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Aus dem Aitracher Gemeinderat

Bericht von der Sitzung am 20. November



Aitrach – Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2023.

Spendenannahme

Der Gemeinderat muss Spenden aus Transparenzgründen in öffentlicher Sitzung annehmen. Der Gemeinderat freute sich über die Spende der Siegfried-Gebhart-Stiftung in der Höhe von 2000 € für die Kinder- und Jugendarbeit. Die Spende soll vorrangig für die Ausstattung des Jugendraumes in der Halle Verwendung finden. Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat die Spende anzunehmen, wird die Verwaltung gemeinsam mit der Kinder- und Jugendbeauftragten Verena Blank eine offizielle Spendenübergabe organisieren. Herzlichen Dank an die Siegfried-Gebhart-Stiftung!

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Windenergieprojekt im Mooshauser Gemeindewald

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie – Information über den Stand des Teilregionalplanes Energie des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben sowie von Seiten der EnBW über den Verfahrensstand Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pflaum, Projektleiter der EnBW für das Windenergieprojekt im Mooshauser Gemeindewald. Die Verwaltung informierte eingangs zum Stand des Teilregionalplanes Energie anhand der Präsentation des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben in Bad Waldsee am 11. Juli 2023, die auch auf der zugehörigen Internetseite www.rvbo-energie.de eingestellt ist. Der Bund und das Land haben durch die gesetzlichen Grundlagen (EEG, Wind-an-Land-Gesetz, Klimaschutzgesetz BW) das Flächenziel von 1,8 % für Windenergie in Baden-Württemberg festgelegt. Der Regionalverband hat die Aufgabe, dieses Flächenziel durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erreichen. Innerhalb dieser Gebiete sind die Interessen der erneuerbaren Energien von überragendem öffentlichen Interesse, so dass andere Belange dahinter zurückbleiben müssen. Hierzu sind z.B. Verfahrenserleichterungen in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelt. Im Gegenzug sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete grundsätzlich ausgeschlossen, außer Gemeinden würden auf ihrer Ebene für Parks mit einer kleineren Anzahl von Windenergieanlagen Planungsrecht schaffen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Regionalverband den Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Energie bis September 2025 fassen muss. Passiert dies nicht, hat der Bundesgesetzgeber bereits jetzt im Baugesetzbuch geregelt, dass eine „Super-Privilegierung“ eintritt und jegliche Steuerungsfunktion verloren geht. Da es sich beim Teilregionalplan Windenergie um ein Rechtsverfahren handelt, war es der Verwaltung wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde in dem Verfahren nur ihre eigenen Belange, wie z.B. Entwicklungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan, Wasserversorgung, usw., vorbringen kann, aber nicht stellvertretend die einzelnen privaten Belange. Diese können rechtswirksam nur von jedem Einzelnen vorgebracht werden.

Herr Pflaum stellte sich persönlich vor und stellte dar, dass die EnBW einen Wandel von der Atomkraft und Kohleverstromung hin zu regenerativen Energien vollzieht. Daher hat die EnBW auch höchstes Interesse daran, zwei Energiestandorte zu verwirklichen, da zwei Standorte Synergieeffekte mit sich bringen, sowohl beim Bau und Betrieb sowie beim Eingriff in den Wald. Der Teilregionalplan Energie weist beide Standorte als Vorranggebiet für Windenergie aus. Auf Grund der rechtlichen Wirkungen des Teilregionalplanes Energie wurde daher das Verfahren von Seiten der EnBW nicht vorangetrieben, sondern es sollte der Beschluss und die Auslage des Entwurfs abgewartet werden.

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Nachdem dies im Dezember bzw. Januar erfolgen soll, soll der zugesagte Bürgerdialog Anfang nächsten Jahres stattfinden. Das technische Konzept und die Windmessungen wurden aber weiter vorangetrieben. Die Windmessungen bestätigen die im Windatlas Baden-Württemberg ausgewiesenen guten Windgeschwindigkeiten, so dass die Standorte von daher gut geeignet sind. Die Anlage selbst hat eine Nabenhöhe von 163 m und eine Gesamthöhe mit Rotorblättern von 250 m bei einer Nennleistung von ca. 6 MW. Der Flächenbedarf liegt bis zum Aufbau bei ca. 1,2–1,4 ha und im Betrieb bei ca. 0,6–0,8 ha. Die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen umfassen sowohl Aufforstungen als auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt festgelegt werden.

Die Zufahrt erfolgt über die Autobahn von Berkheim her nach Tannheim und Mooshausen und dann über den Bahnübergang Pfänders in den Gemeindewald. Die Spurbreite des Weges muss auf 4,50 m erweitert werden, im Kurvenbereich auch mehr, eine Asphaltierung würde aber erst bei einer großen Steigung erfolgen. Dafür werden sicher auch nochmals Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern geführt werden müssen. Die Wertschöpfung vor Ort erfolgt über die Pachtzahlungen an die Gemeinde sowie die Zusage der EnBW, dass sie die freiwillige Abgabe nach EEG aufgeteilt an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Standorte bezahlt.

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Diese beträgt bei zwei Anlagen ca. 60.000 € jährlich, wobei auf Aitrach ca. die Hälfte entfällt. Des Weiteren werden Beteiligungsmodelle für die Bürgerschaft angeboten. Einerseits ist eine direkte Gesellschaftsbeteiligung möglich, was aber auf Grund der unternehmerischen Beteiligung mit allen Chancen, aber auch Risiken, und auch der hohen Investitionssumme sehr selten erfolgt. Die Bürgerenergiegenossenschaften sind bei direkten Gesellschaftsbeteiligungen nach den bisherigen Erfahrungen sehr zurückhaltend. Des Weiteren werden sogenannten Nachrangdarlehen angeboten. Beim letzten Windpark wurden 5,75 % bei einer Laufzeit von 7 Jahren geboten. Die Zeichnung erfolgt über eine Internetseite und wir nur den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort angeboten.

Die Beteiligung kann allerdings erst im laufenden Projekt und nach Ausschreibung, usw. festgelegt werden. Als möglichen Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlagen hat Herr Pflaum das Jahr 2026/2027 genannt. Auf die Nachfrage, ob die Mooshausener Bürger besonders berücksichtigt werden können, erwiderte Herr Pflaum, dass die Nachrangdarlehen örtlich vergeben werden, aber im Hinblick auf Haslach, usw. nicht nur an Bürgerinnen und Bürger von Mooshausen. Die Entscheidung über die Verwendung der Pachteinnahmen würde der Gemeinde obliegen. Die Verwaltung führte zur Klarstellung aus, dass es keine gesetzliche Regelung für persönliche Entschädigungen gibt und daher solche nicht geleistet werden können. Es müsste aber diskutiert werden, ob die Anwohner z.B. einen „Erstzugriff“ auf die Nachrangdarlehen haben, wobei die Definition des Umkreises schwierig ist.

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Die Verwaltung fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung „nur“ nochmals eine Information über den Stand des Projektes und der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Teilregionalplan Energie erfolgen sollte. Der Teilregionalplan weist auch nicht nur das Gebiet bei Mooshausen aus, sondern sieht auch Windenergieanlagen im Bereich Treherz, Baniswald vor, weshalb die Verwaltung allen Interessierten empfohlen hat, das Verfahren auf der vom Regionalverband eigens eingerichteten Internetseite bzw. bei den Informationsveranstaltungen zu verfolgen. Die Verwaltung werde sich auch bemühen, dass der Regionalverband innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach eine Informationsveranstaltung abhält.

Vorranggebiet Mooshausen
Vorranggebiet Baniswald

Karten werden vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben unter www.rvbo-energie.de zur Einsicht bereitgestellt.

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Hinweis der Verwaltung: Nach der Gemeinderatssitzung hat am 22.11.2023 der Planungsausschuss des Regionalverbandes getagt und empfohlen, folgendes zusätzliches Vorranggebiet aufzunehmen:

Zusätzliches Vorranggebiet Baniswald

Hintergrund des zusätzlichen Vorranggebietes ist nach Auskunft des Regionalverbandes, dass die Luftverkehrsbehörden aus Baden-Württemberg und Bayern auf Grund neuer Vorgaben das Gebiet für die Windenergie freigegeben haben.

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Wirtschaftsplan 2024 für den Gemeindewald

Die Verwaltung schaute zuerst auf das Jahr 2023 zurück. Die Einschlagsmenge war mit 500 Festmeter (fm) geplant und liegt derzeit bei 470 fm. Die Einschlagsmenge wird aber wegen Käfer- und Sturmholz leicht überschritten werden. Des Weiteren erinnerte die Verwaltung daran, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Zuschussantrag „klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen und stellte dar, dass nun jährlich 4.851,67 € bewilligt wurden. Dafür werden Flächen stillgelegt (2,91 ha) und Habitatbäume zum Erhalt ausgewiesen.

Im Forstwirtschaftsjahr 2024 geht die Forstverwaltung von einem Plus von 17.030 € aus. Der Einschlag soll planmäßig 550 fm betragen. Die Kosten für die Naturschutzmaßnahme im Naturschutzgebiet, die den Holzerlös übersteigen, sind bei dem Plus bereits abgezogen. Zusammengefasst ist also ein „normales“ Forstwirtschaftsjahr geplant.

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Der Gemeinderat stimmte daher ohne weitere Diskussion dem Forstwirtschaftsplan zu.

Radweg – Vergabe von Tiefbauarbeiten

Die Tiefbaumaßnahmen für den Radweg, die Linksabbiegespur und die Leitungsumlegung der Wasserleitung für den Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ wurden Anfang Oktober ausgeschrieben und es wurden sechs Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kurt Hinder GmbH, Bad Waldsee, zu einem Angebotspreis von 524.124,02 € und damit unter der Kostenberechnung abgegeben. Den Großteil der Kosten für den Radweg trägt trotz der Umsetzung durch die Gemeinde das Land Baden-Württemberg und die Kosten für die Linksabbiegespur und die Leitungsumlegung der Wasserleitung hat der Vorhabenträger des Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ zu tragen. Die Gemeinde erneuert in diesem Zuge auch ein Zwischenstück der bereits im Bereich der Fa. Klaus neuen Wasserleitung, was mit 35.029,52 € zu Buche schlägt. Des Weiteren wies die Verwaltung darauf hin, dass die Planungskosten für den Radweg vom Land nur pauschal ersetzt werden, so dass die Gemeinde auch hierfür einen Anteil zu tragen hat. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe des Auftrags an die Firma Hinder. Ursprünglich war für dieses Jahr noch der Spatenstich vorgesehen, auf Grund der sehr nassen Witterung wird dieser allerdings auf Anfang nächsten Jahres verschoben, um keinen Schaden an den Wiesen und Boden zu machen.

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Satzungsänderung Entschädigung Ehrenamtstätigkeit

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird zumeist vor den Gemeinderatswahlen angepasst, da die ehrenamtliche Entschädigung auch den Gemeinderäten zusteht, ansonsten aber auch Wahlhelfern, usw. Nachdem die Entschädigung das letzte Mal vor über acht Jahren angepasst wurde, folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, die Sätze um je 10 € anzuheben auf 35 € für ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 3 Stunden, 45 € für 3 bis 6 Stunden und 55 € ab 6 Stunden (Tageshöchstsatz).

Austausch Wasserzähler 2024

Die Wasserzähler müssen nach dem Eichgesetz alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Im Jahr 2024 stehen 450 Zähler zum Austausch an. Bisher wurden die Zähler von der Fa. Sensus bezogen, die allerdings nur noch Funkzähler anbietet. Da diese wesentlich teurer sind und mögliche Einsparungen mit automatisiertem Abruf der Zählerstände die Mehrkosten nicht begründen, wurden andere Angebote eingeholt. Die Firma Zenner, Saarbrücken, hat die analogen Zähler für 27,50 € pro Zähler und für insgesamt netto 12.375 € angeboten. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Zenner als günstigste Bieterin.Die Verwaltung wies noch darauf hin, dass früher ein Austausch nur alle acht Jahre notwendig war. Dies als Beispiel der Bürokratie und die dadurch entstehenden Kosten.

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Bekanntgaben und Verschiedenes

Beschaffung von Strom und Gas über die Zentrale Beschaffungsstelle der TWS – Beteiligung der Gemeinde Aitrach

Seit vielen Jahren schreibt die Gemeinde Aitrach gemeinsam mit dem Landkreis und anderen Gemeinden ihren Strom- und Gasbedarf aus. Hintergrund ist neben der Erwartung, hierdurch bessere Preise zu erzielen die Vorgabe an die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber ihre Lieferanten im Zuge von Ausschreibungen zu finden. Dies hat viele Jahre zu guten Preisen funktioniert, auf Grund der Laufzeit der Verträge musste aber im vergangenen Jahr zum Höhepunkt der Energiekrise zu einem Stichtag eingekauft werden, was zu sehr hohen Preisen geführt hat. Der Strom- und Gaslieferungsvertrag endet zwar erst zum 31.12.2024, aber auf Grund der vorgeschriebenen Ausschreibungsfristen ist es notwendig sich frühzeitig Gedanken über eine erneute Ausschreibung bzw. die Bezugsmethode zu machen. Auf Grund der letztmaligen Erfahrung mit der Ausschreibung wird nun über den Trancheneinkauf durch die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) eine kostengünstigere Beschaffung angestrebt. Beschafft wird Ökostrom, im Bereich Gas wird weiterhin konventionelles Gas beschafft. Der Vertrag wird befristet auf zwei Jahre abgeschlossen. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass die TWS am Markt die jeweils erforderlichen Energiemengen zu marktgerechten Preisen beschafft und hierfür einen Verwaltungskostenaufschlag erhält. Wie diese Beschaffungsmethode sich bewährt, muss dann frühzeitig betrachtet werden. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der Gemeinde an der Einkaufsgemeinschaft zu und hofft, damit wieder günstigere Preise erzielen zu können, zumal so wie es aussieht, die Energiepreisbremsen auslaufen und damit auch die Energiekosten der Gemeinde im kommenden Jahr nochmals wesentlich ansteigen.

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