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Angelschnur wird Schwan zum Verhängnis

POL-Einsatz: Schwan verendet an Angelschnur



Foto: Symbolbild Pixabay

Friedrichshafen / Bodenseekreis (ots) – Am Sonntag, den 17.09.2023, gegen 11:30
Uhr, wurde im Frei- und Seebad Fischbach ein verletzter Schwan festgestellt. Das
Tier hatte eine Wunde am Bein, die von einer noch daran befindlichen Angelschnur
verursacht worden war.

Der Bademeister verständigte die Wasserschutzpolizeistation Friedrichshafen, welche sogleich professionelle Hilfe für den verletzten Wildvögel veranlasste. Noch bevor diese Hilfe jedoch eintraf,
verendete der Wildvogel und erlag den Folgen seiner Verletzung.

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Immer wieder kommt es aus Unachtsamkeit zu derartigen tragischen Vorfällen im Zusammenhang
mit Wildvögeln, welche die Tiere nicht selten mit dem Leben bezahlen. Aus gegebenen Anlass bitte die Wasserschutzpolizei Angelsporttreibende daher darum, das Angeln sorgsam auszuüben und keine Utensilien in der Natur zu hinterlassen.

Ferner darf nicht in der Nähe von brütenden Wildvögeln geangelt werden, wenn
diese dadurch gestört werden könnten. Schonbezirke, Schonzeiten sowie Schonmaße
sind einzuhalten.

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Achten Sie überdies in Häfen, in welchen das Angeln erlaubt ist, auch auf fremdes Eigentum (Bootsabdeckungen, Leinen etc.).

Beim Feststellen eines verletzten Wildvogels bittet die Wasserschutzpolizei – die dem baden-württembergweit agierenden Polizeipräsidium Einsatz angehört – um unverzügliche fernmündliche Mitteilung, um schnelle Hilfe zu veranlassen.

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