Das Finanzdoping windschwacher Standorte ist Steuergeldverschwendung
Zum Thema “Windkraft im Haistergau” ist eine Stellungnahme der “Bürgerrunde Haistergau” bei uns eingegangen, die wir ungekürzt veröffentlichen:
Werden die systemischen Fehler im Referenzertragsmodell – (EEG)Erneuerbare-Energien-Gesetz – bald angegangen und beseitigt? Es scheint, als sei die Erkenntnis gereift, dass im o.g. Referenzertragsmodell des EEG systematische Fehler enthalten sind. Die Politik selbst hat eine zielgerichtete Überprüfung in Gang gesetzt. Es verdichten sich die Hinweise, dass dieses Thema in naher Zukunft auf der politischen Handlungsebene erscheint. Bekanntlich ist diese Überprüfung im Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD – siehe Pos. 1032 bis 1049 – fixiert. Aktuell findet diese auf Kosteneffizienz ausgerichtete Prüfung statt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Standorte mit geringer Windstärke, wie bei uns im Haistergau gegeben, sinnvoll und wichtig.
Diese Gegebenheit wurde von der Politik selbst erkannt und wird nun einem intensiven Monitoring unterzogen. Dabei wird überprüft, ob die Förderung effizient und zielgerichtet erfolgt. Wir sind gespannt auf das Ergebnis und die daraus abgeleiteten Konsequenzen. Diese können sehr vielschichtig sein und durch Wegfall/ Veränderung der aktuellen, dem Bürger nicht vermittelbaren Förderung massive Auswirkungen auf die Gesamtbetrachtung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen haben. Keine Regierung will in Zeiten von klammen Kassen im Ruf stehen, sehenden Auges Steuergelder zu verschleudern, die anderswo, zum Beispiel in Netzausbau, Speicher etc. sinnvoll und zielgerichtet investiert, dringend benötigt werden. Das Hauptaugenmerk von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche liegt laut Äußerungen aus ihrem Umfeld auf der Reparatur des Systems, nicht im weiteren Ausbau von Windkraft. Ob sich Vernunft oder Lobbyarbeit durchsetzen, wir werden sehen. Hoffen wir, dass sich die Intelligenz und Weitsichtigkeit dort versammelt, wo sie benötigt wird.
Zur Erklärung: Das Referenzertragsmodell wird zur Bestimmung der Einspeisevergütung für WKA eingesetzt. Vereinfacht ausgedrückt kommt ein Korrekturfaktor zum Ansatz, der windschwache Standorte gegenüber windstärkeren Standorten gleichstellt. Der, bei normaler Betrachtung weniger oder nicht geeignete Standort, wird mit Zulagen „gedopt“, um mit dem windstarken Standort konkurrieren zu können. Die Überprüfung dieses Referenzertragsmodells ist unerlässlich, geht es doch darum, dass Fördermittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Allem Anschein nach sind hier erhebliche Zweifel vorhanden.
Anschubsubvention als Steuerungselement ja, Subvention während der kompletten Laufzeit gleicht einer künstlichen Beatmung über 20 Jahre und mehr. Hintergrundinfo: Selbst wenn WKA durch Abregelung – Abschaltung durch Netzüberlastung – nicht laufen, erhalten Anlagenbetreiber gemäß EEG eine Entschädigung. Es fließt Geld, obwohl kein Strom fließt. Wer das bezahlt, Sie ahnen es. Der wirtschaftliche Schaden, ohne Korrektur des Systems, wäre/ist groß, die hohe Belastung, der die Anwohner durch Anzahl und Nähe der WKA ausgesetzt sind, bleibt und ist nicht zu rechtfertigen. Der Nutzen? Die Natur gibt uns doch vor, wo welche Produkte wachsen, gedeihen und dann auch zu ernten sind. Macht dies nicht auch beim Thema Energie Sinn?
Karl Merk, Osterhofen (für die Bürgerrunde Haistergau)
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