Klares Nein zur verpflichtenden Ganztagesbetreuung an der Grundschule Bad Wurzach
Bad Wurzach – Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung eingeführt, beginnend bei den Erstklässlern. In der großen Flächengemeinde Bad Wurzach wird die Ganztagsbetreuung in der zentralen Grundschule an Memminger Straße angeboten. Es gibt auch in den Grundschulen in den Ortschaften Betreuungsangebote („Verlässliche Schule“), aber keine dieser Grundschulen ist als Ganztagesschule konzipiert.

