Sanierungsgebiet um das Rathaus erweitert
Bad Wurzach – Im Rahmen der Rathaussanierung muss das Grundstück des Rathauses in das Sanierungsgebiet West in der Bad Wurzacher Kernstadt aufgenommen werden. Ebenfalls mit in das Sanierungsgebiet einbezogen wird die Herrenstraße Ost und die Gebäude Marktstraße 1, 3 und 5, nachdem ein Eigentümer dort eine Sanierung beabsichtigt.
„Parallel zur Planung der Rathaussanierung müssen die rechtlichen Grundlagen für eine Förderung aus Sanierungsmitteln geschaffen werden“, erläuterte Andreas Haufler, Interims-Stadtbaumeister und Baurechtsexperte, in seinem Fachvortrag. Hierzu sei unter anderem die Einbeziehung des Rathausgrundstückes ins Sanierungsgebiet Bad Wurzach-West erforderlich, um damit eine optimale Förderquote von bis zu 51 % zu erhalten. Nachdem auch ein Eigentümer eines weiteren Gebäudes in der Markstraße eine Sanierung beabsichtigt und dies der Stadt angezeigt habe, soll der Geltungsbereich der Satzung entsprechend dem dem Gemeinderat vorgelegten Lageplan geändert werden und neben dem Rathaus die Ostseite der Herrenstraße sowie die Gebäude Marktstraße 1, 3 und 5 mit einbezogen werden.
Karl-Heinz Buschle (Freie Wähler) fragte an, ob das Rathaus nicht schon einmal in einem Sanierungsprogramm enthalten gewesen sei. Haufler antwortete ihm: „Das stimmt. Es ist aber möglich, wenn alles abgerechnet ist, nach 15 Jahren einen erneuten Antrag zu stellen.“ Deswegen sei es wieder möglich, eine Förderung zu beantragen. Bezüglich des privaten Eigentümers erklärte er, die Abgrenzung des Sanierungsgebietes erfolge analog zu den Bürgerwünschen, daher könne man die Satzung sooft ändern, wie Bürger Anträge stellen.
Die Eigentümer der neuaufgenommenen Grundstücke seien über die Auswirkungen und Fördermöglichkeiten, die mit der Ausweitung des Geltungsbereiches entstanden sind, informiert worden.
Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung per einstimmigem Votum.













