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Aus dem Ortschaftsrat Arnach

Ortsvorsteher äußert sich zu Vergabe-Kriterien



Arnach – Ortsvorsteher Michael Rauneker begründete im Ortschaftsrat Arnach sein Abstimmungsverhalten in der letzten Gemeinderatssitzung, als es um die Kriterien für die Bauplatzvergabe im Bereich der Gesamtgemeinde Bad Wurzach ging (also auch um das Arnacher Baugebiet St. Anton). Er hatte damals als einziges Ratsmitglied gegen das von der Stadtverwaltung vorgelegte Konzept votiert.

Auf Bitten der Bildschirmzeitung hat er sein Monitum wie folgt erläutert: “Für die Bauplatzvergabe gibt es
a. Soziale Kriterien, das heißt: Familienstand, Kinderzahl, pflegebedürftige Angehörige … Diese sozialen Kriterien hat der Gemeinderat für alle zukünftigen Baugebiete in Bad Wurzach in seiner Sitzung am 29. Januar festgelegt.

b. Ortsbezogene Kriterien, das heißt: Es gibt Punkte dafür, wie lange man schon im Ort lebt oder in Bad Wurzach arbeitet und auch Punkte für ehrenamtliches Engagement. Diese Kriterien legt der zuständige Ortschaftsrat fest; sie wurden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

In der nun beschlossenen Fassung gibt es sowohl für die sozialen Kriterien als auch für die ortsbezogenen Kriterien jeweils 90 Punkte.

Die Abstimmung im Gemeinderat erfolgte in zwei Schritten. Ich habe den ortsbezogenen Kriterien, die ja der Ortschaftsrat Arnach beschlossen hatte, zugestimmt. Ich habe aber gegen die sozialen Kriterien, die dem Gemeinderat empfohlen wurden,  votiert. Meine Begründung; Bei den sozialen Kriterien fehlt mir die Berücksichtigung von bereits vorhandenem Wohneigentum in Bad Wurzach; ich hätte mir da einen moderaten Punktabzug gewünscht. Auch würde es einige Ausnahmeregelungen noch geben, die ich der Verwaltung vorgeschlagen habe.

Dieses Ansinnen lehnen Bürgermeisterin Scherer, die Verwaltung und der Gemeinderat ab. Begründung: Dadurch würden Bad Wurzacher Bürger gegenüber auswärtigen Bewerbern benachteiligt, deren Haus- und Grundbesitz könnte ja nicht erfasst werden. Diese Argument halte ich nicht für schlüssig, da auswärtige Bewerber logischerweise keine Punkte bei den ortsbezogenen Kriterien erhalten können. Die Punkte bei den ortsbezogenen Kriterien wiegen meiner Ansicht nach einen moderaten Punkteabzug bei den sozialen Kriterien mehr ais auf.

Anlass für meine Initiative ist die Tatsache, dass Deutschland Schlusslicht in der EU in Sachen Wohnungseigentumsrate ist.”

Weitere Punkte in der Ortschaftsratssitzung am 5. Februar

Wegen der nach wie vor gesperrten Ratperoniusstraße seien ihm Klagen zu Ohren gekommen. Laut STRABAG konnte die Straße noch nicht vollständig fertiggestellt werden und sei daher noch gesperrt.

Termine

Rauneker verkündete in seiner Vorschau einige wichtige Termine: Am 17. Februar wird in der Turnhalle Kinderkleider-Bazar sein, am 21. Februar findet im katholischen Gemeindehaus um 19.30 Uhr eine Bürgerversammlung statt, bei der es um die Wahlliste für die Ortschaftsratwahl gehen wird. Traditionell am Palmsonntag, in diesem Jahr also am 24. März, veranstaltet der Musikverein sein Frühlingskonzert im Kurhaus in Bad Wurzach.

Unter Punkt vier der Tagesordnung stand die Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes Am Kapellenberg für ein Gartengerätehaus, für das ein Baugesuch vorliegt, an. Diese Befreiung sei notwendig, weil der umbaute Raum mit 33 Kubikmeter größer sei als die maximal erlaubten 20 Kubikmeter. In der Diskussion wurden der Sachverhalt unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und dann einstimmig eine Genehmigung empfohlen.

Weiter wurden vier Hausnummern neu vergeben, davon drei im Arnacher Außenbereich.

Tempo 50 auf der Straße nach Leutkirch

Beim Tagesordnungspunkt Verschiedenes fragte Wolfgang Abele nach, warum auf der Straße nach Leutkirch nun ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Laut Rauneker begründet das Landratsamt dies mit den starken Straßenschäden, eine Sanierung könne allerdings frühestens 2026 erfolgen.

Stellungnahme der Ortschaft zur Windkraft bis April

Ortsvorsteher Rauneker gab noch bekannt, dass die Ortschaft Arnach bis April um eine Stellungnahme zum Thema Windkraft gebeten wird.




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veröffentlicht am 6. September 2024

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