Strafanzeige wegen drohenden öffentlichen Ärgernisses gestellt
Ravensburg (rei) – Stefan Weinert, Bürger Ravensburgs, bekannt als ehemaliger Betreiber eines regionalpolitischen Blogs, hat am 23. Mai Strafanzeige gegen den Betreiber des Ravensburger Lokals „Douala“ und prophylaktisch gegen jene Personen, die bei einer auf 29. Mai angesetzten sogenannten Fetisch-Party in jenem Lokal Geschlechtsverkehr ausüben, erstattet.
In der Strafanzeige, gerichtet an die Staatsanwaltschaft Ravensburg, namentlich an Oberstaatsanwalt Alexander Boger, heißt es wörtlich: „Hiermit erstatte ich gemäß § 183a StGB explizit vorsorglich Anzeige gegen den Inhaber des Ravensburger Clubs ,Douala‘ und gegen Unbekannt – wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses.“ Weinert (Bild: privat) bezieht sich dabei auf den in der „Schwäbischen Zeitung“, Ausgabe Ravensburg, am 22. Mai veröffentlichten Artikel „Berlin-Vibes in Ravensburg: Auf dieser Party ist Sex erlaubt“. Er schreibt in einer Mail an die Staatsanwaltschaft, die einem breiten Verteiler zur Kenntnis gebracht wurde – darunter auch der Bildschirmzeitung mit ihren Ausgaben „Der Wurzacher“, „Der Waldseer“, „Der Leutkircher“, „Der Aulendorfer“ und „Der Kisslegger“: „Laut einem Zeitungsbericht soll es am kommenden Mittwoch, 29. Mai 2024, im Rahmen einer Party erlaubt sein, in speziell dafür vorgesehenen Arealen des Clubs Sex zu haben, also Geschlechtsverkehr zu praktizieren. Das erregt mein Ärgernis auf das Höchste und ich erstatte somit vorsorglich Anzeige wegen eines somit (durch meine Anzeige) geplant vorsätzlichen und bewussten öffentlichen erregten Ärgernisses.“ Dann zitiert Weinert den Paragrafen 183a StGB im Wortlaut (,Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.‘).
Weiter schreibt der Anzeigenerstatter: „Grundsätzlich verboten zwar ist der Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit in Deutschland meines Wissens nach nicht. Doch wenn jemand Drittes – so wie in diesem Fall meine Person – sich durch den Akt belästigt sieht, wird der öffentliche Geschlechtsverkehr als Ordnungswidrigkeit behandelt oder als Erregung öffentlichen Ärgernisses unter Strafe gestellt. In der Praxis können somit einvernehmliche öffentliche sexuelle Handlungen polizeilich verfolgt werden, sobald jemand Anzeige erstattet.“
Weinert sieht eine für Personen ab 18 Jahre zugängliche Location als „öffentlich“ und vergleicht sie laut Legaldefinition mit öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Toiletten, ein im öffentlichen Raum abgestelltes Auto, Hinterhöfe, Gärten, Friedhöfe, Wälder oder Strände.
Weiter heißt es in seiner Einlassung: „Ich fordere hiermit, die geplanten Aktionen unter Strafe zu stellen und diese entsprechend zu sanktionieren, sollten sie dennoch tatsächlich durchgeführt werden. Meine Anzeige richtet sich gegen den Betreiber der Location ,Douala‘ und die den Geschlechtsverkehr ausübenden Personen.“
Die Mail Weinerts schließt mit einem persönlichen Statement: „Abgesehen von der juristischen Seite dieser Angelegenheit sehe ich als Vertreter einer christlichen Kirche (Pastoralreferent im Ruhestand, überzeugter Christ und Bürger des ,Christlichen Abendlandes‘) hierin eine unglaubliche Dekadenz unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche, welche von dem Geplanten lesen, müssen sich fragen, ob sie in Zukunft einen Exhibitionisten (strafbar!) überhaupt noch anzeigen dürfen, sollen, wenn Derartiges wie oben ungestraft erlaubt ist. Unter diesem Aspekt erhebe ich zusätzlichen Protest (diese Adresse ist an alle Empfänger dieser Mail gerichtet) gegen das Vorhaben.“
Stefan Weinert, Ravensburg (Theologe, Sozialarbeiter i. R., Konfliktmanager FH)