen zwischen 7.00 und 21.00 Uhr geräumt und gestreut werden. An Sonn- und Feiertagen darf man sogar eine Stunde länger im Bett bleiben, bevor zur Schneeschaufel gegriffen werden muss. Wenn nach dem jeweiligen Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.

Was tun wenn’s taut?

Nach Eintreten von Tauwetter müssen die Straßeneinläufe und -rinnen von Schnee und Eis befreit werden, damit das Tauwasser abfließen kann und bei erneutem Kälteeinbruch nicht zur Eisfalle wird.

Welches Material eignet sich zum Streuen?

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Streugranulat zu verwenden. Ausnahmsweise können auftauende Streumittel verwendet werden, soweit Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt beziehungsweise ausreichend abgestumpft werden kann. Dies gilt bei extremer Eisglätte oder gefrierendem Regen. Auftauende Streumittel dürfen nur in unbedingt notwendigem Umfang gestreut werden.

Splittkiste

Im städtischen Baubetriebshof ist beim Wertstoffplatz eine Splittkiste aufgestellt. Dort kann montags bis donnerstags von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.00 bis 12.00 Uhr Splitt in kleineren Mengen kostenlos entnommen werden. Abholbehälter sind mitzubringen.

Zweige kontrollieren

Durch Schneefall hängen oft auch Zweige in den Gehweg- und Straßenbereich herab. Bitte rechtzeitig prüfen, ob Zweige in den Straßenraum hängen und gegebenenfalls behindernde Zweige abschneiden.

Dank der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgern für ihre Mithilfe, denn die allermeisten Anlieger kommen ihren Winterdienstpflichten vorbildlich nach und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für einen sicheren Fußgängerverkehr. „Diese Zusammenarbeit, die Hilfsbereitschaft und das gute Miteinander ist gerade in solchen Situationen von großer Bedeutung“, so Oberbürgermeister Matthias Henne.




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