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Dokumentation

Die Haushaltsrede von Kreisrat Prof. Dr. Daniel Gallasch



Vogt / Ravensburg (dbsz) – Sehr viele öffentliche Haushalte stehen massiv unter Druck. Die ökonomische und gesellschaftliche Krise unseres Landes spiegelt sich in den Etats von Bund, Ländern, Gemeinden und Kreisen wider. Risiken werden in die Zukunft verschoben, es fehlt an Generationengerechtigkeit. Daniel Gallasch, ein Finanzwissenschaftler, der für die FDP im Ravensburger Kreistag sitzt, geht mit dem Etat des Kreises hart ins Gericht. Dieser Haushalt ist wohl exemplarisch für viele Kreis-Etats – auch in Sachen Großkrise OSK. In der Schieflage des Ravensburger Klinikverbundes zeigt sich die deutschlandweite Krankenhauskrise – wie auch die Migrationskrise ein nationales Problem ist, dessen Auswirkungen von Landkreisen und Gemeinden geschultert werden müssen. Professor Gallasch (Hochschule Ludwigsburg) sieht in dem Halb-Milliarden-Etat des Landkreises Ravensburg für das Haushaltsjahr 2024 strukturelle und auch rechtliche Risiken und warnt vor einem dramatischen Ansteigen der Kreisumlage, also der Zahlungsverpflichtungen der Kreisgemeinden an den Landkreis. Seine Vier-Mann-Fraktion (wie auch die vier anwesenden Vertreter der ÖDP, deren Fraktion fünf Mitglieder hat) haben deshalb den Etat in der Kreistagssitzung am 23. Januar in Vogt abgelehnt. Zwar fiel das Veto der Kleinparteien bei der Beschlussfassung nicht ins Gewicht (der Kreistag hat 72 Mitglieder); aber das Monitum des Daniel Gallasch ist ein ernstzunehmender Einwurf. Nachstehend dokumentiert die Bildschirmzeitung (DBSZ) Gallaschs Rede ungekürzt im Wortlaut (laut Redemanuskript; die großen Zwischentitel wurden von der DBSZ-Redaktion eingefügt):

Sehr geehrter Herr Landrat Sievers, sehr geehrter Herr Baur,
sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltsplanes und die Beantwortung unserer Fragen bedanken. Man sieht das Bemühen, die Kosten zu drücken und den Haushalt zu verbessern. Ein Beispiel sind die nicht einfachen Sparmaßnahmen bei den Schulen, aber auch in anderen Bereichen.

„Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, so lässt sich die Einbringung des Haushalts durch den Landrat bewerten. Gewiss, es gibt viel in der Politik des Bundes und des Landes zu kritisieren – und so manches gefällt auch uns nicht.

Wir müssen aber sehen, dass wir – Europa, Bund, Länder und auch die Kommunen mit Herausforderungen konfrontiert sind, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges beispiellos sind.

In dieser Situation müssen alle ihre Hausaufgaben machen. Deshalb möchte ich nun über den Landkreis Ravensburg sprechen.

Was sind die zentralen Probleme, die wir mit dem Haushalt haben?

“Der Wirtschaftsplan der OSK war nicht abgebildet”

A) Welche Informationen bekommen wir?

Stichwort Wirtschaftsplan OSK: Im Jahr 2023 war der Nachtragshaushalt erforderlich, weil der Wirtschaftsplan der OSK nicht richtig im Haushaltsplan abgebildet war. Schon bei der Beschlussfassung über den ursprünglichen Haushalt hätte ein uns vorliegender vollständiger Wirtschaftsplan der OSK dazu geführt, dieses Problem zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen habe ich den vollständigen Wirtschaftsplan der OSK beim Landrat mehrfach angefragt. Ich habe ihn in Auszügen, aber nicht vollständig erhalten. Auch den Hinweis, diesen bei Aufsichtsratsmitgliedern zu besorgen, empfinde ich deplatziert.

Inhaltlich muss ich auf den Kommentar Aker, Hafner, Notheis: Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg verweisen. Hier wird in Rn. 20 zu § 1 GemHVO festgestellt: „Was aber die Wirtschaftspläne betrifft, gibt es eine Konsolidierung nach den Vorschriften nicht. Soweit die Gemeinde nicht einen konsolidierten Haushaltsplan erstellt, kann auf die vollständigen Wirtschaftspläne im Interesse einer auf die Belange der Gesamtgemeinde ausgerichteten Haushaltspolitik nicht verzichtet werden.“

Dass dem Kreistag der vollständige Wirtschaftsplan eines zu über 98 % dem Landkreis gehörenden Unternehmens, das uns pro Jahr zwischen 25 und 35 Mio. Euro kostet, vorenthalten wird, ist völlig inakzeptabel.

“Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht”

B) Bezogen auf die Eckdaten des Haushalts:

Entwicklung der Liquidität. Die Entwicklung der Liquidität ist stark negativ. Der Grund ist, dass immer größere Beträge über den Betriebsmittelkredit an die OSK geliehen werden mussten und müssen. Die negative Liquidität bedeutet, dass der Landkreis nur noch durch die Aufnahme von Kassenkrediten – eine Art kommunaler Dispo – zahlungsfähig ist. Zum 31.12. soll der Stand an Kassenkrediten auf 40,4 Mio. steigen und erst in den folgenden Jahren abgebaut werden, so dass in 2027 eine Liquidität von 5 Mio. erzielt wird. Dies ist weniger als die Mindestliquidität nach § 22 II GemHVO! Dass die Mindestliquidität auch in der Finanzplanung in keinem Jahr erreicht wird, stellt einen Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht dar. Dafür wäre eine positive Liquidität von ca. 12 Mio. erforderlich. Damit fehlen in der Finanzplanung ca. 7 Mio. Euro.

Betriebsmittelkredite steigen auf 73 Millionen Euro

Aufnahme von Kassenkrediten und deren Durchreichung an Beteiligungen ist haushaltsrechtlich eigentlich unzulässig. Hier sind wir am zentralen Problem dieses Haushalts.

Der Mechanismus funktioniert so, dass der Landkreis im laufenden Jahr einen Kassenkredit aufnimmt und das Geld über den Betriebsmittelkredit an die OSK weiterreicht. Im folgenden Jahr werden der Verlust der OSK im Jahresabschluss festgestellt und dieser Betrag dann in den Haushaltsplan für das folgende, zweite Jahr aufgenommen. Dies ist ein elegantes Vorgehen, das für uns in Ordnung ist.

Da wir hinsichtlich des Verlustausgleiches an die OSK mit dem Haushalt 2024 mit dem Zwei-Jahres-Versatz beginnen, haben wir in 2024 (und auch in 2025) keinen Verlustausgleich in Form einer Einlage in die Kapitalrücklage an die OSK veranschlagt. Dadurch kann der Betriebsmittelkredit nicht zurückgefahren werden, sondern er steigt bis Ende dieses Jahres weiter auf 73 Mio. € an, wenn der Verlust der OSK in 2024 dem des Wirtschaftsplans entspricht.

“Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Überbrückung”

Der springende Punkt ist, dass Kassenkredite nur dazu dienen, den verspäteten Eingang von Deckungsmitteln zu überbrücken. In § 61 Nr. 24 Gemeindehaushaltsverordnung erfolgt eine Legaldefinition der Kassenkredite als „kurzfristige Kredite zur Überbrückung des verzögerten oder späteren Eingangs von Deckungsmitteln, soweit keine anderen liquiden Mittel eingesetzt werden können.“

Beabsichtigte Kapitaleinlagen in künftigen Haushalten „2026!“ sind keine Deckungsmittel! Wir fragen uns, warum der Landkreis mit dem Haushalt 2024 dann nicht einmal die 22 Mio. zusätzlichen Betriebsmittelkredite an die OSK über den laufenden Haushalt finanziert, sondern hierzu weitere 15 Mio. € Kassenkredite aufnehmen will, weil genau dies ist streng betrachtet rechtswidrig. Hier hätte der Haushaltsplan so umgebaut werden müssen, dass der Mittelabfluss bei anderen Projekten geschoben wird bzw. man hätte Haushaltsübertragungen aus dem Jahresabschluss aufheben können.

“Ein Bumerang”

Thema Innere Darlehen: Der Bestand an inneren Darlehen soll in 2024 von 16 auf 29 Mio. € ansteigen. Doch was sind innere Darlehen? Bei inneren Darlehen werden Mittel aus Rückstellungen vorübergehend für investive Zwecke verwendet, die nicht unter den Rückstellungszweck fallen. Dies ist auch zulässig. Aber wie führen wir das Geld für den eigentlichen Grund der Bildung der Rückstellungen zurück? Schließlich müssen wir auch die Zwecke der Rückstellungen erfüllen. Wir können ja nicht einfach sagen, die Deponienachsorge interessiert uns nicht und wir lassen den Dreck ins Grund- und Oberflächenwasser sickern. Wenn es so weit ist, wird der Landkreis externe Kredite aufnehmen müssen, um die inneren Darlehen zurückzuführen. Damit sind dies auch Schulden! Allerdings dürfen nur zur Ablösung von Inneren Darlehen bzgl. der Deponie Kredite aufgenommen werden. Für die anderen inneren Darlehen ist dies nicht zulässig. Hier werden wir dann gezwungen, die Kreisumlage weiter zu erhöhen. Da die anderen Rückstellungen eher kurzfristiger Natur sind, wird dies uns in wenigen Jahren wie ein Bumerang einholen.

“Neubau Landratsamt nicht dargestellt”

Thema Investitionsmaßnahmen: Im heute zu beratenden Haushaltsentwurf sind nicht alle anstehenden Investitionen enthalten.

• Insbesondere der Neubau des Landratsamtes ist nicht im HH-Entwurf enthalten. Dies ist ein Projekt mit einem Volumen von ca. 116 Mio. €. Verstehen Sie mich nicht falsch. Auch die FDP-Fraktion findet dieses Projekt grundsätzlich sinnvoll. Wie geht es damit weiter? Die Verwaltung möchte wohl an einer zeitnahen Umsetzung festhalten, obwohl es finanziell im Haushalt nicht darstellbar ist. Hier wäre mehr Ehrlichkeit angebracht. Aus unserer Sicht kann das Projekt nur dann umgesetzt werden, wenn es die Finanzlage zulässt. Dies ist aktuell nicht der Fall.

“Investorenmodell am Ende deutlich teurer”

• Der Neubau für die Edith-Stein-Schule ist im Haushalt als kreditähnliches Rechtsgeschäft, umgangssparachlich hier auch Investorenmodell genannt, abgebildet. Durch ein solches Vorgehen „spart“ sich der Kreis die Investitionskosten und vermeidet damit eine weitere direkte Verschuldung. Allerdings muss er dann die Abschreibung + Unterhaltskosten + Finanzierungskosten + Gewinnaufschlag des Investors als laufende Belastung tragen. Dies ist im Haushaltsplan elegant, aber oftmals sind diese Projekte für die Kommunen deutlich teurer, als wenn diese selbst finanziert werden.

Thema Schulden: Die Verschuldung steigt über den Finanzplanungszeitraum weiter an und soll 2027 129 Mio. € erreichen. Dies sind 100 Mio. € mehr als in 2021. Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten werden von 1,2 Mio. € in 2021 auf 18,3 Mio. € in 2027 steigen. Dieses Geld wird für Investitionen fehlen und den Druck auf die Kreisumlage weiter erhöhen. In den Jahren nach 2027 ist angesichts der weiteren anstehenden Investitionen (Landratsamt, Schulen) tendenziell von einer weiter ansteigenden Verschuldung auszugehen.

Insgesamt sollen mit diesem HH-Entwurf alle Register gezogen werden, alle beabsichtigten Vorhaben irgendwie darzustellen.
Damit ist der Haushaltsplanentwurf 2024 vor allem für die Jugend desaströs!

Das Hauptrisiko: die OSK

B) Risiken:

Zudem birgt er größere Risiken.

Das Hauptrisiko ist die Entwicklung des Verlusts der OSK. Dieser muss eigentlich allein schon aufgrund der Systematik der Berechnung der Fallpauschalen und der zurückgehenden Inflation wieder kleiner werden. Um wieviel, ist die spannende Frage. Hinzu kommen potentielle Risiken, die auf anderen politischen Ebenen entstehen und natürlich auch bei uns selbst entstehen können. Leider stimmen die Bundes- und landespolitischen Signale wenig hoffnungsvoll. Damit haben wir die Hoffnung, dass der Verlust kleiner wird, aber wir können kaum glauben, dass sich dieser im dargestellten Umfang verringern wird.

Wenn der Verlust der OSK nicht in dem Maße zurückgeht, wie prognostiziert, dann muss der Landkreis für diesen aufkommen.  

Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten:

  1. Höhere Kreisumlage
  2. oder höherer Kassenkredit und in der Folge in Zukunft höhere Kreisumlage

Bei dem was wir hier sehen, ist zu befürchten, dass diese zusätzlichen Lasten dann auch in die Zukunft verschoben werden, was fatal wäre.

Belastungen in die Zukunft geschoben

C) Was wäre eigentlich geboten?

Geboten wäre es, klare Prioritäten zu setzen! Dies vermissen wir angesichts der finanziellen Situation in diesem Haushalt.

Stattdessen wird versucht, alles was man sich vorgenommen hat, ohne wesentliche Abstriche umzusetzen, indem man den Haushalt plündert und Belastungen eingeht, die sich in Zukunft rächen werden. Man kann aber in den Haushalt nicht immer mehr finanzielle Belastungen aufnehmen, in die Zukunft schieben und so tun, als ob alles schon irgendwie aufgeht. Damit vergeht man sich an den kommenden Generationen. Davor warnt die FDP- Fraktion seit mehreren Jahren. Diese Finanzierungsillusion wird platzen! Umso größer die Blase, desto schmerzhafter und langwieriger wird die finanzielle Gesundung dauern und umso mehr wird sie den Gemeinden und der Bürgerschaft abverlangen.

Ich sehe hier mehrere Parallelen zu der historischen Situation einer Stadt, bei der ich Kämmerer war. Die Zeche zahlen am Ende immer die Bürger – über Jahre, bis alles inklusive Sanierungsstau komplett abgearbeitet ist.

Wir stehen als Kreistag in der Verantwortung, zu handeln, damit ein solches Szenario nicht auch den Landkreis Ravensburg ereilt. Um es komplett zu vermeiden, ist es schon zu spät, aber es braucht nun ein entschiedenes Handeln, um die Probleme nicht noch größer zu machen. Gewiss, dass ist nicht schön. Auch wir erachten die nun von mir angesprochenen Projekte und Maßnahmen als sinnvoll, aber wenn man kein Geld hat, dann geht halt nicht alles auf einmal.

Deshalb ist die Ehrlichkeit, dies einzugestehen, der erste notwendige Schritt.

Zur Ehrlichkeit gehört auch die Feststellung, dass die im Haushaltsplan abgebildete Erhöhung der Kreisumlage notwendig ist und die Anerkennung, dass dies für manche Städte und Gemeinden nicht einfach ist.

Der zweite notwendige Schritt, ist es die Projekte und Aufgaben zu durchforsten. Aus unserer Sicht gibt es hier schon Möglichkeiten:

Einsparvorschläge

• Wenn wir kein Geld haben, dann muss der Neubau des Kreishauses geschoben werden, bis die Finanzierung gesichert ist. Verstehen Sie mich nicht falsch. Grundsätzlich ist die Zusammenführung der vielen Verwaltungsstandorte in Ravensburg und Weingarten sinnvoll und wir tragen das mit, aber nicht, wenn man kein Geld hat.

  • Brauchen wir die letzte Stufe des Ausbaus des ÖPNV wirklich? Toll ist das schon, aber wenn man kein Geld hat …
  • Brauchen wir einen Landkreispavillon auf der Landesgartenschau? Unser Antrag wurde abgelehnt. Das Objekt kostet aber Geld …
  • Muss der Landkreis auf Schloss Achberg Ferienwohnungen betreiben?
  • Gibt es alternative Zukunftsmodelle für Schloss Achberg?

Zudem gibt es noch ca. 63 Mio. € Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahresabschluss 2022. Diese dürfen nur dann bewirtschaftet werden, wenn für ihre Finanzierung echte Deckungsmittel da sind. Noch einmal: Kassenkredite sind keine Deckungsmittel!

Zusammengefasst, werden mit diesem Haushalt praktisch alle Register gezogen, irgendwo noch finanziellen Spielraum darzustellen, sodass man keines der Projekte aufgeben oder zurückstellen muss. Nur leider ist dies nicht realistisch und wird uns auf die Füße fallen.

“Nur das anpacken, was man sich leisten kann”

Der Haushalt ist damit eine Sammlung nahezu aller Themen, die sich die Verwaltung und der Kreistag vorgenommen haben. In einer Zeit der größer werdenden Probleme und der knapper werdenden Ressourcen muss sich der Landkreis Ravensburg auf das Wesentliche konzentrieren und nur das anpacken, was er sich auch leisten kann. Sonst werden wir in wenigen Jahren einen finanziell desaströs aufgestellten Landkreis haben.

Deshalb wird die FDP-Fraktion den Haushalt heute zum ersten Mal ablehnen!

Daniel Gallasch ist seit 2021 Professor an der Verwaltungsfachhochschule Ludwigsburg (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen) und befasst sich dort mit der Finanzwirtschaft der Kommunen unter besonderer Berücksichtigung des kommunales Wirtschafts- und Abgabenrechts. Daniel Gallasch war zuvor viereinhalb Jahre bei der Stadt Weingarten als Kämmerer tätig gewesen. Neben seiner Tätigkeit als Kämmerer hat Daniel Gallasch an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zum Thema „Die Steuerung der kommunalen Finanzen: Determinanten der finanziellen Handlungsfähigkeit von Kommunen“ promoviert. Seit 2009 ist der 38-Jährige Mitglied des Kreistages des Landkreises Ravensburg. Er ist dort Sprecher der vierköpfigen FDP-Fraktion. Der Familienvater stammt aus Leutkirch.

Unter Download finden Sie das herabladbare Redemanuskript



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