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Ab April gilt: Licht aus an Gebäuden

Beleuchtungsverbot ist kein Aprilscherz, sondern wichtig gegen Artensterben



Foto: Brigitte Heinz/BUND BW
Hell beleuchtetes Kirchengebäude in der Nacht. Laut Naturschutzgesetz ist die künstliche Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen zum Schutz der Artenvielfalt vom 1. April bis 30. September in Baden-Württemberg verboten.

Allgäu-Oberschwaben – Beleuchtungsverbot gilt für alle ab April bis September. Auch Privatpersonen und Unternehmen dürfen Fassaden nicht mehr beleuchten. Ziel: Lichtverschmutzung und Energieverbrauch reduzieren sowie Artensterben stoppen.

Ab dem 1. April gilt wieder ein ganztägiges Beleuchtungsverbot für Fassaden aller baulichen Anlagen. Leider findet diese Vorgabe im Naturschutzgesetz Baden-Württembergs landesweit zu wenig Beachtung. Denn seit 2023 gilt das Verbot nicht mehr nur für Gebäude in öffentlicher Hand, sondern auch für gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen. Von 1. April bis 30. September dürfen also alle Gebäude im Land nicht mehr rund um die Uhr beleuchtet werden.

Brigitte Heinz, Leiterin Projekt Nachtretter beim BUND Baden-Württemberg: „Viele scheinen das Gesetz für einen Aprilscherz zu halten. Das Verbot gilt aber für alle, soweit keine Sicherheitsgründe oder Rechtsvorschriften dagegensprechen. Indem man nachts unnötige Beleuchtung ausschaltet, leistet man einen großen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz und spart sogar noch Geld – also viele gute Gründe für alle, sich an die Vorschrift zu halten.“ Immerhin gilt Kunstlicht je nach Art und Ausmaß seit 2011 als schädliche Umwelteinwirkung. Zurecht: Denn zu viel künstliche Beleuchtung hat großen Einfluss auf die Artenvielfalt, Ökosysteme und auf die Gesundheit von Menschen.

Brigitte Heinz: „Das betrifft ausnahmslos alle Arten. Nachtaktiven Tieren, wie Nachtfaltern, Fledermäusen oder Igeln, stehlen wir Lebensraum. Den tagaktiven Arten, wie etwa Singvögeln, nehmen wir die Ruhephasen und Rückzugsorte.“ Denn alles Leben auf diesem Planeten hat sich an den Tag-Nacht-Rhythmus angepasst. Keine andere Umweltbedingung war über Jahrmillionen der Evolution so unverändert berechenbar in ihrem Rhythmus. Mit dem Überfluss an künstlichem Licht hat der Mensch das gehörig durcheinandergebracht. Außerdem wird durch überflüssige Beleuchtung immens viel Energie vergeudet – auch in Zeiten der LEDs.

BUND-Nachtretter*innen im Einsatz
Seit einigen Jahren sind deswegen auch die BUND-Nachtretter*innen im Einsatz. Ins Leben gerufen hat das Projekt Brigitte Heinz zunächst in ihrer Heimatregion Rhein-Neckar-Odenwald. Inzwischen sind auch landesweit zahlreiche BUND-Aktive als Nachtretter*innen unterwegs mit dem Ziel, die Lichtverschmutzung durch unnötige nächtliche Beleuchtungen zu reduzieren. Sie klären über Gefahren durch die Lichtverschmutzung auf, weisen Verantwortliche auf unnötig angestrahlte Gebäude, nach Ladenschluss beleuchtete Parkplätze oder zu helle Straßenbeleuchtung hin, beraten und geben Tipps, wie man es besser machen kann.
    
Hintergrund:  Seit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im Juli 2020 gibt es Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden der öffentlichen Hand. Im Februar 2023 wurde mit dem baden-württembergischen Klimagesetz der § 21 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) noch einmal verschärft. Das Beleuchtungsverbot gilt nun für Fassaden aller baulichen Anlagen, nicht nur die der öffentlichen Hand. Leider scheinen die Vorgaben bisher nicht dazu zu führen, dass Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen den Schalter ihrer Fassadenbeleuchtung umlegen und so die Lichtverschmutzung und den Energieverbrauch reduzieren. Die Zielsetzung, das Artensterben zu stoppen, wird so verfehlt.

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