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Kommentar

Fragwürdige Vergabe



Der Webseite der Gemeinde Kißlegg entnehmen wir, dass das Amtsblatt „Der Kißlegger“, das bisher von der „Schwäbischen Zeitung“ hergestellt wird, ab April 2025 von Druck+Verlag Wagner gemacht wird. Ein Wechsel, der Fragen aufwirft.

Bei der Vergabe der Herstellung und des Vertriebes eines kommunalen Mitteilungsblattes handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag. Wie ist die Übergabe hier vonstatten gegangen? War der Auftrag ausgeschrieben? Oder wurde das freihändig vergeben?

Zwar handelt es sich beim Wagner-Verlag in Kornwestheim um ein Tochter-Unternehmen von Schwäbisch Media, dem bisherigen Partner bei Druck und Vertrieb des „Kißleggers“. Aber der Wagner-Verlag ist eine eigenständige juristische Person (GmbH & Co. KG). Es ist mithin zu bezweifeln, dass die Übergabe an Wagner allein unter die Organisationshoheit des bisherigen Auftragnehmers fällt. Keinesfalls kann das ohne einen neuen Vertragsschluss mit dem bisherigen Auftraggeber, der Gemeinde Kißlegg, abgelaufen sein.

Es gibt neben Wagner noch andere Spezialverlage, die Druck und Vertrieb von Gemeindeblättern anbieten. Denen kann eine derartige Kontinuität unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht gefallen.

Hat man die Tariftreue von Wagner geprüft? Viele Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sind Tarifflüchter. Bei einem öffentlichen Auftrag gebietet das Tariftreuegesetz eine solche Prüfung.

Welche Befristung hat das neue Vertragsverhältnis?

Abgesehen von den vorstehend genannten vergaberechtlichen Fragestellungen scheint hier ein medienpolitisches Grundproblem auf: Auftragnehmer bei der Herstellung des „neuen“ „Kißleggers“ ist ein Tochterunternehmen jenes Medienhauses, das die „Schwäbische Zeitung“ herausgibt. Die SZ, die einzige Tageszeitung unserer Raumschaft, hat als Monopolist eine besondere Verantwortung – auch bei der Wahrnehmung der sogenannten Wächterfunktion, also der kritischen Begleitung der Gemeindepolitik.

Zugespitzt gesagt: Man ist Auftragnehmer des Bürgermeisters und soll ihm zugleich auf die Finger sehen …

Es handelt sich hier um ein problematisches Doppelmonopol, besitzt man doch beide relevante Printmedien an einem abgegrenzten Markt.

Fragen, die einer Antwort bedürfen. Sonst bleibt „a args Gschmäckle“.
Gerhard Reischmann




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