Neue Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass sind da!
Bad Waldsee – Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat der Stadtverwaltung die neuen Gutscheinkarten für das Jahr 2026 übersandt. Sie können die Gutscheinkarte ab sofort auf dem Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und den Ortsverwaltungen gegen Vorlage des bereits ausgestellten Landesfamilienpasses abholen. Neuanträge können hier auch gestellt werden.
Hinweis: Einige Angebote der Kooperationspartner sind bis auf Weiteres nur noch über Online-Tickets buchbar! Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann.
Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass vor Ausgabe der Gutscheinkarte geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses noch vorliegen. Bringen Sie hierzu bitte ein gültiges Ausweisdokument, eine aktuelle Kindergeldbescheinigung, gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis, den Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit über ALG II bzw. den Kinderzuschlag, den Nachweis über die Wohngeldberechtigung bzw. den Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Vorlage mit.
Bitte beachten, dass der Landesfamilienpass und die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückgegeben werden müssen, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Wird die Gutscheinkarte verloren, darf sie nicht erneut ausgegeben werden.
Einen Landesfamilienpass
können erhalten:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
– Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
– Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
– Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
– Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Familien freien oder ermäßigten Eintritt zu zahlreichen Schlössern, staatlichen Museen, Burgen und Gärten in Baden-Württemberg. Neu dabei sind in diesem Jahr die Insel Mainau und der Urweltsteinbruch Holzmaden.
Weitere Attraktionen sind unter anderem: die Wilhelma Stuttgart, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Porsche-Museum Stuttgart, das Mercedes-Benz Museum Stuttgart, das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, das Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach, das Keltenmuseum Heuneburg, das Ravensburger Spieleland, die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim, die Wildkatzenwelt Stromberg, das Dornier-Museum in Friedrichshafen, die Sinn-Welt im Jordanbad Biberach, der Erlebnispark Tripsdrill, der Europa-Park Rust, das explorhino Experimente Museum in Aalen sowie das Strand- und Freibad in Bad Waldsee.


















