Skip to main content
ANZEIGE
Aus dem Aitracher Gemeinderat

Bericht von der Sitzung am 20. November



Aitrach – Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2023.

Spendenannahme

Der Gemeinderat muss Spenden aus Transparenzgründen in öffentlicher Sitzung annehmen. Der Gemeinderat freute sich über die Spende der Siegfried-Gebhart-Stiftung in der Höhe von 2000 € für die Kinder- und Jugendarbeit. Die Spende soll vorrangig für die Ausstattung des Jugendraumes in der Halle Verwendung finden. Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat die Spende anzunehmen, wird die Verwaltung gemeinsam mit der Kinder- und Jugendbeauftragten Verena Blank eine offizielle Spendenübergabe organisieren. Herzlichen Dank an die Siegfried-Gebhart-Stiftung!

ANZEIGE

Windenergieprojekt im Mooshauser Gemeindewald

Verpachtung des Mooshauser Gemeindewaldes für Windenergie – Information über den Stand des Teilregionalplanes Energie des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben sowie von Seiten der EnBW über den Verfahrensstand Die Verwaltung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pflaum, Projektleiter der EnBW für das Windenergieprojekt im Mooshauser Gemeindewald. Die Verwaltung informierte eingangs zum Stand des Teilregionalplanes Energie anhand der Präsentation des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben in Bad Waldsee am 11. Juli 2023, die auch auf der zugehörigen Internetseite www.rvbo-energie.de eingestellt ist. Der Bund und das Land haben durch die gesetzlichen Grundlagen (EEG, Wind-an-Land-Gesetz, Klimaschutzgesetz BW) das Flächenziel von 1,8 % für Windenergie in Baden-Württemberg festgelegt. Der Regionalverband hat die Aufgabe, dieses Flächenziel durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erreichen. Innerhalb dieser Gebiete sind die Interessen der erneuerbaren Energien von überragendem öffentlichen Interesse, so dass andere Belange dahinter zurückbleiben müssen. Hierzu sind z.B. Verfahrenserleichterungen in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz geregelt. Im Gegenzug sind Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete grundsätzlich ausgeschlossen, außer Gemeinden würden auf ihrer Ebene für Parks mit einer kleineren Anzahl von Windenergieanlagen Planungsrecht schaffen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Regionalverband den Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Energie bis September 2025 fassen muss. Passiert dies nicht, hat der Bundesgesetzgeber bereits jetzt im Baugesetzbuch geregelt, dass eine „Super-Privilegierung“ eintritt und jegliche Steuerungsfunktion verloren geht. Da es sich beim Teilregionalplan Windenergie um ein Rechtsverfahren handelt, war es der Verwaltung wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde in dem Verfahren nur ihre eigenen Belange, wie z.B. Entwicklungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan, Wasserversorgung, usw., vorbringen kann, aber nicht stellvertretend die einzelnen privaten Belange. Diese können rechtswirksam nur von jedem Einzelnen vorgebracht werden.

Herr Pflaum stellte sich persönlich vor und stellte dar, dass die EnBW einen Wandel von der Atomkraft und Kohleverstromung hin zu regenerativen Energien vollzieht. Daher hat die EnBW auch höchstes Interesse daran, zwei Energiestandorte zu verwirklichen, da zwei Standorte Synergieeffekte mit sich bringen, sowohl beim Bau und Betrieb sowie beim Eingriff in den Wald. Der Teilregionalplan Energie weist beide Standorte als Vorranggebiet für Windenergie aus. Auf Grund der rechtlichen Wirkungen des Teilregionalplanes Energie wurde daher das Verfahren von Seiten der EnBW nicht vorangetrieben, sondern es sollte der Beschluss und die Auslage des Entwurfs abgewartet werden.

Nachdem dies im Dezember bzw. Januar erfolgen soll, soll der zugesagte Bürgerdialog Anfang nächsten Jahres stattfinden. Das technische Konzept und die Windmessungen wurden aber weiter vorangetrieben. Die Windmessungen bestätigen die im Windatlas Baden-Württemberg ausgewiesenen guten Windgeschwindigkeiten, so dass die Standorte von daher gut geeignet sind. Die Anlage selbst hat eine Nabenhöhe von 163 m und eine Gesamthöhe mit Rotorblättern von 250 m bei einer Nennleistung von ca. 6 MW. Der Flächenbedarf liegt bis zum Aufbau bei ca. 1,2–1,4 ha und im Betrieb bei ca. 0,6–0,8 ha. Die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen umfassen sowohl Aufforstungen als auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt festgelegt werden.

Die Zufahrt erfolgt über die Autobahn von Berkheim her nach Tannheim und Mooshausen und dann über den Bahnübergang Pfänders in den Gemeindewald. Die Spurbreite des Weges muss auf 4,50 m erweitert werden, im Kurvenbereich auch mehr, eine Asphaltierung würde aber erst bei einer großen Steigung erfolgen. Dafür werden sicher auch nochmals Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern geführt werden müssen. Die Wertschöpfung vor Ort erfolgt über die Pachtzahlungen an die Gemeinde sowie die Zusage der EnBW, dass sie die freiwillige Abgabe nach EEG aufgeteilt an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Standorte bezahlt.

Diese beträgt bei zwei Anlagen ca. 60.000 € jährlich, wobei auf Aitrach ca. die Hälfte entfällt. Des Weiteren werden Beteiligungsmodelle für die Bürgerschaft angeboten. Einerseits ist eine direkte Gesellschaftsbeteiligung möglich, was aber auf Grund der unternehmerischen Beteiligung mit allen Chancen, aber auch Risiken, und auch der hohen Investitionssumme sehr selten erfolgt. Die Bürgerenergiegenossenschaften sind bei direkten Gesellschaftsbeteiligungen nach den bisherigen Erfahrungen sehr zurückhaltend. Des Weiteren werden sogenannten Nachrangdarlehen angeboten. Beim letzten Windpark wurden 5,75 % bei einer Laufzeit von 7 Jahren geboten. Die Zeichnung erfolgt über eine Internetseite und wir nur den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort angeboten.

Die Beteiligung kann allerdings erst im laufenden Projekt und nach Ausschreibung, usw. festgelegt werden. Als möglichen Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlagen hat Herr Pflaum das Jahr 2026/2027 genannt. Auf die Nachfrage, ob die Mooshausener Bürger besonders berücksichtigt werden können, erwiderte Herr Pflaum, dass die Nachrangdarlehen örtlich vergeben werden, aber im Hinblick auf Haslach, usw. nicht nur an Bürgerinnen und Bürger von Mooshausen. Die Entscheidung über die Verwendung der Pachteinnahmen würde der Gemeinde obliegen. Die Verwaltung führte zur Klarstellung aus, dass es keine gesetzliche Regelung für persönliche Entschädigungen gibt und daher solche nicht geleistet werden können. Es müsste aber diskutiert werden, ob die Anwohner z.B. einen „Erstzugriff“ auf die Nachrangdarlehen haben, wobei die Definition des Umkreises schwierig ist.

Die Verwaltung fasst zusammen, dass in der heutigen Sitzung „nur“ nochmals eine Information über den Stand des Projektes und der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Teilregionalplan Energie erfolgen sollte. Der Teilregionalplan weist auch nicht nur das Gebiet bei Mooshausen aus, sondern sieht auch Windenergieanlagen im Bereich Treherz, Baniswald vor, weshalb die Verwaltung allen Interessierten empfohlen hat, das Verfahren auf der vom Regionalverband eigens eingerichteten Internetseite bzw. bei den Informationsveranstaltungen zu verfolgen. Die Verwaltung werde sich auch bemühen, dass der Regionalverband innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach eine Informationsveranstaltung abhält.

Vorranggebiet Mooshausen
Vorranggebiet Baniswald

Karten werden vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben unter www.rvbo-energie.de zur Einsicht bereitgestellt.

Hinweis der Verwaltung: Nach der Gemeinderatssitzung hat am 22.11.2023 der Planungsausschuss des Regionalverbandes getagt und empfohlen, folgendes zusätzliches Vorranggebiet aufzunehmen:

Zusätzliches Vorranggebiet Baniswald

Hintergrund des zusätzlichen Vorranggebietes ist nach Auskunft des Regionalverbandes, dass die Luftverkehrsbehörden aus Baden-Württemberg und Bayern auf Grund neuer Vorgaben das Gebiet für die Windenergie freigegeben haben.

Wirtschaftsplan 2024 für den Gemeindewald

Die Verwaltung schaute zuerst auf das Jahr 2023 zurück. Die Einschlagsmenge war mit 500 Festmeter (fm) geplant und liegt derzeit bei 470 fm. Die Einschlagsmenge wird aber wegen Käfer- und Sturmholz leicht überschritten werden. Des Weiteren erinnerte die Verwaltung daran, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Zuschussantrag „klimaangepasstes Waldmanagement“ zu stellen und stellte dar, dass nun jährlich 4.851,67 € bewilligt wurden. Dafür werden Flächen stillgelegt (2,91 ha) und Habitatbäume zum Erhalt ausgewiesen.

Im Forstwirtschaftsjahr 2024 geht die Forstverwaltung von einem Plus von 17.030 € aus. Der Einschlag soll planmäßig 550 fm betragen. Die Kosten für die Naturschutzmaßnahme im Naturschutzgebiet, die den Holzerlös übersteigen, sind bei dem Plus bereits abgezogen. Zusammengefasst ist also ein „normales“ Forstwirtschaftsjahr geplant.

Der Gemeinderat stimmte daher ohne weitere Diskussion dem Forstwirtschaftsplan zu.

Radweg – Vergabe von Tiefbauarbeiten

Die Tiefbaumaßnahmen für den Radweg, die Linksabbiegespur und die Leitungsumlegung der Wasserleitung für den Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ wurden Anfang Oktober ausgeschrieben und es wurden sechs Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kurt Hinder GmbH, Bad Waldsee, zu einem Angebotspreis von 524.124,02 € und damit unter der Kostenberechnung abgegeben. Den Großteil der Kosten für den Radweg trägt trotz der Umsetzung durch die Gemeinde das Land Baden-Württemberg und die Kosten für die Linksabbiegespur und die Leitungsumlegung der Wasserleitung hat der Vorhabenträger des Bebauungsplanes „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ zu tragen. Die Gemeinde erneuert in diesem Zuge auch ein Zwischenstück der bereits im Bereich der Fa. Klaus neuen Wasserleitung, was mit 35.029,52 € zu Buche schlägt. Des Weiteren wies die Verwaltung darauf hin, dass die Planungskosten für den Radweg vom Land nur pauschal ersetzt werden, so dass die Gemeinde auch hierfür einen Anteil zu tragen hat. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe des Auftrags an die Firma Hinder. Ursprünglich war für dieses Jahr noch der Spatenstich vorgesehen, auf Grund der sehr nassen Witterung wird dieser allerdings auf Anfang nächsten Jahres verschoben, um keinen Schaden an den Wiesen und Boden zu machen.

Satzungsänderung Entschädigung Ehrenamtstätigkeit

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird zumeist vor den Gemeinderatswahlen angepasst, da die ehrenamtliche Entschädigung auch den Gemeinderäten zusteht, ansonsten aber auch Wahlhelfern, usw. Nachdem die Entschädigung das letzte Mal vor über acht Jahren angepasst wurde, folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, die Sätze um je 10 € anzuheben auf 35 € für ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 3 Stunden, 45 € für 3 bis 6 Stunden und 55 € ab 6 Stunden (Tageshöchstsatz).

Austausch Wasserzähler 2024

Die Wasserzähler müssen nach dem Eichgesetz alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Im Jahr 2024 stehen 450 Zähler zum Austausch an. Bisher wurden die Zähler von der Fa. Sensus bezogen, die allerdings nur noch Funkzähler anbietet. Da diese wesentlich teurer sind und mögliche Einsparungen mit automatisiertem Abruf der Zählerstände die Mehrkosten nicht begründen, wurden andere Angebote eingeholt. Die Firma Zenner, Saarbrücken, hat die analogen Zähler für 27,50 € pro Zähler und für insgesamt netto 12.375 € angeboten. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Zenner als günstigste Bieterin.Die Verwaltung wies noch darauf hin, dass früher ein Austausch nur alle acht Jahre notwendig war. Dies als Beispiel der Bürokratie und die dadurch entstehenden Kosten.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Beschaffung von Strom und Gas über die Zentrale Beschaffungsstelle der TWS – Beteiligung der Gemeinde Aitrach

Seit vielen Jahren schreibt die Gemeinde Aitrach gemeinsam mit dem Landkreis und anderen Gemeinden ihren Strom- und Gasbedarf aus. Hintergrund ist neben der Erwartung, hierdurch bessere Preise zu erzielen die Vorgabe an die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber ihre Lieferanten im Zuge von Ausschreibungen zu finden. Dies hat viele Jahre zu guten Preisen funktioniert, auf Grund der Laufzeit der Verträge musste aber im vergangenen Jahr zum Höhepunkt der Energiekrise zu einem Stichtag eingekauft werden, was zu sehr hohen Preisen geführt hat. Der Strom- und Gaslieferungsvertrag endet zwar erst zum 31.12.2024, aber auf Grund der vorgeschriebenen Ausschreibungsfristen ist es notwendig sich frühzeitig Gedanken über eine erneute Ausschreibung bzw. die Bezugsmethode zu machen. Auf Grund der letztmaligen Erfahrung mit der Ausschreibung wird nun über den Trancheneinkauf durch die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) eine kostengünstigere Beschaffung angestrebt. Beschafft wird Ökostrom, im Bereich Gas wird weiterhin konventionelles Gas beschafft. Der Vertrag wird befristet auf zwei Jahre abgeschlossen. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass die TWS am Markt die jeweils erforderlichen Energiemengen zu marktgerechten Preisen beschafft und hierfür einen Verwaltungskostenaufschlag erhält. Wie diese Beschaffungsmethode sich bewährt, muss dann frühzeitig betrachtet werden. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der Gemeinde an der Einkaufsgemeinschaft zu und hofft, damit wieder günstigere Preise erzielen zu können, zumal so wie es aussieht, die Energiepreisbremsen auslaufen und damit auch die Energiekosten der Gemeinde im kommenden Jahr nochmals wesentlich ansteigen.




NEUESTE BEITRÄGE

Leutkirch
Sachschaden wird auf rund 3.000 Euro beziffert

Kupferdiebe unterwegs

Leutkirch – Bislang unbekannte Täter haben in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag vom Gelände einer Firma in der Straße “In den Bögen” Kupferschrott entwendet.
28. Juli

Radwallfahrt nach Maria Steinbach

Maria Steinbach – Am morgigen Sonntag, 28. Juli, findet wieder die jährliche Radwallfahrt nach Maria Steinbach statt. Nach dem Gottesdienst um 11.30 Uhr ist im Kirchhof die Segnung der Radler und Radlerinnen mit ihren Rädern. Essen und Getränke werden danach beim Jubiläumsfest der Jugendkapelle Illerwinkel angeboten.
Religion und Regionalpolitik

Mit Raimund Haser auf Kapellentour in Haisterkirch

Haisterkirch – Zwischen 25 und 30 Radfahrerinnen und Radfahrer, die allermeisten auf E-Bikes bzw. Pedelcs, waren am Donnerstag, 25. Juli, mit ihrem Landtagsabgeordneten Raimund Haser bei dessen Auftakt zur Sommertour 2024 auf dem Kapellenweg in Haisterkirch unterwegs. Für die Bildschirmzeitung war Günter Brutscher dabei, der als großer Kapellen-Kenner und “Bastiane”-Spezialist viel Wissenswertes zur Tour beitrug.
mit Bildergalerie
veröffentlicht am 26. Juli 2024
Leserbrief

Unwürdig und widerwärtig

Zur Protestaktion der „Freunde der Räuberhöhle“ und des Bündnisses „Oberschwaben ist bunt“ am 24. Juli bei der Eröffnungssitzung des neugewählten Kreistages in Bergatreute
Am Montagabend (22.7.) im Schwörsaal des Historischen Rathauses

Ehrungen für lange Gemeinderatsmitglieder 

Leutkirch – Montagabend, 22. Juli, kurz nach 18.00 Uhr unter der barocken Stuckdecke im Schwörsaal des alten, roten Rathauses in Leutkirch. Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle zeichnet Mitglieder des Gemeinderats aus, die dieser Runde zehn und (viel) mehr Jahre angehörten. Dabei betont das Stadtoberhaupt, dass durch diese Leute sehr viel Sachwissen die Ratsentscheidungen bereichert hätten. Und zwar von Gewählten aus vielerlei Berufen. Die Bilder hierzu finden Sie im Artikel „Ehrungen und Verabs…

MEISTGELESEN

Leutkirch
Leserbrief

Wer im Glashaus sitzt …

Wenn heute, am 24. Juli, in der Gemeindehalle in Bergatreute die 74 neu- bzw. wiedergewählten Mitglieder des Ravensburger Kreistages sich versammeln, werden sie von einer Gruppe von Menschen vor der Halle erwartet. Das sind einerseits die „Freunde der Räuberhöhle” aus Ravensburg und zum anderen das Bündnis „Oberschwaben ist bunt”. Ihr Anliegen ist es, gegen den Einzug der zehn ihrer Meinung nach undemokratischen Mandatsträger/innen der AfD und des „Bauernbündnisses” in dieses G…
von Stefan Weinert
veröffentlicht am 24. Juli 2024
Ralph-Ulrich Buemann, Günter Eisele, Inge Jäger, Hermann Konrad und Joachim Krimmer

Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG verabschiedete langjährige Aufsichtsratsmitglieder

Leutkirch im Allgäu – Bei der diesjährigen Vertreterversammlung der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG (VBAO) stand die turnusgemäße Wahl der Aufsichtsräte auf der Tagesordnung. Außerdem gibt es aufgrund der positiven Beschlussfassung zur Fusion der VBAO mit der Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG weitere Veränderungen im Aufsichtsrat.
Kommentar

Paukenschlag am Ried

Die Turm-Gegner haben 4221 Unterschriften zusammengebracht. Eine enorme Zahl. Wie geht es nun weiter mit dem Turm am Ried?
von Gerhard Reischmann
veröffentlicht am 19. Juli 2024
Leserbrief

Unwürdig und widerwärtig

Zur Protestaktion der „Freunde der Räuberhöhle“ und des Bündnisses „Oberschwaben ist bunt“ am 24. Juli bei der Eröffnungssitzung des neugewählten Kreistages in Bergatreute
Für besondere ehrenamtliche Verdienste um das Handwerk

Michael Bucher hat silberne Ehrennadel der Handwerkskammer erhalten

Ulm / Bad Waldsee – Im Rahmen der Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm ehrte Präsident Joachim Krimmer in einem feierlichen Akt langjährige Vollversammlungsmitglieder mit silbernen und goldenen Ehrennadeln – darunter Michael Bucher, Schreinermeister aus Hittelkofen und Inhaber der Schreinerei Wirth-Bucher, dem die silberne Ehrennadel zuerkannt wurde.

TOP-THEMEN

Leutkirch
Leutkirch (rei) – Der neugewählte Gemeinderat hat gleich in seiner ersten Sitzung am Montag, 29. Juli, eine Top-Perso…
Leutkirch – In den Schaufenstern des Stadtarchivs, Marktstraße 8, sind derzeit Fotos der sogenannten “Mohren”-Brücke …
Die Turm-Gegner haben 4221 Unterschriften zusammengebracht. Eine enorme Zahl. Wie geht es nun weiter mit dem Turm am …

Einzelhandel, Dienstleistungen und Handwerk in Allgäu-Oberschwaben

VERANSTALTUNGEN

Bad Wurzach