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Leserbrief

Es geht um die Grundlagen der Kurstadt



Zu unserem Bericht „Zum aktuellen Stand von Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik“ (DBSZ vom 23. Mai)

In der Gemeinderatssitzung am 19. Mai stimmte der Gemeinderat dem aktuellen Entwurf des Teilregionalplanes Wind und Freiflächen-Photovoltaik ohne jegliche Anregungen und Änderungsvorgaben zu (bei 1 Enthaltung; Marga Loritz). Die entsprechende Sitzungsvorlage 40/2025 sei zum Nachlesen empfohlen (https://www.ris-bad-wurzach.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYqMYhwkMvrgW_CkX2FvGJU).

Die beiden Teile dieser Vorlage sind der Nachweis eines lokalpolitischen Totalversagens von Gemeinderat und Verwaltung. Im ersten Teil steht, dass Verwaltung und Gemeinderat keine Einwendungen gegen die Windkraftpläne um unsere Gemarkung herum vorgebracht haben und vorbringen wollen. Offensichtlich fehlt es den Herren und Damen von Verwaltung und Gemeinderat an Vorstellungsvermögen, wie die Anlagen von Alttann, Urbach, Haisterkirch, Diepoldshofen und der Waldkulisse südlich von Steinental in das Wurzacher Becken und die Randbezirke hineinwirken werden.

Dann eben ade für unsere Kurortkulisse! Wie herrlich ist in baldiger Zukunft der Anblick der rotierenden Windrädchen vom Bad Wurzacher Kurzentrum aus zu genießen. Dieses tägliche Sichterlebnis wird die Kurgäste sicherlich in Massen herlocken.

Der zweite Teil der beschlossenen Sitzungsvorlage betrifft das riesige Solarfeld auf der Anhöhe zwischen Starkenhofen und Gospoldshofen-Gereut. Dieses Solarfeld soll im unmittelbaren Anschluss an das Landschaftsschutzgebiet Butzenmühle und im Sichtbereich des Landschaftsschutzgebietes Wachbühl errichtet werden. Sogar der Regionalverband lehnt das mit dem Hinweis auf wertvolle und tiefgründige Ackerböden ab und sieht die Zukunft des Gebietes in der landwirtschaftlichen Nutzung. 

Obwohl der Regionalverband also Freiflächen-Photovoltaik bei Gospoldshofen-Gereut ablehnt, wollen Verwaltung und Gemeinderat das Vorhaben durchboxen. Die Verwaltung verweist in der genannten Sitzungsvorlage 40/2025 auf gemeindliches Sonderrecht. Wörtlich heißt es in der beschlossenen Sitzungsvorlage: „Nachdem die Vorgaben des Regionalplanes in Bezug auf PV-Parks im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung der Abwägung zugänglich sind – bei Vorliegen einer Begründung kann vom Regionalplan abgewichen werden – ist die Darstellung einer Vorbehaltsfläche und damit eine Plananpassung jedoch nicht erforderlich.“

Entscheidend ist der Einschub „bei Vorliegen einer Begründung kann vom Regionalplan abgewichen werden“.

Im Text der beschlossenen Sitzungsvorlage setzt man sich deutlich von der Vorgabe des Regionalverbandes ab: „Im Gegensatz zur Windkraftplanung kann die Herausnahme der PV-Vorbehaltsfläche im Bereich Gospoldshofen-Gereut nicht nachvollzogen werden. Die landwirtschaftliche Wertigkeit der Flächen war bekannt. Die von der Stadt eingeleiteten Planungen in diesem Bereich wurden befürwortet und die Fläche war im ersten Anhörungsentwurf enthalten.“

Mit Verweis auf das kommunalen Planungsrecht – siehe den zitierten Einschub – beharren Verwaltung und Gemeinderat stur auf der Verwirklichung der Freiflächen-Photovoltaik bei Gospoldshofen-Gereut: „Das städtische Bauleitplanverfahren steht vor dem Abschluss. Der Satzungsbeschluss wird noch vor der Sommerpause in dem Gemeinderat zur Beratung eingebracht.“

Wem nützt dies? Nach unseren Informationen einer Erbengemeinschaft. Hier lassen sich unsere Verwaltung und unser Gemeinderat in der gehorsamen Nachfolge grüner Ideologie zum Nachteil der Zukunft unserer Gemeinde zum Zugpferd der Durchsetzung von Privatinteressen degradieren!

Welche Gemeinde, die sich dem Kurwesen und dem Tourismus als Haupteinnahmequelle verschrieben hat, zerstört wissentlich die Grundlagen ihrer Existenz?

Noch ein allerletzter Hoffnungsschimmer am Horizont: Vielleicht gelingt es dem Landratsamt, diesen Frevel zu stoppen.
Hans-Joachim Schodlok, Bad Wurzach-Dietmanns



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