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Windkraft in Oberschwaben

Jetzt herrscht weitgehend Klarheit



Kressbronn – Auch wenn sich da und dort im weiteren Verfahren noch Marginalien ändern werden, so steht nun doch fest, wo in Oberschwaben künftig Windkraftanlagen errichtet werden – vorausgesetzt, die Investoren nehmen das Flächenangebot an, das der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) nach langem Sichtungs- und Gewichtungsverfahren festgelegt hat. Die Bildschirmzeitung (DBSZ) veröffentlicht am Ende dieses Artikels Karten von allen Standorten in ihrem Verbreitungsgebiet, entnommen der Webseite des Regionalverbandes (www.rvbo-energie.de).

Aus elf mach zwei – so könnte man das Suchspiel flapsig benennen. Hatte der RVBO am 11. Juli diesen Jahres bei einer Präsentation in Bad Waldsee noch elf Prozent der Fläche des Verbandsgebietes – das sind die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen sowie der Bodenseekreis – als grundsätzlich für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik geeignet deklariert, so wurden diese sogenannten Suchräume nun auf ein Viertel verringert, auf gut zwei Prozent der Fläche des Regionalverbandes: Die Flächenkulisse in den drei Landkreisen umfasst nun 38 sogenannte Vorranggebiete mit insgesamt 7570 Hektar – das sind 2,15 Prozent der Fläche des  Regionalverbandes – plus fünf optionale Gebiete mit insgesamt ca. 1060 Hektar  (0,30 % der Region).

Am 25. Oktober wurde die neue Flächenkulisse in Kressbronn bei der Sitzung des RVBO-Planungsausschusses als „Entwurfsstand“ vorgestellt. „Die finale Kulisse“ für die anschließende Anhörungsphase wird voraussichtlich am 8. Dezember in der Verbandsversammlung beschlossen. Im Anhörungsverfahren können sich dann noch Änderungen – im Klartext: Herausnahmen oder Verkleinerungen von Vorranggebieten – ergeben. Einreden von Seiten der Landesverteidigung, des zivilen Luftverkehrs, des Natur- und Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes im Anhörungsverfahren können „nicht ausgeschlossen werden können“, heißt es in der Vorlage zur Kressbronner Sitzung des Planungsausschusses. Deshalb habe man einen Puffer eingebaut und mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent ausgewiesen. Beispiel: der WKA-Standort im Leutkircher Stadtwald. Er ist in der neuesten Planung als Vorranggebiet eingezeichnet, obwohl er im Konflikt zur Einflugschneise für den Unterzeiler Flugplatz steht und deshalb als kaum durchsetzbar gilt.

Auch wenn sich da und dort noch etwas ändern kann: Im Kern steht der Plan. Seit dem 26. Oktober ist klar, wohin die Reise geht.

Der Blick aufs Ried

Ein Schwerpunkt für den Ausbau der Windkraft liegt im Verbreitungsgebiet der Bildschirmzeitung (DBSZ), also im Bereich der Städte und Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch und Kißlegg. Zwar wird die Großgemeinde Bad Wurzach mit ihrem europadiplomierten Ried weitgehend von den Planungen verschont; aber jenseits der Gemeindegrenzen ist mit dem Bau von 300-Meter-Anlagen zu rechnen, die den Blick aufs Ried beeinträchtigen. Als hochproblematisch gelten diesbezüglich die Vorranggebiete bei Mennisweiler und bei Osterhofen; auch auf der Ostseite der Wurzacher Gemarkung sind gemäß Regionalplanung WKA-Standorte vorgesehen, so im Diepoldshofer Wald südöstlich von Bauhofen und in Gebieten nördlich von Schloss Zeil bei Seibranz und bei Steinental. „Das Wurzacher Becken öffnet sich über das Achtal nach Osten und eröffnet so einen wunderbaren Blick auf die Alpen. Windkraftanlagen in jenem Bereich werden von der Grabener Höhe aus den Blick aufs Ried und in die Alpen massiv stören“, sagt Reinhold Mall, Vorstand des gemeinnützigen Vereins Landschaftsschützer Oberschwaben-Allgäu e. V. „Falls die im Hummelluckenwald projektierten Anlagen realisiert werden, werden auch diese die Riedoptik beeinträchtigen.”

Die Vorranggebiete im DBSZ-Land

Der nachstehend wiedergegebene Kartenausschnitt (Karte: RVBO) zeigt die hochwahrscheinlichen Windkraft-Standorte im DBZS-Land. Wir lesen die Karte von West nach Ost und von Nord nach Süd, beginnend links oben (WEA = Windenergieanlage):

Die WEA-Zone Nr. 018 liegt östlich von Michelwinnaden (Osterholz)

Westlich von Michelwinnaden liegt ein Vorranggebiet, das auf diesem Kartenausschnitt nicht nummeriert ist

Die WEA-Zone Nr. 021 liegt westlich zwischen Tannweiler und Tannhausen

Die WEA-Zone Nr. 036 liegt westlich von Reute (Röschenwald)

Die WEA-Zone Nr. 007 liegt westlich von Eggmannsried – Osterhofen – Hittelkofen – Haisterkirch

Die WEA-Zone Nr. 019 liegt westlich von Mennisweiler

Die WEA-Zone Nr. 005 liegt östlich von Seibranz

Die WEA-Zone Nr. 030 liegt nordwestlich von Diepoldshofen

Die WEA-Zone Nr. 015 liegt östlich von Kißlegg

Die WEA-Zone Nr. 026 liegt nördlich von Aitrach

Die WEA-Zone Nr. 006 liegt südlich von Steinental (Baniswald)

Die WEA-Zone Nr. 013 liegt östlich von Merazhofen

Die WEA-Zone Nr. 012 liegt östlich von Aichstetten

Die WEA-Zone Nr. 027 liegt östlich von Ottmannshofen

Die WEA-Zone Nr. 028 liegt östlich von Niederhofen

Nicht eingezeichnet als Vorranggebiete sind die projektierten WKA-Standorte bei Humberg (Hummelluckenwald) und bei Weitprechts (Alttanner Wald), bei denen die Betreiber bereits mit ihren Plänen an die Öffentlichkeit gegangen sind. Diese für das Wurzacher Ried problematischen Standorte könnten von einer Regelungslücke profitieren, befürchtet Reinhold Mall.

Die Karten en detail

Nachstehend detaillierte Karten zu den einzelnen Standorten.

Aichstetten Ost

Aitrach West

Altmannshofen

Aulendorf Ost (bei Tannhausen)

Baniswald (bei Steinental)

Diepoldshofer Wald

Enkenhofer Wald

Illerwinkel (bei Ottmannshofen)

Kißlegg Ost 1

Leutkircher Stadtwald

Osterhofen

Osterholz (bei Michelwinnaden)

Röschenwald (bei Reute)

Urbach (westlich von Mennisweiler)





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