Kamingenuss adé?
Allgäu-Oberschwaben – Bis zum 31. Dezember 2024 mussten Verbraucher:innen für ältere Kamine und Kachelöfen nachweisen, dass diese die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten. Fehlt dieser Nachweis oder wurde nicht nachgerüstet, gilt die Feuerstätte erst einmal als stillgelegt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt einen Überblick, welche Vorschriften nun gelten.

