„Die Sieben Todsünden im Erbrecht“ – Fehler beim Testament vermeiden
Aulendorf – Bei diesem Vortragsabend ist nicht die Rede von „Superbia“, „Avaritia“ oder „Invidia“ –sämtlich Begriffe für himmelschreiende Sünden. Dargestellt wird vielmehr, was für Folgen eine unterlassene oder fehlerhafte Regelung der letzten Dinge haben kann.
Nur die wenigsten haben tatsächlich ein eigenes Testament errichtet. Ist dies überhaupt erforderlich? Was, wenn ein bereits bestehendes Testament ergänzt oder gar ganz geändert werden soll? Müssen einzelne Personen immer bedacht oder können diese ganz oder teilweise von der Erbfolge ausgeschlossen werden? Wann überhaupt ist eine Regelung wirksam und welche Möglichkeiten gibt es, ein Testament auch nachträglich prüfen zu lassen?
Praxisnahe Beispiele
Fragen über Fragen, worauf der Vortrag möglichst konkrete Antworten geben soll. Anhand von praktischen Beispielen soll die ernste Materie näher erläutert werden, um so ein kritisches Bewusstsein zu schaffen, ob und wie eine Regelung im konkreten Fall zwingend notwendig oder zumindest hilfreich sein kann, rechtliche Unwägbarkeiten, Risiken und Streit zu vermeiden helfen.

Kuriose Fälle
Der Abend soll auch ganz praktische Hilfen und Vorschläge bieten, den eigenen „letzten“ Willen wirksam zu formulieren, ohne an den gesetzlichen Hürden zu scheitern. Abgerundet wird der Vortrag durch einen Ausblick auf exotische Lösungen und kuriose Fälle aus der Praxis, um dem ernsten Thema eine bisweilen auch unernste Note zu geben.
Unkostenbeitrag 5 €. Veranstalter des Vortrages ist der Arbeitskreis Erwachsenenbildung der Kirchengemeinde St. Martin, Aulendorf. Der Referent, Joachim Stehle, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht.
“Fehler bei der Erstellung von Testamenten vermeiden”. Vortrag am 29. September 2025 um 19.00 Uhr im kath. Gemeindehaus. Kolpingstraße 9, 88326 Aulendorf.















