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Zusätzliche Flüchtlingsunterkunft in der Steinstraße

Stadt Bad Waldsee appelliert nochmals dringend an Bundes- und Landespolitik!



Bad Waldsee – Zum Bau der Flüchtlingsunterkunft in der Steinstraße durch den Landkreis hat die Stadt Bad Waldsee eine Presseerklärung herausgegeben, die wir hier in der Bildschirmzeitung (DBSZ) im Wortlaut und ungekürzt veröffentlichen. Die Zwischenüberschriften wurden von der DBSZ-Redaktion eingefügt:

Der Landkreis Ravensburg hat mit den Bauarbeiten für eine Flüchtlingsunterkunft in der Steinstraße in Bad Waldsee begonnen. Dies ist eine sogenannte vorläufige Unterbringung, für die der Landkreis alleinig zuständig ist. Die Containeranlage, die maximal 57 Unterkunftsplätze bieten wird, entsteht auf einem Grundstück der Stadt, das dem Landkreis befristet zur Verfügung gestellt wurde. Die Kosten für den Bau, die Unterhaltung und die Betreuung der Flüchtlinge übernimmt der Landkreis, während die Stadt eine jährliche Pacht für das Grundstück erhält. Die geplante Fertigstellung der Containeranlage ist bis spätestens April 2024 (je nach Witterung) geplant. Vor der Bezugsfertigkeit werden die Anlieger und die Bevölkerung nochmals informiert.

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“Die Aufnahmekapazität ist erschöpft”

Oberbürgermeister Matthias Henne, Bürgermeisterin Monika Ludy und der Gemeinderat appellieren erneut mit Nachdruck an den Landkreis, dass die Aufnahmekapazität in Bad Waldsee erschöpft ist. Wenngleich alle Städte und Gemeinden betroffen und belastet sind, nicht nur die Stadt Bad Waldsee. Das Asylgesetz verpflichtet die Stadt zur Aufnahme. Ein Wahlrecht gibt es nicht.

Dennoch unterstützen wir ausdrücklich die Forderung des Gemeindetags: „Wenn das Vertrauen der Menschen in einen funktionierenden Staat nicht weiter gefährdet werden soll, dann braucht es in dieser außerordentlichen Belastungssituation eine der Realität gerecht werdende Anpassung der Migrationspolitik. Die Städte und Gemeinden tragen ihren Teil dazu bei, wie kaum anderswo in der Europäischen Union. Wir sind jeden Tag vor Ort bei den Menschen, und wir nehmen wahr, dass gerade bei diesem Thema das Vertrauen in den Staat schwindet. Es braucht daher wirksame Maßnahmen, um eine Überforderung des Gemeinwesens, aber auch um einen Verlust des gesellschaftlichen Akzeptanzgleichgewichts abzuwenden. Es braucht jetzt dringend wirksame Entscheidungen, die Bundes- und Landespolitik muss handeln, damit die Städte und Gemeinden entlastet werden.“

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“Es braucht eine Obergrenze und eine gerechte Verteilung in Europa”

Dringend muss eine Obergrenze für Flüchtlinge in Deutschland eingeführt sowie für eine gerechte Verteilung in Europa gesorgt werden. Kommen Sie Ihrer Verantwortung endlich nach: „Es geht nicht mehr“!

So hat es das Land geregelt:

Zur Information, wie die Flüchtlingsunterbringung im Land Baden-Württemberg geregelt ist: Die Verteilung der Flüchtlinge ist in drei Stufen organisiert:
1. Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
2. Vorläufige Unterbringung durch den Landkreis, maximal 24 Monate
3. Anschlussunterbringung in den Kommunen
Für die Unterbringung im Landkreis und in den Kommunen gibt es einen Schlüssel, der sich nach den Einwohnerzahlen bemisst. Das bedeutet, dass alle Kommunen im Landkreis Ravensburg entsprechend der Einwohnerzahl Flüchtlinge aufnehmen müssen. Wenn der Landkreis auf einem städtischen Grundstück baut, trägt allerdings der Landkreis alle Kosten und nicht die Stadt Bad Waldsee. Dennoch werden diese Flüchtlinge komplett auf die Unterbringungszahl der Stadt angerechnet, so dass die Stadt in diesem Fall nicht bauen und betreuen muss.

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