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Anwalt eingeschaltet

Bürgerinitiative „Wurzacher Becken” beauftragt Rechtsgutachten zu den geplanten Windkraftanlagen im und am Wurzacher Becken



Bad Wurzach – Vor ca. zwei Wochen hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Teilregionalplan Energie vorgestellt. Darin sind die Vorranggebiete regionalbedeutsamer Windenergieanlagen (WEA) im Entwurfsstand dargestellt. Ab Ende 2025 dürfen dann nur in diesen Vorranggebieten WEA erstellt werden oder in sogenannten Konzentrationszonen, die von den einzelnen Gemeinden festgelegt werden können.

Die derzeitigen Planungen für jeweils drei WEA im „Hummelluckenwald“ bei Arnach-Humberg und im Alttanner Wald westlich Weitprechts liegen außerhalb der vorgeschlagenen Vorranggebiete und sind bereits weit fortgeschritten. Mit dem Einreichen der notwendigen Unterlagen beim Landratsamt wird noch in diesem Jahr gerechnet. Sollte eine Genehmigung vor Ende 2025 erfolgen, können diese Projekte auch außerhalb der Vorranggebiete realisiert werden.

So sähe der Blick aufs Ried von Bad Wurzach aus, wenn bei Osterhofen Windkraftanlagen errichtet würden. Visualisierung: Reinhold Mall

Etwas anders sieht es in dem Bereich Osterhofen-Mühlhausen aus, wo bereits Voruntersuchungen begonnen haben, da sie im Vorranggebiet WEA-436-007 liegen werden. Diese Anlagen würden weit über die Seitenmoräne des Wurzacher Beckens ragen und das Landschaftsbild des Wurzacher Beckens massiv beeinträchtigen.

Die beiden erstgenannten Standorte liegen im Wurzacher Becken und wirken direkt auf das FFH-Gebiet 8025-341 „Wurzacher Ried“ und „Rohrsee“ und die Vogelschutzgebiete 8025-401 „Wurzacher Ried“ und 8125-441 „Rohrsee“. Das gleiche gilt für das Vorranggebiet WEA-436-019 westlich Mennisweiler.

5 bis 6 Milliarden Insekten pro Tag

Sowohl das Wurzacher Ried als auch der Rohrsee stellen europaweit bzw. deutschlandweit bedeutende Lebens- und Rasthabitate für eine Vielzahl von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Lebewesen dar. Dies gilt insbesondere für Vögel, die durch ihre hohe Mobilität, insbesondere während der Zugzeit, massiv durch Rotorschlag gefährdet sind. Dazu kommt ein in der Öffentlichkeit nur selten diskutiertes Problem: Bislang fehlen Untersuchungen, welche Folgen der Insektenschlag für die Insektenpopulationen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem haben. Nach Modellberechnungen werden aktuell deutschlandweit 1200 Tonnen Insekten pro Jahr durch die Rotoren getötet. Das sind in etwa 5 bis 6 Milliarden Insekten pro Tag zwischen April bis Oktober. Diese Tiere fehlen dem Reproduktionsprozess und der gesamten nachfolgenden Nahrungskette. Machen dann Abschaltmechanismen an den Anlagen für Vögel und Fledermäuse überhaupt noch Sinn, wenn die Nahrungsbasis massiv vermindert wird?

Aufgrund der Hochwertigkeit unserer Landschaft und aufgrund des außergewöhnlichen Artenreichtums im Wurzacher Becken hat die Bürgerinitiative Wurzacher Becken e.V. beschlossen, einen in diesen Angelegenheiten versierten Anwalt mit einem Rechtsgutachten zu beauftragen, welches die Bereiche des Planverfahrens und des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens umfasst.

Verlass ist bei der Beauftragung eines Rechtsgutachtens auf die Bürgerinitiative „Lebenswerter Haistergau” e.V., die sich in Zukunft intensiv in dieser Angelegenheit engagieren wird.
Dr. Stefan Hövel, Bürgerinitiative Wurzacher Becken e.V.



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