Eine Ausstiegsklausel ist praktisch nicht umsetzbar
Zum Leserbrief zum Thema Biosphärengebiet von Dr. Roth (“Ein Dienst an der Region”, DBSZ am 12. Oktober)
Der Bad Wurzacher Gemeinderat wird heute Abend über den Ausstieg aus dem Projekt „Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben“ abstimmen. Die Sorgen der Projekt-Befürworter, dass dieser Antrag eine Mehrheit bekommt, müssen groß sein, dass wir nun unter 785 Biosphärengebieten weltweit plötzlich erstmals eine Ausstiegsklausel für Kommunen bekommen sollen (Leserbrief Dr. Roth).
Nur wie soll diese in der Praxis denn überhaupt funktionieren, wenn die Drei-Prozent-Kernzone nicht gleichmäßig auf alle bis zu 57 Gemeinden verteilt ist, sondern faktisch in vielleicht 12 Ortschaften liegt, ein Drittel davon in Bad Wurzach? Dann müssen im Zweifelsfall bei unserem Austritt bis zu einem Drittel der bisherigen Kernzone, in der nicht einmal ein Rugl Holz entnommen werden darf, auf die verbleibenden Gemeinden verteilt werden. Die müssen dann dafür zum Beispiel ihre Stadtwälder stilllegen, wenn solche überhaupt vorhanden sind. Der politische Druck, der dann von außen auf unsere Gemeinde käme, wäre kaum aushaltbar. Ganz abgesehen davon, dass das Biosphärengebiet durch Austritte plötzlich „Löcher“ bekommen könnte. Kurz: Ich halte eine solche Ausstiegsklausel nicht für seriös umsetzbar und sie sollte darum auch nicht Teil der Diskussion um das übrigens mit bis zu 70 Windrädern „geschmückte“ Biosphärengebiet sein.
Otto Freisinger, Bad Wurzach
Anm. d. DBSZ-Red.: Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.
Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Meinungsäußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.












