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Die Fördersätze für Denkmal- und Stadtbildpflege wurden angepasst

Stadt Bad Waldsee unterstützt Verschönerung von Häusern in der Innenstadt



Foto: Brigitte Göppel
Wirklich gelungene Beispiele, wie das charakteristische und historische Erscheinungsbild der Innenstadt erhalten werden kann.

Bad Waldsee – Mit dem Ziel, das charakteristische und historische Erscheinungsbild der Innenstadt zu erhalten und zu fördern, unterstützt die Stadt private Eigentümer bei der Verschönerung ihrer Häuser.

Maßnahmen wie das Streichen von Fassaden, die Erhaltung historischer Fenster oder der Einbau von Holzfenstern mit echter Sprossenteilung, eine neue-alte Dacheindeckung, die Freilegung oder Instandhaltung von Fachwerk sowie die Sanierung von Bildstöcken und Feldkreuzen werden weiterhin gefördert. Seit 1977 gewährt die Stadt Zuschüsse für derartige Maßnahmen, um das kulturelle Erbe von Bad Waldsee zu bewahren und zu schützen.

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Der Zuschuss beträgt grundsätzlich ein Drittel der nachgewiesenen denkmalpflegerischen Mehrkosten, wobei es Einheitssätze beziehungsweise Höchstbeträge gibt. Aufgrund der Entwicklung der Baupreise wurden die Fördersätze nun angepasst, um sicherzustellen, dass Eigentümer angemessene Unterstützung erhalten.

Die vorgeschlagenen Anpassungen basieren auf der Entwicklung des Verbraucher- und Baukostenpreisindexes in Baden-Württemberg seit der letzten Überarbeitung der Richtlinien. Die Stadt legt dabei besonderen Wert darauf, dass die Fassaden nicht in Weiß gestrichen werden, um die Vielfalt und Individualität der Häuser zu bewahren.

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Antrag bei der Stadt stellen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei der Stadtverwaltung Anträge auf Fördermittel stellen. Die Stadt freut sich, weiterhin einen Beitrag zum Erhalt des historischen Erbes zu leisten und unterstützt gerne Eigentümer bei ihren Bemühungen zur Pflege und Bewahrung des einzigartigen Stadtbildes sowie von Kulturdenkmälern von Bad Waldsee.

Kontakt

Für weitere Informationen und Anträge steht die Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung: Sarah Wucher, Abteilung Baurecht, Telefon: 07524 94 – 1386, E-Mail: s.wucher@bad-waldsee.de.

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