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Fetisch-Party

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft



Zur Fetisch-Party am 29. Mai im “Douala” in Ravensburg hat die Bildschirmzeitung die Staatsanwaltschaft in Ravensburg am 28. Mai um eine Stellungnahme gebeten. Nachstehend die heute (29.5.) um 8.38 Uhr eingegangene Verlautbarung von Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster im Wortlaut:

In der angefragten Sache darf ich Ihnen bestätigen, dass eine entsprechende Strafanzeige des Herrn Stefan Weinert bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingegangen ist. Eine wie auch immer geartete Straftat liegt bislang noch nicht vor, da die Veranstaltung erst heute Abend abgehalten werden soll.

Nach vorläufiger rechtlicher Bewertung liegt nach den bisherigen Erkenntnissen zum Ablauf der Veranstaltung eine Straftat der Erregung des öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB nicht vor. Die Vorschrift soll eine Verletzung der Privatsphäre verhindern und dient dem Schutz vor der ungewollten Kenntnisnahme sexueller Handlungen. Das Merkmal der „Öffentlichkeit“ im Sinne des vorgenannten Straftatbestandes ist bei einer Veranstaltung eines geschlossenen Kreises von Partybesuchern, welche Eintritt bezahlen müssen und bei denen eine Alterskontrolle vorgenommen wird, nicht gegeben. Die Veranstaltung findet danach in einem vor der öffentlichen Wahrnehmung geschützten Raum statt.



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