Geschützte Feiertage im November
Bad Waldsee – Im November gibt es einige besonders geschützte Feiertage. Für diese sowie für den Ersten Weihnachtsfeiertag gelten nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz in Verbindung mit der Sperrzeitverordnung der Stadt Bad Waldsee spezielle gesetzliche Bestimmungen, auf die wir hinweisen möchten.
Tanzverbote
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an folgenden Tagen verboten:
- Allerheiligen, Samstag, 1. November 2025, ab 2.00 Uhr
- Volkstrauertag, Sonntag, 16. November 2025, ab 1.00 Uhr
- Buß- und Bettag, Mittwoch, 19. November 2025, ab 1.00 Uhr
- Totengedenktag (Totensonntag), Sonntag, 23. November 2025, ab 1.00 Uhr bis jeweils 24.00 Uhr
Dasselbe gilt für Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen.
Öffentliche Veranstaltungen
Am Totengedenktag (Totensonntag), 23. November 2025, sind öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, ab 1.00 Uhr unzulässig.
Verboten sind außerdem alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.
Öffentliche Sportveranstaltungen
Öffentliche Sportveranstaltungen sind verboten
- am Totengedenktag (Totensonntag), 23. November 2025, bis 13.00 Uhr
- am Ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2025, bis 11.00 Uhr













