Selbsthilfegruppen mit 158.787,49 Euro gefördert
Allgäu-Oberschwaben – Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können Zuschüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14. Mai 2024 unter Federführung der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen.
An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertreter der Selbsthilfe über die eingegangenen Anträge beraten. 101 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert werden. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 158.787,49 Euro ausbezahlt werden.
Antragsfristen
Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit bis 31. Oktober 2024 einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/selbsthilfegruppen-antraege/ zu finden.
Bei Fragen steht die Federführerin der Region Bodensee-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin Gesundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon: 0711 6525-12623 zur Verfügung.