Streng geschützt: der Biber
Kreis Ravensburg – Der Biber hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten in fast ganz Baden-Württemberg ausgebreitet. Er leistet einen wertvollen Beitrag für den Grundwasserschutz, die Erhaltung der Moor- und Feuchtgebiete sowie für die Artenvielfalt in seinen Gewässerrevieren. Insbesondere im Zuge des Klimawandels mit längeren Trockenphasen erfüllt er eine wichtige Funktion.
Da der Landkreis Ravensburg mittlerweile flächendeckend mit Bibern besiedelt ist, treten aber auch vermehrt Konflikte mit dem Biber auf, insbesondere auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen und in Siedlungen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Biber eine streng geschützte Tierart ist und dass alle privat durchgeführten Maßnahmen zur Vergrämung oder auch das aktive Eingreifen in den Biberrevieren, wie das Zerstören von Dämmen, nicht zulässig sind. Das Bau- und Umweltamt des Landkreises wird solche unerlaubten Eingriffe bußgeld- und strafrechtlich nachverfolgen.
Wie die Erfahrung mit dem Bibermanagement in Baden-Württemberg und auch im Landkreis seit vielen Jahren zeigt, lassen sich Konflikte mit dem Biber meistens durch eine gezielte Beratung vor Ort, vereinbarte zeitlich begrenzte Dammabsenkungen und technische Maßnahmen wie dem Einbau von Dammdränagen oder eines Elektrozaunes entschärfen. Diese Maßnahmen dürfen nur von autorisierten Personen und Einrichtungen vorgenommen werden. Für kritische Fälle, bei denen in die Ruhe- und Lebensstätte (Biberburg) der Biber eingegriffen werden soll, bedarf es einer naturschutzfachlichen Prüfung und Ausnahmeentscheidung durch das Regierungspräsidium Tübingen.
Bei Konflikten mit dem Biber können sich Betroffene jederzeit an die ehrenamtlichen Biberberater im Landkreis (Bibermanagement | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de)) oder an das Bau- und Umweltamt (0751-85-4210, bu@rv.de) wenden.