Vorkehrungen für die Bürgermeisterwahl am 26. April
Bad Wurzach – Bekanntlich findet am 26. April die Bürgermeisterwahl statt. Hierzu wurde in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar nun der Gemeindewahlausschuss gebildet. Am 13. Februar wird im „Staatsanzeiger“ die Stellenausschreibung als Anzeige veröffentlicht. Am 16. April findet im Kurhaus eine öffentliche Kandidatenvorstellung statt. Wie seit längerem bekannt, bewirbt sich Bürgermeisterin Alexandra Scherer, seit acht Jahren im Amt, erneut.
Da Bürgermeisterin Scherer als Wiederbewerberin bei diesem Tagesordnungspunkt befangen war, übernahm ihr erster Stellvertreter Klaus Schütt die Sitzungsleitung, gab das Wort jedoch sofort an Martin Tapper weiter, der als Schriftführer die Vorgehensweise erläuterte.
Für die Bürgermeisterwahl am 26. April 2026 (eventuelle Stichwahl am 10. Mai 2026) musste über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses entschieden werden. Dieser ist für die Leitung während der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses verantwortlich. Der Gemeindewahlausschuss besteht üblicherweise aus der Bürgermeisterin als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Anstelle von Alexandra Scherer wird aufgrund ihrer Befangenheit ihr erster Stellvertreter Klaus Schütt die Leitung übernehmen.
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurden folgende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen: Vorsitzender Klaus Schütt, dessen Stellvertreter Karl-Heinz Buschle, zwei Beisitzer mit Rainer Deuschel und Frank Rogg und als deren Stellvertreter Heinrich Vincon und Norbert Fesseler.
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Als voraussichtliche Termine des Gremiums stehen an:
- 9. Februar: Festlegung der Regularien für die öffentliche Bewerbervorstellung (16. April 2026 im Kurhaus)
- 30. März: Zulassung der Bewerberinnen/Bewerber zur Bürgermeisterwahl
- 27. April 2026: Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl
- Gegebenenfalls am Montag, 11. Mai 2026: Feststellung der Notwendigkeit einer Stichwahl.
Martin Tapper, der für die im April anstehende Bürgermeisterwahl stellvertretender Wahlleiter sein wird, wies auf einige gesetzliche Änderungen bei der Stellenausschreibung hin, die am 13. Februar im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht wird. Anstelle einer Neuwahl, die bisher erforderlich war, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreicht, kommt es in einem solchen Fall nun zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Das heißt: Ein Hinzutreten eines neuen Kandidaten in einem zweiten Wahlgang wird es nicht mehr geben.
Ebenfalls neu: Ein Bewerber (mit Ausnahme des Amtsinhabers) muss 25 Unterstützer-Unterschriften von Wahlberechtigten vorweisen, um zugelassen zu werden.















