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Beitragsart: Meinung

Der Fall Allgaier

Sie hatte das drittbeste aller 22 CDU-Kandidaten. 10 Stadträte stellt die CDU im neuen Bad Wurzacher Gemeinderat. Sieben der 10 Gewählten haben weniger Stimmen als sie erhalten. Dennoch sitzt sie nicht im neugewählten Gemeinderat.

Die Rede ist von Sibylle Allgaier, die mit 3105 Stimmen mehr Wählervoten auf sich vereinigen konnte als ihre Listen-Kollegen aus Dietmanns und Ziegelbach zusammen, welche mit 1347 respektive 1358 jeweils einen Sitz im neuen Rat zugeteilt bekamen.

Wie kommt so etwas zustande?

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Es droht die flächendeckende Industrialisierung

Sehr geehrter Herr Dr. Heine,
sehr geehrte Frau Dr. Kiessling,
unsere Bürger haben ein Anrecht, sachgemäß zum bevorstehenden Ausbau mit Wind- und Solaranlagen informiert zu werden, insbesondere zu dem damit verbundenen Nutzen und den damit verbundenen Eingriffen in unsere Landschaft und Lebensräume.  Hierzu möchte ich Sie am 18. Juni um 19.00 Uhr in die Festhalle in Eintürnenberg einladen, Näheres unter
 www.diebildschirmzeitung.de/allgaeu-oberschwaben/bad-wurzach/vortraege-zu-windkraft-und-freiflaechensolaranlagen-am-18-juni-in-eintuernenberg-57977/

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Untragbare Lasten

Zum in der „Schwäbischen Zeitung“ (Ausgabe Ravensburg) am 27. Mai erschienenen Artikel „Kreis rechnet mit über 200 Flüchtlingen pro Monat“, allgemein zur Belastung der Kreise und Gemeinden durch die ungesteuerte Migration

Der Mensch gewöhnt sich an Vieles. So ist es auch kein Aufreger mehr, wenn berichtet wird, dass der Kreis Ravensburg auch in Zukunft mit über 200 Flüchtlingen pro Monat rechnen muss. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs einer Gemeinde in der Größenordnung von Aichstetten.

Der Zustrom an Migranten beträgt pro Jahr etwa 1 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landkreises. Ihre Unterbringung ist eine bleibende Herausforderung und verschärft die Wohnungssituation erheblich.. Ausgehend von der Annahme, dass 50 Personen in einer neu gebauten Flüchtlingsunterkunft beherbergt werden können, heißt das, dass in unserem Kreis ca. 50 solcher Unterkünfte jährlich gebaut werden müssen, um die Flüchtlinge unterzubringen. Ein Heim mit 50 Plätzen kostet 2,5 Millionen € (Faustregel: 50.000 € pro Platz). Wir sprechen also von einem notwendigen Investitionsvolumen von etwa 120 bis 150 Millionen Euro – und das jährlich!

Natürlich dürfen wir dieses heikle Thema nicht auf Zahlen reduzieren, denn hinter jedem Menschen, der bei uns aufgenommen werden möchte, verbirgt sich ein Schicksal, oft auch eine Tragödie.

Politik beginnt aber beim Betrachten der Wirklichkeit. Blicken wir auf die rechtliche Situation, in der sich diese Migration bewegt. Da die 1,5 Millionen Ukrainer, die sich in Deutschland aufhalten, wie Bürgergeld-Empfänger und damit besser als in den anderen größeren europäischen Ländern behandelt werden, sind für die Flucht nach Deutschland monetäre Gründe von Bedeutung. Von allen anderen Migranten, die seit einem Jahrzehnt nach Deutschland kommen, sind nur ca. 3 Prozent asylberechtigt und haben damit ein Bleiberecht. Das heißt, dass 97 Prozent sich illegal oder nur geduldet in Deutschland aufhalten, aber unseren Staat jährlich viele Milliarden kosten.

Ein weiterer Rechtsbruch vollzieht sich beim Dublin-3-Abkommen, das auf europäischer Ebene längst ignoriert wird. Dublin 3 hätte das ungeprüfte Weiterwinken nach Deutschland von an den EU-Außengenzen Angekommenen verhindern sollen. Funktioniert aber nicht.

Die Bundesregierung ist für die nationale Flüchtlingspolitik zuständig. Konkret befassen aber müssen sich Kreise und Gemeinden. Sie sind zunehmend überfordert damit. Der Hilfeschrei der Kommunen bei Kanzler Scholz verhallte.

Unser Landkreis muss weiter Flüchtlinge aufnehmen mit allen Konsequenzen.

Die angestrebte Integration der Migranten in unsere Gesellschaft gelingt in keiner Weise. Es entstehen Parallelgesellschaften, die ein hohes Konfliktpotential besitzen. Die hohe Anzahl Moslems, die dem Koran folgen, lehnen die westliche Lebensart ab.

Die Unterzeichnung des Migrationspaktes von einer großen Zahl von Ländern im Dezember 2018 in Marrakesch, der unter Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel erarbeitet worden war und auch von ihr unterschrieben wurde, hatte zur Folge, dass aus der illegalen Migration eine legalisierte wurde, dass sie aber keineswegs gebremst wurde.

Die Erwartung, dass die Zuwanderung unser Arbeitskräfteproblem lösen würde, hat sich nicht erfüllt. Gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ist nur über ein restriktives Einwanderungsgesetz à la Kanada zu erzielen. Kanada will Fachkräfte, keine Kostgänger.

Das Asylrecht soll den wirklich Schutzbedürftigen immer Schutz bieten. Wenn wir unsere Migrationspolitik nicht grundlegend ändern und uns nicht auf die Aufnahme der wirklich Schutzbedürftigen im Sinne des Asylrechtes beschränken, werden wir unser Land bald kaum mehr wiedererkennen.
Eugen Abler, Bodnegg

Liebe Kleber …

Zur Beschädigung eines Wahlplakates

Ich habe beim Polizeirevier Leutkirch Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem ein Großflächenplakat von Bündnis’90/Die Grünen bei Haselburg beschädigt wurde: Es wurde ein Plakat mit dem Aufdruck Wir brauchen kein Biosphärenreservat in Oberschwaben aufgeklebt

Der Straftatbestand der Sachbeschädigung ist unbestritten, auch wenn es schwer sein wird, den oder die Täter zu ermitteln; zu bestreiten sind jedoch zwei Falschaussagen auf dem “Aufkleber:

  • Es geht um ein Biosphärengebiet und nicht um ein Reservat – ein gewaltiger Unterschied.
  • Es laufen derzeit Prüfungen, ob und wo ein Biosphärengebiet eingerichtet wird, entschieden wird das von den in Frage kommenden / betroffenen Gemeinden auf demokratischem Weg.
  • Leutkirch im Allgäu heißt es doch so schön – Oberschwaben sind wir hier beileibe nicht.

Also, “liebe” Kleber, wenn Ihr gegen etwas seid, dann bringt das doch bitte auf legalem Wege vor – und klärt  vorab, wogegen Ihr in welcher Region seid.

Liebe Grüße
Karl Kalmbach, Leutkirch

Bei der OR-Wahl in Haisterkirch nur 1 Stimme pro Kandidat/in

Rudi Martin, langjähriger früherer Gemeinderat und Kreisrat, hat eine wichtige Erläuterung zur Ortschaftsratswahl in Haisterkirch am 9. Juni. Das zur OR-Wahl verteilte Faltblatt nennt die Möglichkeit des Stimmenhäufelns (Kumulieren), dass man also einer kandidierenden Person bis zu drei Stimmen geben kann. Diese Möglichkeit besteht bei der jetzt am 9. Juni in Haisterkirch stattfindenden OR-Wahl NICHT. Rudi Martin war auf die fehlerhafte Passage im Faltblatt aus der Mitte der Bürgerschaft angesprochen worden und hat als ehemaliger Kommunalpolitiker umgehend eine Erläuterung verfasst, die er der Bildschirmzeitung “Der Waldseer” zugestellt hat mit der Bitte um Veröffentlichung.

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Das unverstellte Landschaftsbild ist unser Kapital

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat Vorranggebiete für Windenergie und Photovoltaik im Entwurf festgelegt. In einem öffentlichen Beteiligungsverfahren hatte er aufgerufen, Stellungnahmen abzugeben. Nachfolgend die Stellungnahme / der Einspruch von Stephan Wiltsche, dem  Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Heimatpflege im württembergischen Allgäu, fristgerecht beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eingereicht. Da Einsprüche nur für einzeln ausgewiesene Parzellen abgegeben werden konnten, wurde von der AG Heimatpflege das Vorranggebiet Windenergie Ratzenried-Ost stellvertretend gewählt.

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Herzlichen Glückwunsch!

Heute ist der 23. Mai 2024. Heute vor 75 Jahren trat das “Grundgesetz der Bundesrepublik” in Kraft. Kaum zu überhören oder zu übersehen: Allerhand veröffentlichte Beiträge zu diesem Glücksfall für Deutschland. Und in Leutkirchs Stadtmitte? Da hing hoch am Rathaus die “Demokratie leben”-Fahne. Für alle, die auch bei Regenwetter gerne nach oben blicken. Unten, am Verwaltungsgebäude am Gänsbühl Ecke Marktstraße-Gänsbühl, ließ sich das Grundgesetz direkt wahrnehmen. Gedruckt zur Hand gereicht. Als Geschenk.

“Wenn Du jetzt nach Leutkirch fährst, ist niemand unterwegs. So stark regnet’s da gerade.” Dieser Hinweis am heutigen 23. Mai  kurz nach 15.00 Uhr wirkte wenig ermutigend. Also nicht gerade der beste Zeitpunkt, um in die Kernstadt zu fahren – bepackt mit etwa 40 Drucken des Grundgesetzes, veröffentlicht 2019 bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

Doch dann recht überaschend: Zwischen 15.45 Uhr und 16.45 Uhr wurden die Leutkircherin Monika Mayer und ich all diese rund 40 Grundgesetz-Bände los. Weit mehr als die Hälfte der darauf angesprochenen Vorbeikommenden hatten das Geschenk angenommen. Nur wenige hasteten einfach vorbei oder meinten “kein Interesse”. Etliche mehr blickten erstaunt, dass sie zum Grundgesetz-Geburtstag ein gedrucktes Exemplar davon kostenlos in die Hand gedrückt bekamen. Manche bedankten sich gar ausdrücklich. Eine, die es nicht annahm, meinte: “Das guck’ ich mir in Google a.”  Einer, der kaum “bio-deutsch” schien, versicherte: “Das lese ich.”

Alle zwei, drei Minuten ging so das Grundgesetz in frische Hände. Trotz Regenwetters. Wer also das Grundgesetz nicht nur als Lektüre zur “Schönwetterdemokratie” verstehen möchte, konnte feststellen: Das Interesse an dem grundlegenden Werk wirkt durchaus beachtlich. Umso erfreulicher, dass Bürgermeisterin Christina Schnitzler noch am gestrigen Mittwoch, 22. Mai, im Auftrag von OB Hans Jörg Henle meine Bitte um Genehmigung des Grundgesetz-Verschenkens freundlich beschieden hatte – mit der Einschränkung, dass tatsächlich (wie von mir – zugegeben kurzfristig – beantragt) nur zwei Personen dies tun würden. Das Geburtstagskind “Grundgesetz” – zu seinem 75. offenbar erstaunlich beliebt bei der Frau und dem Mann “auf der Straße”. Herzlichen Glückwunsch! Uneingeschränkt. Und: Toi, toi, toi!
Julian Aicher

In der Vielfalt liegt der Schlüssel

„Da gibt es zu Wind und Sonne keine Alternativen.” So klar die Ansage des Informatikers, Mathematikers und Physikers Wolfgang Ertel aus Weingarten am Dienstagabend im „Bock“-Saal. Wie das der Wissenschaftler meinte, führte er bei seinem Vortrag über Windkraft unmissverständlich aus. Zwar gelte: „Wasserkraft ist gut.” Aber in Deutschland gebe es dafür „viel zu wenig Berge”.  Und erneuerbare klimaneutrale Energien aus Pflanzen?  „Das Biogas können Sie vergessen.“ 

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Initiativgruppe startet Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren

Der Bad Wurzacher Bürger Herbert Birk hatte in der Gemeinderatssitzung am 13. Mai angekündigt, ein Bürgerbegehren zur Einleitung eines Bürgerentscheids anzustrengen, falls der Gemeinderat den Bau des Naturerlebnis- und Beobachtungsturmes im Wurzacher Ried beschließen sollte (was am 13. Mai dann auch geschehen ist). Bereits am 16. Mai haben sich in der Gaststätte „Wurzelsepp“ die Initiatoren für ein Bürgerbegehren getroffen. Eingeladen zu diesem Treffen hatten die Bad Wurzacher Bürger Dr. Ulrich Walz und Walter Widler. Nach dem Treffen wurde der Bildschirmzeitung „Der Wurzacher“ am 21. Mai eine Stellungnahme zugeleitet, die von Herbert Birk, Andreas Bader (Bad Wurzach) und Armin Gut (Rohrbach) unterzeichnet ist. „Der Wurzacher“ veröffentlicht die Stellungnahme ungekürzt und unverändert:

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Windkraft und Aussichtsturm – das passt nicht zusammen

Wie die Bürgerschaft Bad Wurzachs, so die Redaktion des „Wurzachers“ – in unserem internen Meinungsbild spiegelt sich Für und Wider. Ein Argument fehlt bisher im engagierten Pro und Contra unserer Leserschaft: Wie verhält der Turm sich zur Windkraft am Ried?

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Fragwürdige Umfrage

Zum Leserbrief “Der erwartete Mehr-Umsatz ist illusorisch” sowie generell zur Diskussion um den im Wurzacher Ried geplanten Naturerlebnis und Beobachtungsturm

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Das treibt einen Keil in die Gesellschaft

Zur Diskussion um die Höhe der Renten in Deutschland. Unser Leser bezieht sich dabei auf einen in der “Schwäbischen Zeitung” am 22. Januar 2024 veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Weniger als 1250 Euro für fast die Hälfte der Rentner“. Er zieht einen Vergleich bei der Altersversorgung zwischen den Ruhestandsgeldern von Beamten und denjenigen der anderen Arbeitnehmer.

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