„Keine Kampfabstimmung über Kampfhunde”
Kißlegg – Mittwochabend, 25. Juni ab 17.00 Uhr. Anders als draußen erweist sich der Esther-Saal im Neuen Schloss Kißlegg als kaum schweißtreibend. Erträglich, fast kühl. Dabei greift der Gemeinderat von Kißlegg, der hier tagt, mehrere heiße Themen auf. Etwa die Erhöhung der Hundesteuer. Sie steigt ab jetzt von bisher 84 Euro auf 96 Euro pro Jahr. Diejenigen, die die Kampfhunde in Kißlegg halten, müssen tiefer in die Tasche greifen: 1200 Euro übers Jahr (für den Ersthund; 2400 € für einen zweiten Kampfhund).
Seit 1. Januar 2019 gilt in Kißlegg der Hundesteuer-Betrag von 84 Euro. Jetzt steigt er auf 96 Euro. „Die Hundesteuer muss durch 12 teilbar sein”, erklärt dazu Monika Arnold. Durch 12 teilungsfähig, da monatlich kündbar. Die stellvertretende Amtsleiterin Finanzverwaltung, Beiträge/Gebühren, Liegenschaften im Rathaus Kißlegg ergänzt: „Die Hundesteuer ist die einzige Steuer, die eine Gemeinde erheben m u s s .” Lediglich die Höhe der Abgabe sei vor Ort zu bestimmen. Sie steht einmal jährlich an.
414 Hunde im Bereich der Gesamtgemeinde Kißlegg
414 Hunde leben in Kißlegg. Darunter zwei Kampfhunde. So berichtet’s Monika Arnold. Die vom Rathaus vorgeschlagene Erhöhung der Abgabe für die Bellos bringe der Gemeindekasse rund 6000 bis 7000 Euro Mehreinnahmen. Die Vize-Amtsleiterin der Finanzverwaltung kündigt an, dass ihre Behörde bald noch mit ähnlichen Erhöhungs-Wünschen auf den Gemeinderat zukomme. Das sei notwendig, „weil wir den nächsten Haushalt finanzieren müssen”, erklärt dazu Bürgermeister Dieter Krattenmacher. Er wisse, dass die Hundesteuer immer wieder die Gemüter errege. Nicht zuletzt erkennbar am Hundebesitzer und Tierarzt Dr. Friedrich Rockhoff. Der langjährige stellvertretende Bürgermeister und aktive Kreisrat saß am Mittwochabend im Publikum.
Unter Umständen kann man sich von der Hundesteuer befreien lassen
Allerdings gäbe es auch „Befreiungstatsbestände” von der Hundesteuer, berichtet Finanzverwalterin Monika Arnold. Etwa dann, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter einen „Hundeführerschein” mache. Davon zähle man in der Mehr-Seen-Gemeinde vier. Die Regelung sei ursprünglich mal von Dr. Friedrich Rockhoff vorgeschlagen worden. Jetzt seien auch noch „Therapiehunde” zu berücksichtigen. In Kißlegg noch nicht vermerkt – aber in Leutkirch.
Sonder-Regelung für Rentner rechtlich nicht erlaubt
Darf’s ein bißle mehr sein? Die von Monika Arnolds Behörde vorgeschlagene Kampfhundesteuer von 600 Euro im Jahr findet CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Dürr etwas zu gering. „Wir sollten da auf 800 oder 900 Euro raufgehen.” Freie-Wähler-Fraktionschef Bernd Dux spricht sich für 1200 Euro pro Jahr aus. Begründung: „Wir wollen keine Kampfhunde in Kißlegg.” Besagte 1200 Euro bezeichnet SPD-Fraktionshäuptling Markus Salger sogar als „moderat”. Freie-Wähler-Rätin Stefanie Halder stimmt der 96-Euro-Regelung für andere Bellos „als Hundebesitzerin” zu. SPD-Gemeinderätin Monika Dolber spricht sich dafür aus, Rentnern die Hundesteuer zu erlassen – oder einen niedrigeren Satz von den Älteren zu verlangen. Begründung: Für alte Menschen sei ein Hund oft der einzige Begleiter im Alltag. Ein pauschales Erlassen sei aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt, erklärt dazu Finanzverwalterin Monika Arnold.
“Wir wollen keine Kampfabstimmung über Kampfhunde”, betont CDU-Fraktionskapitän Christoph Dürr. Deshalb stimme die CDU für den Vorschlag der Freien Wähler. Einstimmig beschloss der Gemeinderat Kißlegg deshalb: Die Hundesteuer beträgt künftig 96 Euro pro Jahr. Für Kampfhunde fallen 1200 Euro an. Und wenn man zwei solcher Hunde hält, fällt für den zweiten der doppelte Satz an.
Julian Aicher