Das digitale Rathaus: Viele Dienstleistungen werden online angeboten
Isny – Im Isnyer Rathaus schreitet die Digitalisierung voran. Für eine ganze Reihe von Dienstleistungen gelten keine Öffnungszeiten mehr, denn sie lassen sich ganz einfach im Internet erledigen. Frank Reubold, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Bildung und Soziales, und der bei der Stadtverwaltung für die Digitalisierung zuständige Christoph Schäfer geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Online-Angebote auf der Stadt-Homepage www.isny.de.
Welche Dienstleistungen können die Bürgerinnen und Bürger schon ohne den Gang ins Isnyer Rathaus erledigen?
Schäfer: Es gibt inzwischen einige Dienstleistungen, die online angeboten werden – von A wie „Abmelden Ihres Hundes“ über E wie „Ehenamen bestimmen“ und P wie „Personalausweise – Adresse ändern“ bis W wie „Wohnsitz anmelden“. Auf unserer Homepage www.isny.de gibt es unter „Rathaus und Wirtschaft“ den Punkt „Service“ mit einem guten Überblick über die Leistungen. Die Angebote gestalten wir möglichst medienbruchfrei – das heißt, Anträge, die wir digital anbieten, werden auch digital bearbeitet.
Was ist der Stadtverwaltung bei diesen Angeboten wichtig?
Reubold: Wir bieten den Bürgerinnen und Bürgern einen guten und modernen Service an. Für sie wird der Aufwand dadurch spürbar geringer. Das digitale Rathaus trägt aber auch dazu bei, dass die Verwaltung entlastet wird.
Was muss der Nutzer beachten?
Schäfer: Um die E-Government-Plattform www.service-bw.de nutzen zu können, braucht es ein persönliches BundID-Konto, das sich in wenigen Schritten auf www.id.bund.de einrichten lässt. Mit diesem zentralen Nutzerkonto können sich die Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen erledigen.
Wie geht die Stadtverwaltung bei der Digitalisierung vor?
Schäfer: Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern können auf bestehende Lösungen setzen, von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Es gibt zum Beispiel sogenannte EfA-Dienste nach dem Einer-für-alle-Prinzip, die bundesweit entwickelt wurden. Diese Leistungen dürfen unter anderem von Kommunen über die Grenzen der Bundesländer hinweg übernommen werden. Solche nachnutzbaren und standardisierten Lösungen würden wir uns häufiger wünschen.
Was hat diese Entwicklung mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu tun?
Reubold: Das Onlinezugangsgesetz ist sozusagen die Grundlage der digitalen Antragsstellung. Es schreibt den Verwaltungen vor, dass ihre Leistungen digital angeboten werden müssen.
Wie setzt die Stadtverwaltung diese Vorgabe konkret um?
Reubold: Wir arbeiten inzwischen in fast allen Bereichen digital. So sind zum Beispiel die Ortsverwaltungen und weitere Außenstellen ans Rathaus angebunden, die Aufträge im Baubetriebshof werden digital abgewickelt und wir bieten einen digitalen Bauantrag an. Wir haben ein digitales Managementsystem für unsere Dokumente und ein gut gepflegtes Ratsinformationssystem, das die Bürger kommunalpolitisch auf dem aktuellsten Stand hält und den Stadträtinnen und Stadträten die Arbeit erleichtert. Wir haben ein eigenes Sachgebiet für „Organisation und Digitalisierung“ gebildet, haben mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz begonnen und bauen demnächst ein digitales Langzeitarchiv auf. Auf den Punkt gebracht: Die Digitalisierung durchdringt die Stadtverwaltung immer mehr.
















