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In Blönried Erhöhung der Bauplatzzahl auf derselben Fläche

Gemeinderat einig über verdichtete Bebauung



Aulendorf – Das bisherige Konzept des Bebauungsplans „Ober der Ach“ im Ortsteil Blönried sieht eine Ausweisung von 33 Bauplätzen vor. Der Bebauungsplanentwurf vom 21. Februar 2022  beschränkt die Zahl der Wohnungen auf maximal zwei Wohneinheiten mit einer zwingenden zweigeschossigen Bebauung. Kellergeschosse sind aufgrund der örtlichen geologischen Verhältnisse (geringe Grundwassertiefe) nicht zugelassen. Das beauftragte Planungsbüro Max Huchler hat sich Gedanken zur Umsetzung der vom Regionalplan geforderten Wohndichte von 60 Einwohner pro Hektar gemacht und eine grundsätzliche Überarbeitung der städtebaulichen Konzeption als Vorentwurf vorgelegt. Nun ist festgelegt: Das neue Baugebiet in Blönried wird künftig 50 Plätze umfassen.

Um die inzwischen rechtskräftig gewordenen Vorgaben des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zu erreichen, wird vorgeschlagen die Anzahl der bisher ausgewiesenen 33 Bauplätze auf 50 Bauplätze zu erhöhen. Dies wird im Wesentlichen dadurch erreicht, dass die Bauplatzgrößen deutlich reduziert werden. Beispielhaft wäre folgende Bebauung möglich:
– Grundriss ca. 6,00 x 8,50 m
– Carport/Garage mit 6,00 x 3,00 m mit jeweils 6,00 m Staufläche vor der Garage
– Terrasse mit 3,00 x 4,00 m

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Mit der Ausweisung von 50 Bauplätzen und der angenommenen statistischen mittleren Anzahl von Wohneinheiten von 1,2 ergibt sich eine Bruttowohndichte von 60 Einwohner pro Hektar. Von Seiten des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben würde das vorliegende überarbeitete städtebauliche Konzept akzeptiert werden. Ein Anwohner kritisierte in der Einwohnerfragestunde fehlende öffentliche Stellplätze bei nur einer Zufahrt und fünf Meter Straßenbreite. Huchler erklärte dazu, öffentliche Stellplätze sind möglich, aber gehen zu Lasten der Bauplatzgrößen. Auch der Blönrieder Ortsvorsteher Hartmut Holder sprach sich nach ausgiebiger Diskussion im Ortschaftsrat für die neue Konzeption aus, wobei die Oberflächenentwässerung auf dem angrenzenden Bahngrundstück zu klären sei, ebenso die Zufahrt zum Grundstück der angrenzenden Anwohnerin Lang. Einig waren sich alle Fraktionen darüber, die verdichtete Bebauung der vorliegenden Konzeption zu akzeptieren. In die überarbeitende Planung sind öffentliche Stellplätze und eine öffentliche Begrünung auszuweisen. Die Anregungen des Ortschaftsrates wurden aufgenommen. Bei 11 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen aus Reihen der BUS-Fraktion wurde dem Beschlussantrag zugestimmt. Als beteiligter Investor war der Bauunternehmer und CDU-Gemeinderat Kurt Harsch von der Diskussion und Abstimmung ausgeschlossen.

Das neue Baugebiet in Blönried wird künftig 50 Plätze umfassen. Foto: Gerhard Maucher

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Nutzungsgebühren für städtische Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Das Gebäude in der Zollenreuter Straße 6, ehemals Marland-Verlag, wurde von der Stadt erworben, um dort obdachlose Personen und Asylbewerber unterzubringen. Nach verschiedenen Umbaumaßnahmen gibt es neun Wohnungen, in denen zwischen zwei und sechs Personen untergebracht werden sollen. Bei einer Vollbelegung ist eine Belegung mit 34 Personen geplant. In eine Wohnung ist bereits im März eine Familie eingezogen, drei weitere Wohnungen werden ab April belegt. Als Nutzungsgebühr wird eine Grundgebühr von 263,00 € pro Wohneinheit und Nebenkosten von 82,00 € pro Person veranschlagt. Der vorgelegten Kalkulation der Nutzungsgebühren für die städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wurde einstimmig zugestimmt.

Bebauungsplan „Laurenbühl II“ geändert

Ein Grundstückseigentümer hatte beantragt, eine dritte Wohnung in seinem Gebäude zuzulassen. Im bisherigen Bebauungsplan vom 2.5.1974 sind nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Der vorberatende Ausschuss für Umwelt und Technik hatte vorgeschlagen, die betroffenen 46 Grundstückseigentümer innerhalb des Baugebiets zu befragen, ob sie sich mit einer Änderung auf drei Wohnungen einverstanden erklären könnten. Bei einer Rückmeldung von 36 Eigentümern waren 26 für diese Änderung, 10 hatten sich dagegen ausgesprochen. Mit großer Mehrheit von 14 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (Jochen Haas, CDU) wurde die Änderung („Es sind nur Wohngebäude mit nicht mehr als drei Wohnungen zulässig“) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Änderung des Bebauungsplans  „Laurenbühl II“ ins Verfahren zu bringen.

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Redaktionsstatut amtliches Mitteilungsblatt geändert

Das Recht der Fraktionen, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt zu veröffentlichen, wird vor Wahlen durch eine Karenzzeit eingeschränkt. Das Innenministerium hält aufgrund verschiedener Wahlanfechtungen grundsätzlich einen Zeitraum von drei Monaten noch vertretbar. Hintergrund ist die strenge Neutralitätspflicht, die für Gemeinden im Bezug auf Wahlen besteht. Nur einige wenige Gemeinden haben wie Aulendorf eine Karenzzeit von sechs Wochen. In der Vorlage der Verwaltung wurde eine Änderung auf zehn Wochen vorgeschlagen. Ralf Michalski (FWV) beantragte, der Empfehlung des Innenministeriums zu folgen und die Änderung der Karenzzeit im Redaktionsstatut für das gemeindliche Mitteilungsblatt „Aulendorf aktuell“ auf zwölf  Wochen zu beschließen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat diese Änderung.

Tannhauser Straße

Einstimmig beschloss der Rat die Vergabe der Planungsleistungen, Bauabschnitt I. bis III.  für die Sanierung der Tannhauser Straße an den günstigsten Anbieter das Ingenieurbüro Wasser-Müller aus Biberach in Höhe von 99.222,53 € zu vergeben.
Gerhard Maucher

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