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Derzeit sind im Bereich Aulendorf neun WKA angedacht

Weniger Windkraftanlagen gefordert



Aulendorf – Vor fast genau einem Jahr hatte sich der Gemeinderat mit vier Windkraftanlagen nahe Tannhausen beschäftigt (WEA1 – WEA4). Zu den Beratungen am Montag (29.1.) in der Stadthalle waren der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Tannhausen zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen gekommen.

Angedachte Windkraftanlagen (WEA = Windenergieanlage) östlich von Aulendorf mit Abstandsangaben. Die Abstände zu Ortschaften und Wohnplätzen liegen zwischen 600 Metern und 1010 Metern (WEA 1 / Tannhausen). Foto: Gerhard Maucher

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Zu Beginn erläuterte der Bürgermeister Matthias Burth die planungsrechtliche Beurteilung. Gemäß § 3 Windflächenbedarfsgesetz sind die Länder zur quantitativen Ausweisung von Windenergiegebieten verpflichtet. In § 13 a Landesplanungsgesetz hat das Land Baden-Württemberg vorgegeben, dass ein Flächenbeitragswert von 1,8 % für jede Region als Windenergiegebiete bis zum 30.09.2025 erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Aufstellung eines Teilregionalplanes Energie beschlossen, der sogenannte Vorranggebiete für Windenergieanlagen (WEA) festlegt.

Bürger können bis 29. März Eingaben machen

Der Teilregionalplan Energie – Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik – ging am 29. Januar in die Anhörungsphase. Bis 29. März haben die Bürger die Möglichkeit, beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Eingaben zu machen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Bis zum 30. September 2025 ist laut Landesplanungsgesetz ein Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben für die konkrete Flächenkulisse und den Teilregionalplan Energie erforderlich.

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Danach sind Genehmigungsverfahren für Windräder nur in den ausgewiesenen Vorranggebieten möglich. Windkraftanlagen werden dann als baurechtlich privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB bewertet. Kommt es zu keiner Einigung für ausreichend Windflächen im Zuge des Teilregionalplanes Energie, greift danach eine sogenannte Superprivilegierung und es findet keine Steuerung auf Ebene der Regionalplanung oder der Kommunen mehr statt.

Bis zu 280 m hoch

Für den Investor Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen war Dr. Matthias Pavel anwesend. Es sind, so Pavel, Windkraftanlagen des Marktführers Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 bis 199 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von ca. 260 m bis mehr als 280 m vorgesehen. Es wird von einer Nennleistung von ca. 7,2 Megawatt ausgegangen, das entspricht 12 bis 13 Mio. Kilowattstunden pro Anlage. In der ursprünglichen Planung (WEA1 -WEA4) ist ein Abstand von 1000 m zu Tannhausen und 750 m im Außenbereich eingehalten. Zulässig wären bei einer Gesamthöhe von 260 m das Doppelte 520 m zur nächsten Bebauung. Im letzten Jahr 2023 wurden die erforderlichen Untersuchungen im Bereich des Natur– und Artenschutzes, Rotmilan, Schwarzmilan und Fledermäuse durchgeführt.

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Eine Baugrunduntersuchung bei Baugrund Süd, die die Brunnen im Außenbereich gebohrt habe, ist veranlasst und zur Genehmigung bei der Wasserschutzbehörde. Für die Immissionsschutzbehörde sind Schall- und Schattenwurfwerte ermittelt worden. Pavel geht davon aus, im Mai dieses Jahres einen Genehmigungsantrag einreichen zu können. Im Zeitraum von November 2025 bis Februar 2026 dürften Baumfällarbeiten gemacht werden. Somit könnten im Sommer 2027 die Anlagen errichtet werden. Für die umliegenden Gemeinden im Radius von 2,5 km ( 70 % Aulendorf, 30 % Bad Waldsee) hat der Investor eine Beteiligung von 0,2 Cent/kWh über die Laufzeit von 20 Jahren vertraglich versprochen. Weitere Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten soll es geben, wenn die Anlagen laufen.

Geplante WEA 7 und 8 werden kritisch gesehen

Mehr als kritisch sieht Burth die Windkraftanlage WEA7 zwischen Haslach und Lippertsweiler wegen dem geringen Abstand von 600 Metern zur nächsten Bebauung und den Schwarz- und Rotmilanen. Auch die WEA8 bei Unterrauhen sollte eine Planung als zukünftiges Gewerbegebiet nicht vereiteln. Dieses Gewerbegebiet habe der Regionalverband schon auf dem Schirm entgegnete Pavel. Die Ortsvorsteherin aus Tannhausen Margit Zinser-Auer zieht bei sich schon bei 750 m Abstand die persönliche Grenze, wo sie noch mitgehen könne. Michael Halder und Jochen Haas (beide CDU) beklagen die Verdoppelung der Zahl der Anlagen, die geringen Abstände und befürchten, dass die Akzeptanz der Bevölkerung verloren gehe. Ralf Michalski (FWV) sieht den Energiebeitrag von Aulendorf auch mit der Photovoltaik deutlich im Plus und bittet, „wenn wir letztendlich nichts dagegen machen können“, WEA7 zu überdenken. Pierre Groll (BUS), ein Verfechter der Energiewende, wäre eher für sieben statt neun Windkraftanlagen.

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Bürger-Information am 5. Februar in der Stadthalle

Ganz entschieden gegen das Verfahren, „wie in der DDR wird von oben bestimmt“, weigerte sich Rainer Marquart (SPD) von dem Plan Kenntnis zu nehmen und stimmte gegen den Beschlussantrag der Verwaltung. Oliver Jöchle (FWV) enthielt sich und mit 16 Ja-Stimmen wurde dem Beschluss der Verwaltung, auf die Windkraftanlage WEA7 zu verzichten, WEA8 so zu platzieren, dass die Anlage nicht einem Gewerbegebiet im Weg stehe, und Teilregionalplan Energie in einer seperaten Sitzung des Gemeinderates zu beraten, zugestimmt. Matthias Pavel verabschiedete sich mit der Bemerkung: „Bei der Anlage WEA7 wird es am Ende keinen Streit geben“ und er wird schon in einer Woche am 5. Februar, 19.00 Uhr, zur Informationsveranstaltung für die Bevölkerung wieder in der Aulendorfer Stadthalle zugegen sein.




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veröffentlicht am 12. April 2025

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