Wichtige Änderungen im Ausländerwesen ab 1. Mai
Leutkirch – Ab 1. Mai dürfen biometrische Passfotos nur noch digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
Digitale Passfotos für Aufenthaltsdokumente erforderlich
Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos für elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise nur noch digital erstellt und auf gesichertem elektronischem Weg übermittelt werden. Zugelassene Fotostudios übernehmen die Übermittlung – zum Beispiel über Self-Service-Terminals. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert. Die Neuregelung dient der besseren Fälschungssicherheit und dem Schutz vor Identitätsdiebstahl.
Ausnahmen: Die neue Regelung gilt nicht für Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.
Neuer Vordruck: Entbindung von der Schweigepflicht
Personen, die nicht selbst Antragsteller sind, sich aber im Einzelfall mit der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu zum Sachstand oder weiteren Vorgehen austauschen möchten, benötigen eine unterzeichnete „Entbindung von der Schweigepflicht“. Das entsprechende Formular steht unter www.leutkirch.de zum Herunterladen bereit.