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Öffentlichkeit hat Gelegenheit zu Stellungnahmen

Kißleggs Gemeinderat befürwortet Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Biogasanlage in Brenters



Kißlegg – Mittwochabend, 8. Oktober, ab 18.00 im Esther-Saal des Neuen Schlosses Kißlegg. Der Gemeinderat sitzt zusammen. Und mit ihm der Ortschaftsrat Immenried. Tagesordnungspunkt 1: ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Biologische Reststoffverwertung (BRV) der Familie Rupp in Brenters. Bis auf eine Enthaltung stimmen alle Ortschaftsräte von Immenried dem zu. Alle Hände des Gemeinderats erheben sich später zum Ja dafür.

Ihre BRV erzeuge einerseits mehr als zwei Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr (genug für über 1000 Privatleute). Außerdem gewinne die BRV Wärme. Und stelle „hochwertigen, überwachten Dünger” her. Außerdem speist die BRV Biogas ins Netz der Thüga. Alles „nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt”. 

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„Der An- und Abfuhr-Verkehr wird sich nicht steigern“

Mit dem angestrebten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werde dem Wunsch von Behörden entsprochen, den Betrieb allen neuen Genehmigungserfordernissen anzupassen. Etwa zur Lagerung von Gärstoffen. Eine spürbare Erweiterung der Rohstoff-Verarbeitung sei nicht vorgesehen. Auch der An- und Abfuhr-Verkehr werde sich nicht steigern. Dafür habe die BRV ein Gutachten bestellt. Ebenso zur Geräuschentwicklung.

„Wir reduzieren auf das, was die Anlage tatsächlich kann”, betont auch Peter Vasser. Er betreut die BRV bei dem Verfahren. Es soll sicherstellen, dass die BRV nach „einer langen Genehmigungshistorie” (seit 1995) auch künftig weiterarbeiten kann. Und damit Beschäftigung für rund 50 Leute bieten, wie Veronika Kronenbitter betont.

„Ist im Dünger Plastik drin?”

Nach kurzen, faktenreichen Vorträgen mehrerer Fachleute lobt Bürgermeister Dieter Krattenmacher die Fülle an Informationen. Aufgrund dieser lassen sich ab jetzt alle Unterlagen dazu öffentlich auslegen. Aber ebenso auch viele Fragen aus dem Gemeinderat beantworten. Da möchte Monika Dobler (SPD) zum Dünger aus der BRV wissen: „Ist da Plastik drin?” Betriebsgründer Franz Rupp antwortet: „Plastik ist nicht drin.  Das wird unabhängig untersucht. Und das Regierungspräsidium kontrolliert auch immer wieder unangemeldet.”

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„Sinnvoll im Blick auf die Energiewende“

Bürgermeister Dieter Krattenmacher bezeichnet die Biologische Reststoffverwertung (BRV) der Familie Rupp als Firma „so wie man sich einen sinnvollen Betrieb im Bereich Energiewende vorstellt”. Krattenmacher weiter: „Das Gute ist: Es ist ein inhabergeführtes Unternehmen.” So sei die BRV „wirklich was, wo man froh sein muss.” Der Bürgermeister weist dennoch auf Vorschläge hin, der BRV woanders einen Platz zuzuweisen. Aber: „Wir haben kein Gewerbegebiet.” Folge: „Wir haben keine Alternative.”

BRV-Gründer Franz Rupp versichert, sein Unternehmen gebe gerne Auskunft. Wer Fragen habe, solle anrufen unter 07563 / 92475 oder 07563 / 9150290.

CDU-Fraktionschef Christoph Dürr spricht „allen Beteiligten vielen Dank” aus. Mit Blick auf Familie Rupp und ihre Berater betont Dürr: „Wir wollen Sie dabei unterstützen.” Da scheint Dürr die Stimmung im Gemeinderat wiederzugeben. Dieser hebt seine Hände vollständig zum Ja – ohne Enthaltung und Gegenstimme. Das Ganze sei jetzt öffentlich zu bewerten. Die Pläne lägen daher im Rathaus zur Einsicht, sagt Bürgermeister Krattenmacher: „Jetzt wird ausgelegt.”

Der Beschluss im Wortlaut

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg billigt den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRV Brenters” in der Fassung vom 23.09.2025. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

2. Der Gemeinderat der Gemeinde Kißlegg billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRV Brenters” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 24.09.2025. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Julian Aicher

Unter „Downloads“ haben wir den in öffentlicher Sitzung verhandelten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan hinterlegt. Der Plan zeigt die Grenzen des Bebauungsplans und die geplante Bebauung. Beim Studium der gestrichelten Linie ist eine sorgfältige Prüfung angeraten, denn es ist an vielen Stellen die graue durchgezogene Linie, welche Bestandsgebäude markiert, darunterliegend. Gut erkennbar sind drei große Neubauten im Nordwesten des Bebauungsplangebietes. Auch in anderen Teilen des Bebauungsplangebietes sind Neubauten angedacht.

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