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Kommentar

Mit Hauruck ins Vereinfachte Verfahren



Überraschende Wende am 2. Juni in der Leutkircher Gemeinderatssitzung: Das Pachtbegehren der Windkraftfirma RES bezüglich städtischer Flächen im Diepoldshofer Wald wurde vertagt.

Jene Firma, die im Diepoldshofer Wald bis zu vier Windkraftanlagen errichten möchte, drückt aufs Tempo. Am 2. Juni sollte der Leutkircher Gemeinderat auf ihr Drängen hin der Verpachtung städtischer Flächen im Diepoldshofer Wald zustimmen. Die Sache wurde kurzfristig vertagt, ist aber nicht vom Tisch. In der Sitzungsvorlage, die auf der Homepage der Stadt veröffentlicht ist, wurde sie als eilbedürftig beschrieben. Dort heißt es wörtlich:

„Wie aktuell viele Projektierer möchte die RES Deutschland GmbH einen Antrag im vereinfachten Verfahren nach dem ,Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land‘ einreichen. Nach dem § 6 WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land) müssen dafür die Anträge bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Um die Frist zu schaffen, wird die RES, wie andere Projektierer auch, einen unvollständigen Antrag einreichen, der anschließend erst einmal ruhend gestellt wird. Anschließend werden dann alle notwendigen Untersuchungen gemacht und die vollständigen Antragsunterlagen zusammengestellt. Zwingend erforderlich für die Antragseinreichung bis Ende Juni ist die vertragliche Sicherung der für den Bau der Windenergieanlagen benötigten Grundstücke.“

Grundsätzlich wurde vom Leutkircher Gemeinderat in der Sitzung am 2. Juni die pachtweise Überlassung städtischer Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Diepoldshofer Wald gutgeheißen. Allerdings wurde der formelle Beschluss vertagt auf die Zeit nach einer Einwohnerversammlung, die es in Diepoldshofen nun in der zweiten Junihälfte geben soll (angedacht ist: der 23. Juni oder der 26. Juni).

Einwohnerversammlung – das ist gut so. Immer wieder ist aus der Einwohnerschaft Diepoldshofens der Vorwurf zu hören: Wir sind nicht informiert.”

Es ist offensichtlich, dass bei der WKA-Erschließung des Diepoldshofer Waldes die Anwendung des Vereinfachten Verfahrens angestrebt wird. Dazu kann der Gemeinderat Leutkirchs einen entscheidenden Beitag leisten, wenn er in der Sitzung am 30. Juni sein endgültiges Ja zur Anpachtung der städtischen Flächen im Diepoldshofer Wald gibt.

Vereinfachtes Verfahren – das heißt: Bestimmte Umweltschutz- und Artenschutz-Prüfungen entfallen! Und es gibt keine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Dieses Schlupfloch nach § 6 WindBG gibt es nur noch bis exakt 30. Juni 2025.

Wir meinen, bei einem so sensiblen Vorhaben, bei dem man den Schutz der Menschen und den Schutz der Natur sorgfältigst untersuchen müsste, ist ein solches Hauruck-Vorgehen nicht angemessen.

„Anschließend werden dann alle notwendigen Untersuchungen gemacht und die vollständigen Antragsunterlagen zusammengestellt“ – dieser Satz ist sehr verharmlosend. Er müsste heißen: „Anschließend werden alle dann notwendigen Untersuchungen gemacht und die vollständigen Antragsunterlagen zusammengestellt.“ Wenn das Wörtchen „dann“ an der vierte Stelle des Satzes stünde, wäre der Sachverhalt des Vereinfachten Verfahrens korrekt beschrieben.

Vorsichtig gesagt: Wenn das Vereinfachte Verfahren jetzt herbeigezwungen wird – und RES strebt das mit Macht an – werden die dann „vollständigen“ Antragsunterlagen bei Artenschutz und Umweltverträglichkeit womöglich niedrigere Standards beinhalten.

Wir meinen: So kann man mit dem Diepoldshofer Wald, so kann man mit den in der nahen und weiteren Umgebung des Waldes lebenden Menschen nicht umgehen.
Gerhard Reischmann




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