Dem Kreistag gebührt Dank
In der „Schwäbischen Zeitung“ (Ausgabe Ravensburg) wurde am 16. April der Artikel „SPD-Abgeordnete: OSK kann sich Abtreibungen nicht verweigern“ veröffentlicht. Darin fordert Heike Engelhardt MdB die Zulassung von Abtreibungen in der Oberschwabenklinik (OSK), die zu einem weit überwiegenden Teil im Besitz des Landkreises steht. In einem Offenen Brief widerspricht Stefan Weinert aus Ravensburg der Abgeordneten, die er persönlich kennt und deshalb mit Du anspricht.
Auf den Hinweis der SZ, der Kreistag habe sich aufgrund des christlichen Menschenbildes gegen Abtreibungen in der OSK ausgesprochen, antwortest Du: „Das ist skandalös.” Selbstverständlich darfst Du in einem freien und demokratischen Land diese Meinung vertreten – auch öffentlich und plakativ, so wie Du es in der Zeitung tust. Doch von einem „Skandal“ im Zusammenhang mit der OSK zu reden, das hättest Du an selber Stelle 2021 und 2022 tun müssen (!), als gleich mehrere Skandale über der OSK, ihrem Geschäftsführer, deren Aufsichtsrat und dem Kreistag kreisten. Dazu kam 2023 die skandalöse und unnötige Schließung der OSK-Außenstelle Bad Waldsee. Kein Bild damals von Dir in der Zeitung, kein Mucks gegen Lauterbach und Lucha. Jedenfalls nicht öffentlich.
Es wird Zeit, hier endlich mal was klarzustellen – und das hat auch etwas mit dem „christlichen Menschenbild / keine Abtreibungen“, zu tun, welche Kombination Du mit dem Prädikat „skandalös“ betitelst. Skandalös für mich ist, dass Du mit dieser Äußerung die „christlich-jüdischen Wurzeln“ (Altes und Neues Testament) nicht nur in Frage stellst, sondern sie quasi als „Unkraut“ hinstellst.
Wie Du weißt, bin ich so „links“, wie es das Grundgesetz erlaubt und die Bibel es nach meiner persönlichen Ansicht fordert. Das ist mir für das Folgende wichtig zu betonen. Denn: Aufgrund meiner christlichen, humanen und sozialen Prägung von Elternhaus an, meiner beruflichen Erfahrungen und meinen mittlerweile 72 Jahren Leben bin ich der Überzeugung, dass das menschliche Leben vom Tage der Zeugung im Mutterleib an und der gesamten pränatalen Phase über schützenswert und erhaltenswert ist – und Abtreibungen nur in wirklichen moralisch und ethisch vertretbaren Ausnahmen vorgenommen werden sollten. Beispielsweise nach Vergewaltigungen, bei Lebensbedrohung für die Mutter oder extrauterinen zu erwartenden dauerhaften Lebensqualen für das Kind.
Das aber, was Du in dem Zeitungsartikel forderst und auch in Aussicht stellst (andere Länder und explizit die Niederlande), ist für mich ein allzu leichtfertiger und unverantwortlicher Umgang mit dem Leben eines Menschen. Deswegen wähle ich aber noch lange keine extrem konservative und / oder gar rechtsgerichtete Partei oder Gruppierung, sondern ich bekämpfe sie (die Rechtsextremen). Es ist traurig, dass zwar ein bedingungsloses JA zu „Abtreibungen in einem gewissen Zeitraum“ in unserer Demokratie erlaubt ist, aber jene, die sich gegen Abtreibungen aussprechen, in eine gewisse Ecke gerückt werden. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun.
Leider scheinst auch Du vergessen zu haben, dass wir unser Leben in Verantwortung gegenüber Gott (siehe Präambel des Grundgesetzes) und in Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen (und das gilt für alle Bereiche) gestalten sollen (Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar und 2 Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und uns dabei nicht nur von Recht und Ordnung und juristischer Legalität, sondern auch von Ethik und Moral leiten lassen – und in Sachen Abtreibung hat genau das der hiesige Kreistag getan!
Deine Aussage, „keine Frau macht sich die Entscheidung leicht oder nutzt Abtreibung als Mittel zur Familienplanung“, ist nicht nur unbelegt und einfach dahergesagt (es gibt keine Statistik über „leichtfertig oder nicht“), sondern faktisch auch falsch. Im Report des Statistischen Bundesamtes zu “Familienplanung und Kinderlosigkeit” heißt es: „Der Begriff Familienplanung umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Paar den Zeitpunkt der Geburt und die Anzahl von Kindern beeinflussen und bestimmen kann, wie beispielsweise die Empfängnisverhütung, die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch sowie die künstliche Befruchtung.” Das impliziert eindeutig, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zur Familienplanung genutzt werden.
Auf der Web-Seite des Landkreises Tuttlingen heißt es: „Wenn Frauen/Paare erfahren, dass sie ein Kind erwarten, reagieren sie auf unterschiedliche Weise. Viele freuen sich, weil ein Wunsch in Erfüllung geht. Andere sind überrascht und können sich nicht vorstellen, dieses Kind zu bekommen. Häufig fühlen sich Frauen / Paare zwischen allerlei widersprüchlichen Empfindungen hin- und hergerissen, und das unter einem enormen Zeitdruck.” Dieser Passus zeigt eindeutig, dass es hier nicht um kriminologische oder medizinische Indikationen oder um Sexualdelikte geht, sondern um die Verweigerung von Verantwortungsübernahme (Leichtfertigkeit) für das „am Morgen danach“.
Deinen Aussagen – so Deiner ultimativen Forderung nach einem Abtreibungsarzt / einer Abtreibungsärztin an der OSK – muss widersprochen werden. Dem Ravensburger Kreistag gebührt Dank für seine Entscheidung!
Stefan Weinert, Ravensburg