Für die Bürger gilt eine Räum- und Streupflicht
Isny – Der Winter bringt einige Pflichten für Gebäudeeigentümer und Anlieger an öffentlichen Straßen und Gehwegen mit sich. Die Stadt Isny bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, damit ein gefahrloses Begehen der Gehwege im Winter möglich ist. Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege oder, sofern diese fehlen, einen 1,2 Meter breiten Streifen der Fahrbahn vor ihrem Haus zu räumen und bei Glatteis mit geeignetem Material zu streuen. Es sollte möglichst kein Streusalz verwendet werden.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Schneefanggitter und Warnschilder
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Hausbesitzer im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen müssen, dass Straße und Gehweg entlang eines Hauses gefahrlos passiert werden können. Das heißt, dass der Schnee, der vom Dach gefallen ist und auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude liegt, vom Grundstücksanlieger entfernt werden muss. In schneereichen Gebieten, zu denen das Allgäu gehört, sollten Schneefanggitter und „Vorsicht Dachlawinen“-Warnschilder angebracht werden.
Achtung, Eiszapfen
Durch Temperaturwechsel oder bei schlechter Isolierung des Daches können sich lange und schwere Eiszapfen bilden, die herunterstürzen und große Schäden verursachen können. Die Stadtverwaltung empfiehlt Gebäudeeigentümern, diese Gefahren durch Abbrechen der Eiszapfen, Absperren des betroffenen Bereichs oder sonstige Vorsichtsmaßnahmen auszuschließen.
Die Schneelast auf dem Dach nicht unterschätzen
Auch für die Schneelast auf einem Gebäude ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Wer sich nicht sicher ist, ob der Schnee auf seinem Dach zu schwer ist, sollte mit einem Statiker oder Planer abklären, wieviel dieses aushält und dann die aktuelle Schneelast berechnen lassen. Das Entfernen des Dachschnees muss der Hausbesitzer mit entsprechenden Firmen selbst organisieren.













