Digitale Anfertigung von Lichtbildern für Ausweisdokumente
Bad Wurzach – Stadtverwaltung und Bürgerbüro weisen darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen seit dem 1. Mai 2025 für Ausweisdokumente ausschließlich nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen.
Obwohl die Stadtverwaltung und die Medien bundesweit im Vorfeld entsprechend berichtet hatten, bestehen angesichts der Vielzahl entsprechender Anfragen offenbar weiterhin Unsicherheiten in Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung. Ziel der Neuregelung ist es, die Qualität und Sicherheit von Lichtbildern in Ausweisdokumenten zu verbessern, die Gefahr gefälschter Passbilder zu minimieren und den gesamten Antragsprozess effizienter zu gestalten. Durch die Umstellung auf digitale Lichtbilder wird zudem eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung an die zuständigen Behörden im Rahmen der Ausweisbeantragung ermöglicht.
Das aufgenommene Lichtbild wird von einem registrierten Fotodienstleister über eine zertifizierte und verschlüsselte Cloud-Lösung gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) digital an die zuständige Behörde übermittelt. Im Anschluss an die Fotoaufnahme erhält der Bürger oder die Bürgerin einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code). Dieser Code wird bei der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, um das Lichtbild sicher aus der geschützten Cloud abzurufen.
Wichtiger Hinweis: Die Erstellung digitaler Lichtbilder ist im Bürgerbüro selbst nicht möglich. Digitale Passfotos müssen vorab über entsprechende Fotodienstleister erstellt werden.













