Wo wurde nicht geleert?
Bad Wurzach (dbsz) – Die Bildschirmzeitung „Der Wurzacher“ ist das Leitmedium in der Großgemeinde Bad Wurzach und versteht sich als Anwalt der Bürger. Wegen des Wechsels des vom Landkreis beauftragten Entsorgers kommt es seit Wochen zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr. Wir wollen eine Stichprobe machen: Wie ist der Stand heute, am 22. Januar? Wo wurde nicht geleert? Gerne können sich Betroffene bei der Redaktion des „Wurzachers“ melden. Sagen Sie uns Ihre Erfahrungen, schreiben Sie an redaktion@diebildschirmzeitung.de. Man kann auch Bilder beifügen. Wir werden die Beschwerden zusammenfassen und veröffentlichen (sofern sie in einem gemäßigten Ton formuliert sind). Man kann auch positiv berichten, etwa so: „Heute / gestern / am … wurde nach einer Verzögerung von … Tagen geleert.“ – Hinweis des „Wurzachers”: Von Nichtleerung Betroffene können sich beim Dienstleisters Stark GmbH (Tel. 0800 28 30 037) sowie bei die Telefonzentrale des Bürgerservice Kreislaufwirtschaft (Tel. 0751/85-2345) melden.
Am 14. Januar haben wir eine Mitteilung des Landratsamtes zum Müllproblem veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: „Sollten Tonnen nicht geleert worden sein, bittet das Landratsamt darum, diese nicht am Straßenrand stehen zu lassen und die Nichtleerung über das Bürgerportal mit einem sogenannten digitalen Ticket zur Nichtleerung zu melden. Die kostenlose Abfall-App informiert die Bürgerinnen und Bürger per Push-Nachricht schnell und gezielt über Verzögerungen oder Nachleerungstermine.
Telefonhotline des Dienstleisters Stark GmbH
Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass es aufgrund der vielen Rückfragen und Reklamationen zu Wartezeiten in den Hotlines kommen kann. Die Telefonhotline des Dienstleisters Stark GmbH (Tel. 0800 28 30 037) sowie die Telefonzentrale des Bürgerservice Kreislaufwirtschaft (Tel. 0751/85-2345) sind während der Anrufzeiten voll besetzt.
Nachstehend der Link zum Bürgerportal sowie ein Link zur von uns am 14. April veröffentlichten Mitteilung des Landratsamtes („Lesen Sie hierzu auch …”)












