Baurecht für Bärenweiler
Kißlegg – Von 16.59 Uhr bis 19.28 Uhr am vergangenen Mittwochabend, 6. August, erlebt der Esthersaal des Neuen Schlosses Kißlegg die letzte Sitzung vor der Sommerpause. Und eines der kürzesten derartigen Treffen. Dort unter anderem besprochen: die „Einbeziehungs- und Klarstellungs-Satzung“ für Bärenweiler. Nachdem die Rathausverwaltung feststellen konnte, dass sie dabei „keine Fragen beantwortet hatte, die nicht gestellt wurden” sieht Bürgermeister Dieter Krattenmacher an besagtem Mittwochabend in der Rats-Runde vollständige Zustimmung für den Vorschlag aus der Verwaltung.
Um was geht’s? 2021 erwarb der Leutkircher Christian Skrodzki Bauten und Boden der einstigen Stiftung Bärenweiler in Bärenweiler. Dort arbeitet Skrodzki daran, sein Konzept „Heimat Bärenweiler” zu verwirklichen. Dazu braucht er Baurecht. Dieses kann der Gemeinderat Kißlegg erteilen. Und beschließt es am 6. August auch.
Was galt bis zur Gemeinderatssitzung am 6. August zu Bärenweiler? Dazu Bauamtsleiter Manfred Rommel: „Welches Baurecht liegt hier vor?” Die Frage stelle sich unter anderem wegen der Geschichte des Orts. 1619 stifteten Maria von Hohenems und ihre Schwester Leonora ein „Spital für mildtätige Zwecke” in Bärenweiler. Es bestand mit bis zu 100 Plätzen 400 Jahre lang.
Bauamtsleiter Manfred Rommel erläutert im Gemeinderat, es sei zwar kein ausdrückliches Baurecht für Bärenweiler öffentlich beurkundet, aber das Anwesen stehe nun mal da. Da das Ganze von einer Mauer eingefriedet sei, könne Bärenweiler „nach Auffassung der Baurechtsbehörde einen Innenbereich bilden”. Wenn Innenbereichs-Baurecht gelte, „dann hat der Investor die Möglichkeit, neuere kleinere Gebäude dort zu errichten”. Und zwar „ähnlich Tiny-Houses”. Also fasst Rommel seitens der Verwaltung zusammen: „Wir würden das unterstützen.“ Mit der Rechtsform einer „Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung”.

Der Bereich der Klarstellungssatzung ist stark strichliert; er hat einen Flächeninhalt von 0,98 Hektar = 9800 Quadratmeter. Der Bereich der Einbeziehungssatzung im Westen ist mit kleinen Rechtecken markiert. Er umfasst 3500 Quadratmeter (0,35 ha). Lageplan: Sieber Consult
„Warum nehmen wir den östlichen Teil nicht auch noch mit?”
Ein Ja dazu auch vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Christoph Dürr. Dessen Parteifreund Michael Fick fragt: „Warum nehmen wir den östlichen Teil nicht auch noch mit?” Dann sei alles langfristig geregelt. Bürgermeister Dieter Krattenmacher empfiehlt dagegen planungsrechtliche Bescheidenheit. „Wir wollen jetzt nur das tun, was unbedingt notwendig ist und keine Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.” Dem folgt die Ratsrunde einstimmig. Wörtlich so: „Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Bereich Bärenweiler und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch / BauGB). Die Abgrenzung von Klarstellungs- und Einbeziehungsbereich kann dem Lageplan vom 17.07.2025 entnommen werden (siehe hier im „Kisslegger“ unter „Downloads“). Mit der Klarstellung- und Einbeziehungssatzung sind die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nm. 2 und 3 BauGB durchzuführen.”
https://heimat-baerenweiler.de
Julian Aicher
Lageplan unter „Downloads“














