Heike Engelhardt mit Amt im Europarat
Allgäu-Oberschwaben – „Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt wurde am Montag, 22. Januar, in Straßburg zur Vorsitzenden des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) gewählt. Damit löst sie als Mitglied der progressiven Fraktion der Sozialisten, Demokraten und Grünen die bisherige Vorsitzende die französische Konservative Marie-Christin Dalloz der Europäischen Volkspartei ab.
Der Geschäftsordnungsausschuss ist für die Versammlung bedeutsam, da er wichtige Entscheidungen mit Blick auf das Budget, die Zusammensetzung und die Regularien, die sich die Versammlung selbst auferlegt, trifft. So setzte er sich gleich zu Anfang dieser Woche mit dem möglichen Ausschluss der aserbaidschanischen Delegation aus der Parlamentarischen Versammlung auseinander. Grund dafür ist unter anderen die gewaltsame Vertreibung von Menschen aus Berg-Karabach, die Tatsache, dass Mitgliedern der Versammlung ein Besuch Aserbaidschans im Jahr 2023 mindestens dreimal verwehrt wurde und die PVER nicht dazu eingeladen wurde, die Präsidentschaftswahlen des Landes am 7. Februar zu beobachten.
“Ich freue mich sehr über meine neue und sehr spannende Aufgabe in diesem für Europa sehr wichtigen Menschenrechtsparlament“, so die Abgeordnete Engelhardt, die seit 2022 für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied der Parlamentarischen Versammlung ist.
Die Parlamentarische Versammlung ist das zentrale Organ des Europarats. Sie beobachtet europaweit die Parlamentswahlen, berät das Ministerkomitee, welches aus den Außenminister:innen der 46 Mitgliedsstaaten besteht, und wählt auch die Richter:innen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation mit dem Gründungsdatum 1949, die sich dem Schutz der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Namen von 680 Millionen europäischen Bürger:innen verschrieben hat. Sein wohl wichtigstes Schutzinstrument ist die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK), die 2020 ihr siebzigstes Jubiläum feierte. Wer sich als Bürger in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage erheben. Die Mitgliedsstaaten sind an die Urteile des Gerichts gebunden.