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Peter Niedergesäss erfüllt seine Aufgabe ehrenamtlich

Der Jahresbericht der unabhängigen Ombudsperson beim Medizinischen Dienst



Foto: Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Peter Niedergesäss aus Bad Waldsee.

Bad Waldsee – Auch im zweiten Jahr seiner Tätigkeit als unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg hat sich Peter Niedergesäss aus Bad Waldsee mit viel Freude und Engagement insbesondere Beschwerden von Versicherten angenommen. Einen Einblick in die Vielfältigkeit der Arbeit der Ombudsperson und die Erkenntnisse aus den eingegangenen Beschwerden gibt der nun erschienene Jahresbericht.

Der zweite Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023. In diesem Zeitraum haben insgesamt 537 Eingaben die Ombudsstelle erreicht. In den meisten Fällen haben sich Versicherte (271 Eingaben) und deren Angehörige (237 Eingaben) an die Ombudsperson gewandt. In den meisten Fällen (296 Eingaben) wurden Fragen nach der Vorgehensweise im Widerspruchsverfahren (296 Eingaben) an die Ombudsperson gerichtet. Bei 106 Eingaben bezog sich das Anliegen auf Fragen zum Verfahren, darunter fallen Eingaben zur Termintreue, zur Art der Begutachtung und zur Laufzeit eines Begutachtungsauftrages. In 77 Fällen ging es um das Begutachtungs- oder Beratungsergebnis. In 306 Fällen lag der Eingabe eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zugrunde, in 180 Fällen eine Begutachtung zu Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Kur-/Rehamaßnahmen, Kostenübernahme eines Behandlungsverfahrens oder eines Hilfsmittels).

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„Nach über anderthalb Jahren Tätigkeit als Ombudsperson ist in bestimmten Abläufen eine gewisse Routine eingekehrt. Es gibt jedoch auch weiterhin neue Eingaben, die eine nachhaltige Wirkung haben und von gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflusst werden“, resümiert Niedergesäss und erklärt „Weiterhin bestätigte sich die Überforderung von nicht wenigen Versicherten, sich in unserem Gesundheitssystem mit seinen Regelungen und Vorgaben zurechtzufinden. Ich sehe meine Aufgabe mit darin, als Lotse in diesen Fällen eine kleine Unterstützung anzubieten. Die Befassung mit den Beschwerden und Eingaben von kontaktsuchenden Personen ist die zentrale Aufgabe von mir. Die Ombudsperson soll dadurch die Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen.“

Bearbeitung von Beschwerden

Die Erkenntnisse, die Peter Niedergesäss aus der Bearbeitung der Beschwerden ableitet, spiegelt er bereits im Jahresverlauf jeweils zeitnah an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zurück. Oftmals können die Anregungen direkt aufgegriffen werden und stellen einen wichtigen Baustein der Qualitätssicherung und kontinuierlichen Weiterentwicklung dar. So wurden im Berichtszeitrum beispielsweise Themen der Beschwerden in Fortbildungen und Workshops aufgegriffen. Neben solchen Anregungen, die sich direkt auf die Arbeit des MD Baden-Württemberg beziehen, thematisiert Niedergesäss in seinem Bericht auch Anregungen, die sich an die Politik richten, wie beispielsweise die Freigabe von finanziellen Mitteln für wissenschaftliche Untersuchungen zum Themengebiet Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CSF).

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„Für uns ist der unabhängige Blick der Ombudsperson auf unsere Tätigkeit sehr wertvoll und stellt eine bereichernde Ergänzung zu unserem Beschwerdemanagement dar.“ betont Andreas Klein, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.

Den ausführlichen Tätigkeitsbericht der Ombudsperson finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.md-bw.de/fileadmin/MD-Baden-Wuerttemberg/2-UEber_uns/Jahresbericht_UOP_2023_mit_Anlagen.pdf.

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Hintergrundinformation

Im Zuge des MDK-Reformgesetzes wurde bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Ombudsperson eingerichtet. An die Ombudsperson können sich zum einen Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes wenden. Zum anderen ist die Ombudsperson auch Anlaufstelle für die Gutachterinnen und Gutachter, wenn diese im Einzelfall unangemessenen Beeinflussungsversuchen ausgesetzt sein sollten. Die Ombudsperson ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig und nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen unterworfen. Sie ist bezüglich aller Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Ombudsperson wird vom Verwaltungsrat des jeweiligen Medizinischen Dienstes bestellt.

Seit dem 1. Januar 2022 ist Peter Niedergesäss die unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Baden-Württemberg. Er erfüllt seine Aufgabe ehrenamtlich.

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