Wie steht die Pfarrgemeinde zur Windkraft im Diepoldshofer Wald?
Diepoldshofen – Kein Sachverhalt beschäftigt die Bürger in Diepoldshofen derzeit mehr als die Planung von Windkraftanlagen im Diepoldshofer Wald. Einer der Grundstücksbesitzer in dem sogenannten Vorranggebiet ist auch die Pfarrgemeinde Diepoldshofen. Für die Öffentlichkeit ist es von großem Interesse, wie sich die örtliche Pfarrgemeinde in der Frage der Verpachtung von Grundstücken zur Errichtung von Windkraftanlagen verhält. Die Bildschirmzeitung (DBSZ) „Der Leutkircher“ hat dazu Roman Jungwirth, den Gewählten Vorsitzenden der Pfarrgemeinde, befragt.
DBSZ: Die Haltung der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Windkraft ist grundsätzlich positiv. Immerhin will die Diözese selbst bis 2040 klimaneutral sein. Allerdings ist die Diözesanleitung in Sorge, dass es vor Ort zu Spaltungen der Gemeinden in der Auseinandersetzung mit Windkraft kommt. Die Linie der Diözese in dieser heiklen Frage ist so, dass, wenn nicht ein Großteil der betroffenen Bevölkerung vor Ort, es heißt: mehr als 70 Prozent, hinter einer solchen Maßnahme steht und diese befürwortet bzw. mittragen kann, man keinen Nutzungs- bzw. Gestattungsvertrag mit einem Projektierer oder Betreiber abschließen werde. Das gilt für Grundstücke, die von Rottenburg direkt verwaltet werden. Wir haben den Eindruck, dass die Mehrheit in Diepoldshofen und Umgebung, auch in Bauhofen, das zur Pfarrei gehört, nicht für Windkraft im Diepoldshofer Wald ist. Nun muss sich die Pfarrgemeinde bis 30. Juni, einem wichtigen Stichtag, erklären. Wie wird sich die Pfarrgemeinde in der Pachtfrage verhalten? Wird sie ihre eigenen Grundstücke in den WKA-Pool einbringen?
Roman Jungwirth: Dem Kirchengemeinderat Diepoldshofen ist bewusst, dass die Emotionen rund um den Bau von Windkraftanlagen zunehmen. Verständlich, da es auf der einen Seite um wichtige Themen wie Klimawandel und nachhaltige Energie geht und auf der anderen Seite um Sorgen und Ängste der betroffenen Bürger in der Pfarrgemeinde. Es ist uns wichtig, das Gemeinwohl der Pfarrgemeinde im Blick zu haben. Bedauerlich ist, dass zu diesem wichtigen Thema erst sehr spät eine Informationsveranstaltung für die Bürger stattfindet.
Die Kath. Kirchengemeinde Diepoldshofen ist im Diepoldshofer Wald Eigentümer von zwei Waldparzellen. Davon liegt die größere Parzelle mit rund 3 Hektar außerhalb des Vorranggebietes und die kleinere Parzelle mit rund 0,2 Hektar streift geringfügig das Vorranggebiet. Das Vorranggebiet bezeichnet die Fläche, die für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen ist. In der Kirchengemeinderatssitzung vom 3. Juni 2025 wurde festgestellt, dass der Kirchengemeinderat gemäß § 55 Absatz 6 KGO (Befangenheit) nicht beschlussfähig ist. Die Entscheidungsbefugnis geht somit für diese Angelegenheit kraft Gesetzes auf die bischöfliche Aufsicht über.
Die Frage stellte DBSZ-Redaktionsleiter Gerhard Reischmann. Sie wurde schriftlich eingereicht und schriftlich beantwortet.
Anm. d. DBSZ-Red.: In der Antwort von Herrn Jungwirth, für die wir dankbar sind, wird nicht restlos deutlich, ob die genannten 3,2 Hektar der gesamte kirchliche Besitz im Diepoldshofer Wald ist oder, wie es scheint, nur jener der Kirchengemeinde Diepoldshofen. Auf jeden Fall besitzt auch die Diözese ihrerseits Grundstücke im Diepoldshofer Wald, wie die DBSZ auf Anfrage im Ordinariat erfuhr. Auch für jene sogenannten Pfarrstellen-Grundstücke gelte die Linie, wonach man nicht entgegen einer Mehrheitsmeinung in der örtlichen Bevölkerung handeln werde, wurde uns erläutert.