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Allein oder gemeinsam, gedaddelt wird immer und überall.

Der vom Ulmer Hirnforscher Prof. Manfred Spitzer vor Jahren geprägte Begriff der „digitalen Demenz“ wird nicht von allen Medienpsychologen geteilt. Aber gerade erst sprachen sich Augsburger Pädagogen für ein Handy-Verbot in Schulen aus. Wie gehen die Schulen in der Region damit um? 

Wie sich ein Verbot von Handys an Schulen auf die Leistungen und auf das soziale Miteinander von Schülerinnen und Schülern auswirkt, haben Forscher am Lehrstuhl für Schulpädagogik der Universität Augsburg untersucht. Sie verglichen fünf große Studien aus Norwegen, Spanien, Tschechien, England und Schweden. Alle kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass ein Smartphone-Verbot messbar positive Effekte auf das soziale Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern hat. Die beiden Augsburger Wissenschaftler berichten, dass das auch die Erfahrungen vieler Lehrkräfte bestätige. Ein Smartphone, das gut sichtbar auf dem Tisch platziert sei, schränke die Konzentration und damit die Lernprozesse ein. Zudem verschlechterten Handys grundsätzlich das soziale Klima in Schulen. Etwa durch Cybermobbing. Deshalb soll ein Verbot auch dabei helfen, Schulen zu einem sicheren Ort zu machen – vor allem für jüngere Schülerinnen und Schüler.

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Sie betonen allerdings, dass ein reines Handyverbot ohne pädagogische Begleitung nicht viel bewirke. Es sei wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernten, wie sie verantwortungsbewusst mit der Technik umgehen können. Sie empfehlen deshalb, ein Verbot immer mit Bildungsmaßnahmen zu kombinieren, die die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern. Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler sollte die Nutzung der Mobiltelefone dann eigenverantwortlich sein. Ein striktes Verbot ist laut den Forschern nur in den unteren Klassen sinnvoll.

In Frankreich und Italien sind Handys schon länger in Schulen verboten, seit 2024 auch in Großbritannien und den Niederlanden. Für Schulangelegenheiten sind die Bundesländer zuständig. Sie können nach eigenem Ermessen Grundsätze und Verbote aufstellen. Zudem können einzelne Schulen individuelle Regeln in ihrer Hausordnung festlegen. Sie müssen allerdings immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und dürfen Schülerinnen und Schüler nicht in ihren Grundrechten, der freien Persönlichkeitsentfaltung und ihren Eigentumsrechten verletzen. Weder der Gesetzgeber noch die einzelnen Schulen sind frei darin zu bestimmen, wie mit mobilen Endgeräten in der Schule umzugehen ist. Nicht zulässig ist es, das Mitführen selbst zu verbieten, denn solange eine Schülerin bzw. ein Schüler das Gerät in der Schultasche lässt und nicht nutzt, geht davon auch keine Gefahr für den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule aus. Eine entsprechende Regelung wäre unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Die Art der Nutzung kann jedoch geregelt werden. So kann festgelegt werden, dass Schülerinnen und Schüler ein Handy im Unterricht oder bei anderen schulischen Veranstaltungen nur dann nutzen dürfen, wenn die Lehrkraft es ausdrücklich erlaubt – beispielsweise für eine Rechercheaufgabe. Außerdem können Schulen Regelungen für die Zeit der Pausen treffen. Schulleitung oder Lehrkräfte dürfen Fotos und Videos auf Schüler-Mobiltelefonen nicht eigenmächtig anschauen.

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Die australische Regierung verbot im November Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken wie Instagram und Tiktok, um ihre psychische Gesundheit zu stärken. Down Under wurde das strengste Online-Jugendschutzgesetz der Welt verabschiedet. Die Regierung in Canberra begründet ihre Initiative damit, dass die übermäßige Nutzung solcher Plattformen Risiken für die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern birgt. Die neuen Regeln, die voraussichtlich in zwölf Monaten in Kraft treten, verpflichten Betreiber von Online-Netzwerken dazu, wirksame Altersprüfungen einzuführen. Bei systematischen Verstößen drohen den Betreibern Strafen von umgerechnet bis zu 31 Millionen Euro. Umfragen zufolge befürworten gut drei Viertel der Australier den Social-Media-Bann. Kritiker warnen, dass das Gesetz Kinder und Jugendliche isolieren könnte und sie zudem von den positiven Aspekten sozialer Medien ausschließe. 

Eltern sind kooperativ

Martin Romer, Rektor der Joseph-Christian-Gemeinschaftsschule in Riedlingen erklärt am Telefon, man habe in der Schulordnung festgelegt, dass Handys während des Unterrichts nicht hör- und sichtbar sein dürfen. Sie müssen ausgeschaltet sein und werden nur nach vorheriger Rücksprache mit der Lehrkraft verwendet. Halten sich Schülerinnen und Schüler nicht daran, wird das Telefon abgenommen und am Ende des Tages zurückgegeben. Passiert dies mehrmals, müssen die Eltern es abholen. Auf die Frage, wie die Eltern reagieren antwortet Romer: „Sie reagieren alle recht kooperativ. Einmal wollten die Eltern das Handy ihres Kindes tatsächlich bewusst erst nach ein paar Tagen abholen.“ Zu Beginn des Schuljahres habe es im Elternbeirat eine große Diskussion gegeben, erinnert sich der Rektor. „Wir wollen ja den Umgang mit dem Handy und mit sozialen Netzwerken schulen und nicht einfach nur Verbote aussprechen.“ In Zusammenarbeit mit den Eltern wird man in Riedlingen weiterarbeiten an diesem Thema. 

Sarah Schuler, Sozialarbeiterin in der Gemeinschaftsschule Bergatreute berichtet von einem großen Interesse an Regeln zum Handy-Umgang. Die Schule hat im November einen Vortrag von Prof. Spitzer organisiert zum Thema: Auswirkungen des übermäßigen Gebrauchs von digitalen Endgeräten auf die körperliche und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. „Die Hütte war voll“, freut sie sich. „Wir hatten gemerkt, dass Schüler sich immer schlechter konzentrieren können. Es gab zwar bereits die Regel, dass die Geräte ausgeschaltet und unsichtbar sein müssen, aber manche gingen auf die Toilette, um dort ihre Handys zu checken. Wir arbeiten nun an einer Strategie, um Eltern und Schüler gleichermaßen mitzunehmen, das hat auch die Gesamtlehrerkonferenz gerade beschlossen. Wir wollen Alternativen aufzeigen, die Schüler ermutigen, selbst kreativ zu werden und sich durchaus auch einmal zu langweilen. Erfreulicherweise sind jetzt auch schon Acht- und Neuntklässler auf uns zugekommen, die mitarbeiten wollen und etwa vorschlugen, das Schülercafé wieder zu aktivieren.“ 

Autorin: Andrea Reck



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