Vorläufiges Obduktionsergebnis liegt vor
Bingen – Nach dem Tod eines zweijährigen Mädchens in Hitzkofen bei Bingen am vergangenen Sonntag fand auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hechingen am heutigen Donnerstag (21.12.) die Obduktion statt. Den vorläufigen gerichtsmedizinischen Erkenntnissen zufolge ist davon auszugehen, dass das Mädchen ertrunken ist.
Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine Fremdbeteiligung am Tod des Kindes ergaben sich bislang nicht. Die ZweiJährige war bei ihrem Auffinden nicht, wie zunächst von Angehörigen angegeben, nur mit einem Schlafanzug bekleidet, sondern trug vollständige Alltagsbekleidung und Turnschuhe. Ob und inwieweit eine Verletzung der Aufsichtspflicht für den Tod des Mädchens (mit-)ursächlich war, ist daher Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen.