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Leserbrief

Ein Ort, der Pietät verlangt



Zur Windkraftvorrangfläche im Diepoldshofer Wald

Merkwürdig, dass der Ortschaftsrat von Diepoldshofen (Stadt Leutkirch) sich zu keiner eindeutigen Stellungnahme gegen die Einstufung des Diepoldshofer Waldes zum Windenergievorranggebiet entschließen konnte. Ist es eine Folge des Umstandes, dass es hier Grundstückseigentümer gibt, die sich wegen des großen Reibachs die Hände reiben, der ihnen die Energieplanung der Bundesregierung wie auch deren grün-schwarzer Helfer aus Stuttgart ermöglichen könnten? Moralische Skrupel sind nichts für uns, die sollen andere haben. So könnte die Devise lauten.

Gerade diese Skrupel wären angebracht, fanden doch auf diesem Areal am 26. April 1945 15 junge deutsche Soldaten als Opfer der Wehrmachtsjustiz den Tod. Ein Mahnmal am Fuße des Diepoldshofer Waldes erinnert an diese unmenschliche Tat.

Erschossen wurden diese jungen Menschen aber weiter oben im Wald, wo noch Jahrzehnte später die Einschusslöcher in den Bäumen zu finden waren. Der Ort dieser Massentötung liegt also mitten in der Vorrangfläche. Die Getöteten wurden nur oberflächlich verscharrt. Erst die nachgerückten Franzosen sorgten mit deutschen Zwangsbeschäftigten  dafür, dass für die Toten tiefe Erdgräber ausgehoben wurden. Dort befindet sich die Gedenkstätte. Nach den uns verfügbaren Informationen ruhen diese 15 Opfer dort noch heute.

Kann es den Ortschaftsräten von Diepoldshofen wirklich entgangen sein, dass die Diepoldshofenerin Emma Bank über 50 Jahre diese Gedenkstätte gepflegt, dass Anton Steiner und Josef Mahler aus Diepoldshofen im Jahr 2012 einen Weg mit Hinweistafeln zum Platz der Erschießung im Wald freigelegt haben?

Kennt man in Diepoldshofen und bei Projektierern die Bedeutung des Wortes „Pietät“ nicht? Ist bei uns der moralische Verfall so weit fortgeschritten, dass nur noch der reine Materialismus zählt? Oder sollen die nächsten 30 bis 60 Jahre die 270 m hohen Windkrafttürme als „Denkmale der Schande“ einer unfassbaren Mentalität in den Himmel ragen?

Strafrechtlich  gesehen, könnten  § 164 StGB „Störung der Totenruhe“ und § 189 StGB „Schändung des Andenkens Verstorbener“ greifen. Sobald großräumige Fällungen beginnen, könnten Diepoldshofener Bürger mit Hinweis auf diese Rechtsnormen versuchen, eine einstweilige Verfügung zur Einstellung dieser Arbeiten zu erwirken.

Der Bericht von  Claudia Kling in der Schwäbischen Zeitung vom  26.04.2012 mit dem Titel „Zeitzeugin eines Verbrechens“ sei allen Entscheidern zur Lektüre empfohlen! Im Internet bei Eingabe dieses Titels leicht zu finden.
Hans-Joachim Schodlok, Dietmanns




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