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Tödlicher Unfall bei Haisterkirch am 31. Juli 2022

Urteil bestätigt: Fluchtfahrer muss eineinhalb Jahre in Haft



Ravensburg / Bad Waldsee – Das Landgericht Ravensburg hat das Urteil gegen B. auch im Berufungsverfahren bestätigt. Er muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Es gibt keine Bewährung. Der heute 36-Jährige hatte am 31. Juli 2022 durch einen hochriskanten Überholvorgang auf der L300 zwischen Haisterkirch und Bad Waldsee einen tödlichen Unfall ausgelöst und dann Fahrerflucht begangen.

Ein Kreuz, vor dem immer viele Kerzen und Blumen stehen, mahnt still an das Unfallgeschehen zwischen Haisterkirch und Bad Waldsee vor zwei Jahren, bei dem eine junge Frau ums Leben kam. Der Unfallverursacher gab im Berufungsverfahren zu, dass er den Unfall, der durch sein halsbrecherisches Überholmanöver verursacht wurde, bemerkte und trotzdem weitergefahren war. Im ersten Prozess hatte er dies noch geleugnet.

Das Urteil im Berufungsverfahren war eigentlich schon am 17. Dezember 2024 erwartet worden. Damals trat man aber neu in das Beweisverfahren ein, weil Zeugen den Angeklagten beim Fahren ohne Führerschein gesehen haben wollten. Daraufhin wurde ein weiterer Prozesstag angesetzt, der auf den 8. Januar 2025 anberaumt war. Die Bildschirmzeitung berichtete darüber.

Es war am 8. Januar noch ein langes Hin und Her. Ist er während seines Führerscheinentzuges Auto gefahren oder nicht? Das Gericht machte es sich nicht leicht. Ein Geschäftspartner des Angeklagten B. wurde extra von Rumänien nach Deutschland zum Verfahren geladen. Ein Dolmetscher musste dazu. Letztlich ging es darum, ob der Angeklagte Regeln, die in Deutschland gelten, einhält oder nicht.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es jenem Zeugen, der den Angeklagten am Steuer eines Wagens gesehen haben will, mehr Glauben schenken kann als dem Angeklagten, der das Fahren ohne Führerschein vehement bestritt. Auch die Zeugen, die die Verteidigung zur Entlastung benannte, konnten keinen besseren Eindruck für den Angeklagten bewirken.

Nun ist das Urteil ergangen und der Angeklagte konnte keine Bewährungsstrafe erreichen, sondern das Urteil des ersten Verfahrens, eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, wurde bestätigt.

Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.
Erwin Linder

Unter “Lesen Sie hierzu auch …” finden Sie unseren Bericht von der Verhandung am 17. Dezember 2024

Unter “Links” finden Sie zwei Berichte vom August 2022 sowie einen Kommentar



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