Baden Württemberg - Wichtige Erleichterung bei der „2G Plus“-Regel
Vollständig Geimpfte, deren 2. Impfung nicht länger als fünf Monate zurückliegt, werden bei der „2G-Plus“-Regelung wie Personen mit Booster-Impfung behandelt.
Sie können also ohne zusätzlichen Testnachweis Gastronomietriebe und Hotelrestaurants besuchen. Diese Information wurde dem DEHOGA Baden-Württemberg aus Kreisen der Landesregierung bestätigt. Der DEHOGA hatte die „2G-Plus“-Regel für die Gastronomie massiv kritisiert und begrüßt daher die jetzt erreichte Erleichterung ausdrücklich.
Der Verband dankt allen, die sich dafür in der Landesregierung eingesetzt haben.
Pressemeldung DEHOGA Stand: 4.12.2021
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