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Kommentar zu “75 Jahre Grundgesetz”

Herzlichen Glückwunsch!



Heute ist der 23. Mai 2024. Heute vor 75 Jahren trat das “Grundgesetz der Bundesrepublik” in Kraft. Kaum zu überhören oder zu übersehen: Allerhand veröffentlichte Beiträge zu diesem Glücksfall für Deutschland. Und in Leutkirchs Stadtmitte? Da hing hoch am Rathaus die “Demokratie leben”-Fahne. Für alle, die auch bei Regenwetter gerne nach oben blicken. Unten, am Verwaltungsgebäude am Gänsbühl Ecke Marktstraße-Gänsbühl, ließ sich das Grundgesetz direkt wahrnehmen. Gedruckt zur Hand gereicht. Als Geschenk.

“Wenn Du jetzt nach Leutkirch fährst, ist niemand unterwegs. So stark regnet’s da gerade.” Dieser Hinweis am heutigen 23. Mai  kurz nach 15.00 Uhr wirkte wenig ermutigend. Also nicht gerade der beste Zeitpunkt, um in die Kernstadt zu fahren – bepackt mit etwa 40 Drucken des Grundgesetzes, veröffentlicht 2019 bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

Doch dann recht überaschend: Zwischen 15.45 Uhr und 16.45 Uhr wurden die Leutkircherin Monika Mayer und ich all diese rund 40 Grundgesetz-Bände los. Weit mehr als die Hälfte der darauf angesprochenen Vorbeikommenden hatten das Geschenk angenommen. Nur wenige hasteten einfach vorbei oder meinten “kein Interesse”. Etliche mehr blickten erstaunt, dass sie zum Grundgesetz-Geburtstag ein gedrucktes Exemplar davon kostenlos in die Hand gedrückt bekamen. Manche bedankten sich gar ausdrücklich. Eine, die es nicht annahm, meinte: “Das guck’ ich mir in Google a.”  Einer, der kaum “bio-deutsch” schien, versicherte: “Das lese ich.”

Alle zwei, drei Minuten ging so das Grundgesetz in frische Hände. Trotz Regenwetters. Wer also das Grundgesetz nicht nur als Lektüre zur “Schönwetterdemokratie” verstehen möchte, konnte feststellen: Das Interesse an dem grundlegenden Werk wirkt durchaus beachtlich. Umso erfreulicher, dass Bürgermeisterin Christina Schnitzler noch am gestrigen Mittwoch, 22. Mai, im Auftrag von OB Hans Jörg Henle meine Bitte um Genehmigung des Grundgesetz-Verschenkens freundlich beschieden hatte – mit der Einschränkung, dass tatsächlich (wie von mir – zugegeben kurzfristig – beantragt) nur zwei Personen dies tun würden. Das Geburtstagskind “Grundgesetz” – zu seinem 75. offenbar erstaunlich beliebt bei der Frau und dem Mann “auf der Straße”. Herzlichen Glückwunsch! Uneingeschränkt. Und: Toi, toi, toi!
Julian Aicher




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