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Aus dem Sondervermögen des Bundes

Jeweils knapp 2 Millionen für Aichstetten und Aitrach



Stuttgart – Das Land wird zwei Drittel des ihm zufließenden Sondervermögens Infrastruktur des Bundes an die Kommunen weitergeben. Das „Sondervermögen“ dient der Realisierung von Investitionen; das sogenannten Sondervermögen ist kreditfinanziert. Seit 24. November steht die Liste der Budgets für die einzelnen Gemeinden fest. Im Verbreitungsgebiet der Bildschirmzeitung fließen folgende Summen an Städte und Gemeinden:

Aichstetten: 1.786.400,33 €
Aitrach: 1.877.344,35 €
Aulendorf: 6.424.545,19 €
Bad Waldsee: 12.173.506,25 €
Bad Wurzach: 8.886.529,64 €
Bergatreute: 2.195.648,41 €
Isny im Allgäu: 10.101.281,87 €
Kißlegg: 5.515.105,02 €
Leutkirch im Allgäu: 13.147.906,43 €
Wolfegg: 2.260.608,42 €

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Das Land gibt zwei Drittel des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes an die Kommunen weiter. Das sind 8,77 Milliarden Euro. Bislang ist der Anteil in keinem anderen Bundesland höher. Das Land und die kommunalen Landesverbände haben sich auf die Verteilung der Mittel auf die Gemeinden, Städte und Landkreise verständigt. Damit kann jede Kommune nun mit einem fixen Budget planen.

Für investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur

Die Mittel sind für investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur vorgesehen. Das Land macht keine weiteren Vorgaben, wann und wie die Kommunen die Mittel verwenden können. Allerdings kann das Geld erst dann beim Bund abgerufen werden und an die Kommunen fließen, wenn es innerhalb von drei Monaten benötigt wird, um fällige Rechnungen zu begleichen. So hat es die Bundesregierung in einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Sondervermögens geregelt.

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